Du hast Fragen zu unseren Weiterbildungen?

Wir beraten dich kostenfrei und unverbindlich

Gerne beraten wir dich kostenfrei!

Die Karriereberaterin von karriere tutor telefoniert mit einem Kunden

Arbeitslosigkeit, Weiterbildung | 6 Min. Lesezeit

Leitfaden: So meldest du dich richtig arbeitslos 

Autorbild von karriere tutor® Verfasst durch karriere tutor®

Wie melde ich mich arbeitslos? So meldest du dich richtig arbeitslos

Arbeitslosigkeit kann jeden von uns treffen. Wer eine Kündigung erhält, sieht sich zunächst mit großen Sorgen und Ängsten konfrontiert: Wie geht es jetzt weiter? Wie melde ich mich arbeitslos? Was muss ich tun? Finde ich schnell einen neuen Job? Die finanzielle Existenz ist bedroht. Diese Sorgen sind ganz normal und natürlich auch begründet, aber wer sich an die Fristen und Formalien der Agentur für Arbeit hält, hat in der Regel nichts zu befürchten und ist zumindest fürs erste finanziell abgesichert.  

Beachte bitte, dass du dich bei uns nicht arbeitslos melden kannst.

Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (ehemals Hartz 4) kannst du hier bei der Agentur für Arbeit online stellen.

Hier geht es zur Agentur für Arbeit

Wie du dich genau arbeitslos meldest, welche Unterlagen du dafür benötigst und welche Fristen du einhalten musst, erfährst du in unserem Artikel. Außerdem geben wir dir eine praktische Checkliste zum Download an die Hand, wo du die wichtigsten Informationen auf einem Blick findest.  

Plötzlich arbeitslos: Das Wichtigste in Kürze 

Fristen 

  • Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend unmittelbar, nachdem du vom möglichen Eintritt deiner Arbeitslosigkeit erfahren hast, spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Trifft die Kündigung später ein, solltest du dich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Kündigung arbeitssuchend melden. 
  • Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei deiner Agentur für Arbeit oder online über das Service-Portal. 

Benötigte Unterlagen 

  • Dein Kündigungsschreiben bzw. befristeter Arbeitsvertrag 
  • Deinen Personalausweis oder eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis 
  • Deinen Sozialversicherungsausweis 
  • Deinen Lebenslauf 
  • Nachweise über Leistungsbezüge vorheriger Arbeitslosigkeit 

Links 

Arbeitsuchend vs. arbeitslos – was ist der Unterschied? 

Bevor wir auf den Prozess der Arbeitslosmeldung bei der Arbeitsagentur eingehen, müssen wir zunächst eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Status arbeitsuchend und dem Status arbeitslos treffen. Oft werden diese Begriffe im Alltag synonym verwendet. Das ist allerdings nicht korrekt. Denn zwischen einer Arbeitslosigkeit und dem Status der Arbeitsuche gibt es im dritten Sozialgesetzbuch (SGB) eine klare Unterscheidung. Und danach richtet sich auch die Agentur für Arbeit. 

Arbeitssuchend bist du, wenn du nach oder während einer Beschäftigung eine Arbeitsstelle als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchst. Du kannst auch dann arbeitssuchend sein, wenn du noch beschäftigt bist, aber dein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung oder Kündigung in absehbarer Zeit endet. In diesen Fällen musst du dich frühzeitig arbeitsuchend melden. So vermeidest du bei einer späteren Arbeitslosigkeit finanzielle Nachteile. 

Arbeitslos bist du hingegen, wenn du 

  • gar nicht oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitest, 
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehst und 
  • dich auch selbst um eine versicherungspflichtige Beschäftigung bemühst. 

Arbeitslos bist du also erst dann, wenn du nicht mehr beschäftigt bist. Die notwendigen Vorbereitungen für eine ordentliche Arbeitslosmeldung beginnen aber bereits an dem Tag, an dem du weißt, dass du arbeitslos werden könntest. Ab diesem Zeitpunkt bist du im Sinne des Sozialgesetzbuches und damit auch für die Agentur für Arbeit arbeitssuchend, und dies solltest du dann auch umgehend melden. 

Fristen zur Arbeitslosmeldung 

Arbeitssuchend musst du dich schon dann melden, wenn du von einer bevorstehenden Kündigung erfahren hast. Melde dich in diesem Fall am besten sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, spätestens jedoch drei Monate bevor deine Beschäftigung endet. In Arbeitsverhältnissen mit Kündigungsfrist erhältst du die Kündigung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten, damit du die Frist der Agentur für Arbeit einhalten kannst. Erfolgt die Kündigung später, solltest du dich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Kündigung arbeitssuchend melden. 

Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt allerdings nicht die Arbeitslosmeldung! Du kannst dich frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich spätestens arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Denn die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Dieses wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem du dich arbeitslos gemeldet hast, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. 

Um Deine Karrierechancen zu erhöhen, kann dir eine geförderte Weiterbildung neue Karriere-Chance ermöglichen. Als Arbeitssuchender hast du die Chance auf eine geförderte Weiterbildung bei uns. Egal ob Voll- oder Teilzeit, in unseren zertifizierten Weiterbildungen kannst Du online von überall aus teilnehmen! Lass dich kostenfrei beraten.

Wie melde ich mich arbeitslos?

Sobald du weißt, dass du arbeitslos werden könntest, solltest du dich also zunächst arbeitssuchend melden. Dazu musst du nicht einmal den Weg zur Arbeitsagentur antreten. Am einfachsten meldest du dich über das Online-System der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Solltest du noch keinen Benutzernamen haben, kannst du dich ganz einfach als Privatperson neu registrieren.  

Alternativ kannst du dich auch telefonisch unter der gebührenfreien Service-Nummer 0800 4 555500 oder persönlich vor Ort bei deiner Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Melde dich aber nur auf einem Weg arbeitssuchend. Deine zuständige Agentur für Arbeit wird automatisch informiert.  

Sowohl die Agentur für Arbeit als auch du selbst kannst sofort damit beginnen, eine neue Stelle zu suchen. Dir wird ein persönlicher Berater oder eine persönliche Beraterin der Arbeitsagentur zugeteilt, der oder die das weitere Vorgehen mit dir besprechen wird. In einem Beratungstermin kannst du alles genau mit deiner Kontaktperson besprechen und deine Fragen klären. 

Solltest du nicht rechtzeitig eine neue Stelle finden können, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Das kannst du ebenfalls online tun. Um dich online arbeitslos zu melden, musst du das Datum deiner voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und dich online ausweisen. Beachte, dass dafür die Online-Funktion deines Personalausweises freigeschaltet sein muss. Im Anschluss kannst du direkt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Alternativ kannst du dich auch persönlich vor Ort bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.  

Beachte: Auch wenn du dich bereits arbeitssuchend gemeldet hast, musst du dich trotzdem zwingend arbeitslos melden, um Leistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können. 

Möglichst vor der Frist arbeitslos melden 

Es ist ausreichend, dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos zu melden. Wenn du allerdings bereits ab diesem Tag Arbeitslosengeld beziehen möchtest, ist es sinnvoll, das schon früher zu tun. Denn sobald du arbeitslos gemeldet bist, kannst du auch deinen Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit stellen. Es kann nämlich einige Tage bis Wochen dauern, bis der Antrag bewilligt wird. In dieser Zeit werden noch keine Leistungen ausgezahlt. 

Je früher du mit deinem Berater bzw. deiner Beraterin sprichst, desto früher kannst du dich auch über deine Möglichkeiten informieren.  

Welche Unterlagen brauche ich für die Arbeitslosmeldung? 

Für deine Arbeitslosmeldung bei der örtlichen Agentur für Arbeit benötigst du folgende Unterlagen: 

  • dein Kündigungsschreiben oder den befristeten Arbeitsvertrag 
  • deinen Personalausweis oder deinen Reisepass mit Meldebestätigung 
  • deinen Sozialversicherungsausweis 
  • deinen aktuellen Lebenslauf 
  • Nachweise über Leistungsbezüge vorheriger Arbeitslosigkeit 

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, musst du dich zuvor entweder online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Wenn du dich arbeitslos meldest, gilt dies normalerweise als Tag der Antragstellung. Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich, zum Beispiel der Arbeitslosengeldantrag. 

Du kannst den Antrag auf Arbeitslosengeld online über das Service-Portal der Arbeitsagentur ausfüllen oder alternativ telefonisch in Papierform anfordern. 

Verbessere deine Job- und Karrierechancen 

Nutze dein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit auch dafür, um mehr über eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung zu erfahren und damit deine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. In vielen Fällen ist eine kostenfreie Weiterbildung durch eine staatliche Förderung, beispielsweise mit dem Bildungsgutschein, möglich.  

Bei karriere tutor® findest du unter mehr als 700 Angeboten die Weiterbildung, die perfekt zu dir und deiner Situation passt. Eine persönliche Karriereberatung und ein individuelles Bewerbungscoaching sind immer inklusive.  

Checkliste zur Vorbereitung für die Arbeitslosmeldung 

Wie du siehst, gibt es einige Formalitäten und Fristen, die es einzuhalten gibt. Wenn du aber gut vorbereitet bist, bewältigst du diese problemlos. Mit unserer Checkliste zur Arbeitslosmeldung hast du alle wichtigen Punkte auf einen Blick und kannst dich so optimal auf die nächsten Schritte vorbereiten.


FAQ – Weitere Fragen und Antworten

Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend unmittelbar, nachdem du vom möglichen Eintritt deiner Arbeitslosigkeit erfahren hast, spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Trifft die Kündigung später ein, solltest du dich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Kündigung arbeitssuchend melden. 

  • Dein Kündigungsschreiben bzw. befristeter Arbeitsvertrag 
  • Deinen Personalausweis oder eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis 

  • Deinen Sozialversicherungsausweis 
  • Deinen Lebenslauf 
  • Nachweise über Leistungsbezüge vorheriger Arbeitslosigkeit 

Am einfachsten meldest du dich über das Online-System der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Solltest du noch keinen Benutzernamen haben, kannst du dich ganz einfach als Privatperson neu registrieren.  

Alternativ kannst du dich auch telefonisch unter der gebührenfreien Service-Nummer 0800 4 555500 oder persönlich vor Ort bei deiner Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, musst du dich zuvor entweder online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Wenn du dich arbeitslos meldest, gilt dies normalerweise als Tag der Antragstellung. Für die Bewilligung von Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich, zum Beispiel der Arbeitslosengeldantrag. 

Bleibe up to date!

Mit unserem Newsletter bist du bestens informiert: Du verpasst kein Webinar sowie keine Veranstaltung mehr und weißt bestens über Strategien für mehr beruflichen Erfolg Bescheid.

Newsletter anmelden