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Arbeitslosigkeit, Bewerbung und Jobsuche, Förderungen | 5 Min. Lesezeit

Kündigung – und jetzt? Sofortmaßnahmen, wenn die Arbeitslosigkeit droht 

Autorbild von karriere tutor® Verfasst durch karriere tutor®

Ein Mann nach der Kündigung

3 Sofortmaßnahmen nach der Kündigung

Die Kündigung – manchmal kommt sie erwartet, manchmal aber auch völlig überraschend. Was tun, wenn die Arbeitslosigkeit nicht nur droht, sondern bald eintritt? Was ist nun wichtig und wie kannst du es vielleicht sogar vermeiden, arbeitslos zu werden? Lies hier drei Sofortmaßnahmen, die du jetzt umsetzen solltest.  

Hilfe, ich werde arbeitslos: Das sind die ersten Schritte nach einer Kündigung

Eine plötzlich bevorstehende Arbeitslosigkeit muss erst einmal verdaut werden. Nachdem der erste Schreck überwunden ist, ploppt bei den meisten Beschäftigten eine Frage auf: „Was muss ich nach der Kündigung zuerst tun?“ Zunächst einmal sind drei Dinge wichtig: 

  • Verschaffe dir einen Überblick über wichtige Fristen. 
  • Bringe das bestehende Arbeitsverhältnis gut zu Ende. 
  • Sorge für deine berufliche Zukunft vor und finde eine neue Stelle.  

Bei diesen drei Schritten gibt einige Stolpersteine, die vielen gar nicht bewusst sind. Klar, so eine Kündigung bekommt man ja auch nicht alle Tage, und es ist und bleibt eine herausfordernde Situation, plötzlich arbeitslos zu werden. Gut, dass du hier bist, denn wir zeigen dir jetzt im Detail, wie du „step by step“ vorgehen kannst. 

Wichtige Termine und Fristen:

Der wichtigste Termin, den du nach deiner Kündigung wahrnehmen solltest, ist der deiner Arbeitslosmeldung. Du bist verpflichtet, dich sofort – konkret innerhalb von drei Tagen – bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald du von der Kündigung erfährst. Weißt du sehr früh von deiner Kündigung, solltest du dich spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.  

Tust du das nicht, drohen Sperrfristen; du bekommst also erst später Arbeitslosengeld. Die Meldung genügt zunächst telefonisch, am ersten Tag der Arbeitslosigkeit solltest du aber auch persönlich vor Ort erscheinen. Die Mitarbeiter im Arbeitsamt informieren dich darüber, welcher Schritt wann nötig ist und wie du einen Termin für das Gespräch mit dem Arbeitsvermittler bekommst. Das Wesentliche für dich: Denk rechtzeitig an diese erste Meldung! 

Lies hier in unserem Blog mehr darüber, wie du dich arbeitslos melden kannst und welche Unterlagen dafür nötig sind. Hier findest du ergänzend dazu ein hilfreiches Merkblatt der Arbeitsagentur.

Restarbeitszeit akzeptieren:

In den meisten Fällen stehst du nicht von heute auf morgen ohne Job da, sondern hast noch eine gewisse Restarbeitszeit bei deinem aktuellen Arbeitgeber. Trotz Kündigung gilt es nun, diese bestmöglich zu Ende zu bringen. Dazu gehört: 

Aufgaben übergeben:

Fallen deine Aufgaben künftig weg oder wird es einen Nachfolger für deine Stelle geben? Sorge dafür, dass dein bisheriger Verantwortungsbereich ordentlich übergeben wird, das heißt, dass dem oder der Neuen an dieser Position später alle wichtigen Abläufe und laufenden Projekte klar sind. 

Resturlaub nehmen:

Wie viel Urlaub steht dir noch zu? Kläre mit deinem Vorgesetzten, wann du diesen nehmen wirst oder ob der Resturlaub ausgezahlt werden kann. Es steht dir zu, diesen Urlaub zu nehmen, und er verfällt nicht einfach. 

Arbeitszeugnis ausstellen lassen:

Der für dich persönlich wichtigste Schritt bei dieser zweiten Sofortmaßnahme ist, dir ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Bitte frühestmöglich um ein solches Zeugnis für deine Zeit im Unternehmen. Dieses wird dir auch beim nächsten Schritt, der dritten Sofortmaßnahme, dienlich sein. 

Berufliche Zukunft nach der Kündigung planen 

Der dritte Schritt läuft in der Regel parallel zum zweiten Schritt. Auch wenn du dank rechtzeitiger Meldung bei der Arbeitsagentur nahtlos Arbeitslosengeld bekommst und damit finanziell erst einmal abgesichert bist, ist frühzeitiges Handeln wichtig. Denn wahrscheinlich willst du – wie die meisten Menschen – am liebsten gar nicht erst in die Situation kommen, Leistungen von der Arbeitsagentur zu beziehen. 

Diese Übergangszeit kann emotional anstrengend sein. Hol dir hier unsere besten Tipps für mehr Resilienz und Widerstandsfähigkeit im Job.

Wie verhältst du dich also nach der Kündigung, um möglichst zeitnah einen guten neuen Job zu finden und die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder so kurz wie möglich zu halten? Es kommt etwas darauf an, wie deine Ausgangssituation ist: 

Genügende Stellen und gute Qualität

Sofern es in deinem Bereich viele freie Stellen gibt und dein Know-how auf dem aktuellen Stand ist, kannst du dich direkt an deine Bewerbung nach der Kündigung machen. Frische dein Wissen ggf. nochmals auf, um deine Erfolgschancen zu erhöhen. Wenn du noch in Arbeit bist, eignen sich hierfür z. B. kompakte Weiterbildungen gut, die du parallel zur Bewerbungsphase absolvieren kannst.  

Beispiel: Du bist qualifiziert im Qualitätsmanagement und suchst in diesem Bereich einen neuen Job, um nach der Kündigung nicht in die Arbeitslosigkeit zu geraten. Eine Weiterbildung zum Qualitätsmanagement in der Arbeitswelt 4.0 hilft dir, dein solides Wissen aufzufrischen und zudem um das neueste Wissen zu ergänzen. Damit hebst du dich noch stärker von anderen Bewerbern ab.  

Ausreichend Stellen, aber viele (Mit-)Bewerber  

Gibt es zwar grundsätzlich genug Stellen, die nach deiner Kündigung für dich interessant sein könnten, aber auch enorm viele andere Bewerber, lohnt es sich, dein berufliches Profil zu schärfen. Wo viele Bewerber auf eine Stelle kommen, brauchst du einen glasklaren Wettbewerbsvorteil, der zeigt, dass du die beste Wahl für ein Unternehmen bist. Hier reicht es oft nicht mehr, nur das bestehende Wissen aufzufrischen, sondern es lohnt sich, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Prüfe, in welchen Bereichen deines derzeitigen Tätigkeitsfeldes du Wissenslücken oder Unsicherheiten hast, und sieh dich gezielt nach Möglichkeiten um, diese zu beseitigen.  

Um hier wirklich weiterzukommen, lohnt sich auch ein Blick auf Fördermöglichkeiten wie den Bildungsgutschein. Mit diesem kannst du dir sinnvolle Weiterbildungen staatlich fördern lassen. Auch das neue Bürgergeld mit dem geplanten Weiterbildungsgeld kann für diesen Fall eine hilfreiche Option sein. 

Wir helfen dir weiter

Wenn du unsicher bist, welche Förderung für dich möglich ist, nutze unbedingt unsere kostenfreie Beratung. Wir helfen dir gerne weiter, die passende Fördermöglichkeit sowie die ideale Weiterbildung zu finden und damit die größten Chancen auf deinen Traumjob nach der Kündigung zu bekommen.

Wenig passende Stellen oder Wunsch nach Neuanfang  

Manchmal zeigt eine Kündigung auch auf, dass sich etwas ändern muss. Entweder, weil du merkst, dass die Nachfrage in deinem Bereich einfach sehr gering ist, oder weil du dich persönlich verändert hast. Sieh die drohende Arbeitslosigkeit in diesem Fall als Hinweis, dass du jederzeit neue Entscheidungen treffen und dich beruflich auch neu orientieren darfst.  

Trotz aller Widrigkeiten bietet sich möglicherweise genau jetzt die Gelegenheit für einen beruflichen Neuanfang. Vielleicht wird deine neue Arbeit ja noch schöner und erfolgreicher als alles Vorherige.  

Frage dich: 

  • Wie kannst du dein Jobprofil attraktiver machen und dich für gute Stellen qualifizieren? 
  • Was wolltest du schon immer beruflich machen, hast dich aber bisher nicht getraut? 

Es stehen dir heute wirklich alle Türen offen, wenn du deinen Erfolg in die Hand nimmst. Informiere dich über Weiterbildungen, Umschulungen und ggf. auch Fördermöglichkeiten und mach aus dem ersten Schreck der drohenden Arbeitslosigkeit die vielleicht beste Chance deines Berufslebens.  

Arbeitslosigkeit nach Kündigung vermeiden 

Je nachdem, wie lange du vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses schon von deiner Kündigung wusstest, hast du natürlich unterschiedliche Ausgangssituationen. Vielleicht kannst du die Arbeitslosigkeit durch rechtzeitige Vorbereitung komplett vermeiden, vielleicht zumindest so kurz wie möglich halten. Fakt ist, dass du Herr deiner Entscheidungen bist. Nutze die Übergangszeit zwischen Kündigung und möglicherweise eintretender Arbeitslosigkeit, um Klarheit zu finden, wohin du beruflich willst und was du brauchst, um dorthin zu gelangen. Und dann setze diese Klarheit in konkrete Handlungsschritte um. Damit kannst du im Grunde nur gewinnen. 


FAQ – Weitere Fragen und Antworten

Du meldest dich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend, sobald du von der Kündigung erfährst.

Die Meldung sollte drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens aber drei Tage nach Bekanntwerden der Kündigung erfolgen.

Wenn du Sperrfristen, also den Verlust von Arbeitslosengeld, vermeiden möchtest, ja.

Du hast z. B. unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Förderung beruflicher Weiterbildung. Der Vermittler der Arbeitsagentur kann dir hier weiterhelfen.

Bring deine Aufgaben so gut wie möglich zu Ende, aber sorge gleichzeitig für deine berufliche Zukunft vor.

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