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Weiterbildung | 6 Min. Lesezeit

Anspruch auf Weiterbildung: Bildungsurlaub und Bildungsprämie

Autorbild von karriere tutor® Verfasst durch karriere tutor®

Anspruch auf Weiterbildung

„Lebenslanges Lernen“ ist zum geflügelten Wort geworden. Mit gutem Grund, denn Weiterbildung ist eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Berufsweg. Doch sie braucht nicht nur Motivation – auch Zeit und Geld sind nötig. Beides musst du nicht allein aufbringen.

Wir verraten dir, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung gibt und welche Regelungen in deinem Bundesland gelten. Dabei fokussieren wir uns in diesem Artikel auf die Themen Bildungsurlaub und Bildungsprämie.

Dein Anspruch auf Weiterbildung: individuell vereinbart

Grundsätzlich muss dein Vorgesetzter dir keine Weiterbildung gewähren, denn es gibt im Gesetz keinen Anspruch auf Weiterbildung. Doch es gibt mehrere Ausnahmen: Wenn der Arbeitgeber betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen anbietet, darf er Mitarbeiter, die in Teilzeit, geringfügig oder befristet angestellt sind, nicht davon ausschließen.

Wenn der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder dein Arbeitsvertrag individuelle Vereinbarungen zur Weiterbildung enthalten, sind diese für beide Seiten bindend.

Als Gegenleistung darf der Arbeitgeber von dir eine Vertragsbindung erwarten: Je länger die bezahlte Weiterbildung dauert, umso länger darf er dich an den Arbeitsvertrag binden. Bei zwei Monaten Weiterbildung wäre zum Beispiel eine einjährige Vertragsbindung angemessen. Die Bedingung dafür ist, dass der Arbeitgeber den Lehrgang nicht nur vollständig bezahlt, sondern dich dafür auch bezahlt von der Arbeit freistellt. Müsstest du einen Teil deines regulären Urlaubs oder eine unbezahlte Freistellung dafür nehmen, wäre die Vertragsbindung unwirksam.

Dein Arbeitgeber kann deine Weiterbildung noch auf andere Weise fördern:

Urlaub fürs Lernen: Bildungsurlaub

Du hast genau den richtigen Lehrgang für dich gefunden – doch leider dauert er eine ganze Woche? Du musst dafür nicht deinen Jahresurlaub nutzen; freue dich stattdessen auf deinen Bildungsurlaub: In 14 von 16 Bundesländern regelt das jeweilige Bildungsurlaubsgesetz die Kriterien für die Bildungsfreistellung von Beschäftigten. In Bayern und Sachsen wird darum noch gerungen – bisher gibt es dort keinen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub.

Tipp: Wenn du in Bayern oder Sachsen arbeitest, erkundige dich, ob dein Arbeitgeber durch eine tarifvertragliche Regelung verpflichtet ist, dir Bildungsurlaub oder andere Unterstützung für deine Weiterbildung zu gewähren.

In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Kriterien zusammengestellt und den Anspruch auf Weiterbildung nach Bedingungen und Regelungen in den verschiedenen Bundesländern aufgelistet.

Wir stellen dir außerdem die Tabelle als PDF zur Verfügung: PDF downloaden

Bedingungen für Bildungsurlaub (BU)In allen Bundesländern außer Bayern und SachsenAusnahmen
Arbeitgeber sind zur Gewährung des BU verpflichtetJaBaden-Württemberg, NRW: Nur Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten (ohne Azubis). Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Nur Unternehmen mit mindestens 6 Beschäftigten
Limitierung für kleine u. mittlere UnternehmenJaBaden-Württemberg: 10 % der Arbeitnehmer (AN) Berlin, Brandenburg: Bis 20 Beschäftigte: 50 % der AN Brandenburg: max. 50 % der AN Hessen: max. 33 % der AN Niedersachsen: max. 50 % der AN NRW: bis 49 An: max. 10 % der AN Saarland: bis 50 AN: Anrechnung betrieblicher Weiterbildung möglich. Bis 100 AN: max. 30 % der AN  
BU-Anspruch für angestellt Beschäftigte              Ja 
BU-Anspruch für BeamteNein  Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen: BU auch für Beamte Mecklenburg-Vorpommern: Unbezahlter BU für Beamte
BU für AuszubildendeJaBaden-Württemberg: Azubis und Studierende in dualen Studiengängen: 5 Tage in gesamter Ausbildung. Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz: Azubis erhalten BU nur für politische Bildung. Thüringen: Nur 3 Tage
BetriebszugehörigkeitMindestens 6 MonateSaarland: Mindestens 12 Monate
Wöchentliche ArbeitszeitVollzeit. Bei Teilzeitbeschäftigten anteilige Berechnung des BU. 
   
Dauer10 Arbeitstage innerhalb von 2 Kalenderjahren. Teilzeitbeschäftigte haben anteiligen Anspruch.Saarland: 6 Tage pro Jahr, davon 2 bezahlt. Mehr bezahlte Tage werden gewährt, wenn der Beschäftigte arbeitsfreie Zeit mit einbringt, wie Urlaub, Überstunden, Samstage, Sonn- und Feiertage. Beispiel: Bei 4 Tagen Kursdauer werden 3 Tage Freistellung vergütet. Niedersachsen: Innerhalb von drei Jahren: 15 bezahlte Tage, wenn der Vorgesetzte zustimmt Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen: 5 Arbeitstage pro Jahr
InhaltFrei wählbar: Persönliche, berufliche, politische Weiterbildung ist möglich. Gefragt sind Themen wie EDV, Kommunikation, Stress-bewältigung, Gesundheit, Soft-Skills Bildungsurlaub für Weiterbildung im Ehrenamt nur in ausgewählten Bundesländern möglich. Wichtig: Der Kurs muss als Bildungsurlaub zugelassen sein. Unterrichtsdauer mindestens 6 Stunden täglich.  Bildungsurlaub für Weiterbildung im Ehrenamt nur in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Meckl.-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen Hamburg: Gesamtdauer der Weiterbildung 5 Tage oder innerhalb von 8 Wochen jeweils ein 2- und ein 3-Tage-Block.
Anerkennung des Lehrgangs als BildungsurlaubDer Kurs muss in dem Bundesland für Bildungsurlaub zugelassen sein, in dem der Arbeitsort liegt. 
Lehrgangsgebühr, Kosten für An- und Abreise, ÜbernachtungTrägt der AN. 
Antrag stellenMöglichst früh, mindestens 6 bis 8 Wochen vor Kursbeginn. (Variiert in den Bundesländern). Das Antragsformular ist kostenlos beim Kursanbieter erhältlich. 
Antrag genehmigenMeist innerhalb einer Woche. Arbeitgeber darf Teilnahmebescheinigung fordern. 
Antrag ablehnenDer Arbeitgeber kann den Antrag aus folgenden Gründen ablehnen: Betriebliche Gründe, wie Großauftrag oder wenn für diese Zeit schon viele Beschäftigte Urlaub beantragt haben. wenn die fachliche Relevanz zum Job nicht gegeben ist. Tipp: Schriftlichen Ablehnungs-bescheid anfordern, vom Betriebsrat oder Rechtsanwalt prüfen lassen. 

Tipp: Alle Fakten zum Bildungsurlaub findest du im Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes, in dem sich dein Arbeitsplatz befindet. Informiere dich rechtzeitig, um Fristen und Stichtage einzuhalten. Eine hilfreiche Infoseite bietet dafür der Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest an.

Sonderfall Fernstudium

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Weiterbildung aus, wenn du fernlernen möchtest? Berufsbegleitende Fernlehrgänge und Fernstudiengänge werden in den Bildungsurlaubsregelungen der Bundesländer gesondert und unterschiedlich behandelt. Wir empfehlen daher, dass du dich vor Studienantritt bei der Studienberatung deinem Institut oder deiner Fernuni erkundigst. Die Mitarbeiter dort können einschätzen, wie in deinem Bundesland der Bildungsurlaub für Lernzeiten, Präsenzphasen und Prüfungen geregelt ist.

Sende auch einen Antrag auf Anerkennung des Fernlehrgangs als Bildungsurlaub an die zuständige Stelle des Bundeslandes. Die jeweiligen Adressen findest du in dieser Übersicht.

Außerdem lohnt es sich, mit deinem Arbeitgeber zu sprechen; wenn das Unternehmen von deinem Fernstudium profitiert, hast du gute Chancen auf einen individuell vereinbarten Zusatzurlaub.

Sprachreisen

Sprachreisen: zum Lernen um die halbe Welt

Ein Anspruch auf Weiterbildung unter Palmen und einen Bildungsurlaub unter südlicher Sonne? Mit dafür anerkannten Sprachreisen ist das möglich. Bedingung ist, dass der Sprachkurs mindestens fünf Tage dauert. An jedem Tag muss der Sprachunterricht sechs Stunden oder länger dauern. Hier die Regelungen für die Bundesländer:

  • Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein: Bildungsurlaub für Sprachreisen ist möglich.
  • NRW und Saarland: Für Bildungsurlaub sind nur Sprachkurse bei im Land anerkannten Bildungseinrichtungen zugelassen, die ihren Sitz im jeweiligen Land haben.
  • Bremen: Bildungsurlaub für Sprachreisen wird nur für das europäische Ausland anerkannt. Außerdem muss die Institution eine international akzeptierte Freistellung der Körperschaftsteuer (gemeinnütziger Verein) besitzen.

Der Bildungsurlaub ist nicht die einzige Unterstützung für deine Weiterbildung. Es gibt noch eine andere, die du unabhängig vom Arbeitgeber und auch als selbstständig Tätiger in Anspruch nehmen kannst.

Spürbare Entlastung: die Bildungsprämie

Die Bildungsprämie ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. In bestimmten Fällen übernimmt das Ministerium die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung.

Ob du eine Bildungsprämie in Anspruch nehmen kannst, erfährst du in einer der Beratungsstellen in deinem Wohnort. Der folgende kurze Vorab-Check zeigt dir, ob die Bildungsprämie für dich in Frage kommt:

  1. Du bist über 25 Jahre alt.
  2. Du bist mindestens 16 Stunden wöchentlich tätig oder befindest dich in Eltern- oder Pflegezeit.
  3. Dein Bruttoeinkommen liegt unter 20.000 Euro (als Single) oder unter 40.000 Euro mit deinem Partner.
  4. Die Weiterbildung kostet weniger als 1.000 Euro.
  5. Die Weiterbildung ist für die Förderung durch die Bildungsprämie zugelassen.
  6. Du hast noch keine Rechnung für die Weiterbildung bekommen.
  7. Du hast in diesem oder im letzten Jahr keine Bildungsprämie in Anspruch genommen.

Wenn diese Aussagen auf dich zutreffen, dann ist die Chance gut, dass du eine Bildungsprämie in Höhe von 50 Prozent der Lehrgangsgebühren, also maximal 500 Euro, erhältst.

Bildungsprämie beantragen

Um den Antrag zu stellen, suchst du zuerst eine Beratungsstelle zur Bildungsprämie in deiner Nähe auf. Eine Übersicht dazu bietet dir die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort erhältst du – wenn der Check positiv ausfällt – einen Prämiengutschein. Auf ihm steht das angestrebte Bildungsziel, zum Beispiel: „Verbesserung der IT-Kenntnisse“.

Damit suchst du den Kursanbieter deiner Wahl auf, der seinen Sitz in Deutschland hat. Erfüllt die Einrichtung die Qualitätskriterien des Bildungsministeriums und ist mit der Annahme des Prämiengutscheins einverstanden, kannst du dich für den Kurs einschreiben. Er sollte höchstens sechs Monate nach dem Ausstellen des Prämiengutscheins beginnen. Die Rechnung für die Hälfte der Kursgebühren wird dann direkt vom Kursanbieter an das Ministerium gestellt.

den richtigen Anbieter finden

Den richtigen Anbieter finden

Auch wenn es keinen direkten Anspruch auf Weiterbildung gibt, kannst du verschiedene Wege und Förderungen nutzen, um dich vergünstigt fortzubilden. Um den Bildungsurlaub und die Bildungsprämie zu nutzen, suchst du dir einen Bildungsanbieter, der für diese Fördermöglichkeiten zugelassen ist.

Worauf du bei der Wahl eines geeigneten Kursanbieters sonst noch achten solltest, haben wir dir hier zusammengestellt.

Du musst also einige Vorarbeit leisten, um dir Unterstützung für deine Weiterbildung zu sichern. Doch der Einsatz lohnt sich, denn jede Weiterbildung erweitert deinen beruflichen und persönlichen Horizont und bringt dich deinem Wunschjob oder Wunschgehalt näher.

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