Du hast Fragen zu unseren Weiterbildungen?

Wir beraten dich kostenfrei und unverbindlich

Gerne beraten wir dich kostenfrei!

Die Karriereberaterin von karriere tutor telefoniert mit einem Kunden

Weiterbildung | 6 Min. Lesezeit

Bildungsgutschein beantragen: Profitipps zur geförderten Weiterbildung

Autorbild von karriere tutor® Verfasst durch karriere tutor®

Bildungsgutschein beantragen

Wenn du Interesse an einer beruflichen Weiterbildung hast, um deine Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen, deinen Horizont zu erweitern und gleichzeitig deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, dann kannst du eine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein oder AVGS von der Agentur für Arbeit bis zu 100 % finanzieren lassen. Was genau der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist, ob und wie du einen Bildungsgutschein beantragen kannst sowie viele weitere Tipps findest du in diesem Beitrag. 

Was ist ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit? 

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist eine schriftliche Bestätigung seitens des Kostenträgers, dass er alle im Rahmen deiner Weiterbildung oder Umschulung anfallenden Kosten übernimmt. Dieser berechtigt dich zur Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung und ermöglicht auf diese Weise allen Menschen, egal ob arbeitslos oder berufstätig, den Zugang zu Bildung.  

Der Bildungsgutschein wird bei jeder Ausstellung individuell angepasst. Er gibt Auskunft über das Weiterbildungsziel, die maximal gewährleistete Dauer zur Erreichung dieses Ziels, den Gültigkeitszeitraum von bis zu drei Monaten ab Ausstellungsdatum und den regionalen Geltungsbereich.  

Wer kann einen Bildungsgutscheins beantragen?

Leider erhält nicht jeder einen Bildungsgutschein, sondern muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Seit April 2012 hat der derzeit aktuelle AZAV-Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit die frühere Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZVW) abgelöst und ist seitdem an noch strengere Voraussetzungen geknüpft.  

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist eine „Kann-Leistung“, es besteht also leider kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf seine Ausstellung. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit bzw. die zuständige Arbeitsvermittlerin oder der zuständige Arbeitsvermittler nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird oder nicht. 

Es kann grundsätzlich jeder einen Bildungsgutschein beantragen, der arbeitslos oder arbeitsuchend ist. 

Wenn du aber noch in einem Arbeitsverhältnis stehst und dich in diesem Rahmen weiterbilden möchtest, ist die Ausstellung eines Bildungsgutscheins auch in diesem Fall nicht ausgeschlossen. Vorausgesetzt, du kannst nachweisen, dass du durch die geförderte Weiterbildung eine absehbare Arbeitslosigkeit, zum Beispiel aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder Kurzarbeit, vermeiden kannst. 

Alle relevanten Informationen zur Förderung und deren Voraussetzungen kannst du ausführlich im Merkblatt 6 der Agentur für Arbeit nachlesen. Die wichtigsten Voraussetzungen haben wir hier für dich nochmal übersichtlich zusammengestellt: 

  • Du bist arbeitslos (mit oder ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III),  
  • du bist arbeitsuchend,  
  • du bist von Arbeitslosigkeit bedroht (z.B. durch Kurzarbeit oder eine befristete Anstellung),  
  • du brauchst eine Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung oder  
  • du brauchst eine Weiterbildung zur Sicherung deines Arbeitsplatzes. 

Generell gilt: Die Förderung einer Maßnahme mit einem Bildungsgutschein muss erforderlich sein, um dich beruflich wieder einzugliedern, dich vor drohender Arbeitslosigkeit zu bewahren oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.  

Wie wird festgestellt, ob du einen Bildungsgutschein erhalten kannst?

Bei der Entscheidung der Agentur für Arbeit, einen Bildungsgutschein auszustellen, spielt auch die Arbeitsmarktentwicklung eine Rolle. Es wird geprüft, ob eine berufliche Eingliederung auch ohne Weiterbildung möglich ist oder ob die Chancen hierfür durch eine Maßnahme tatsächlich verbessert werden können. Beispielsweise wird geprüft, ob es sich um ein stark nachgefragtes Berufsbild handelt oder nicht. 

Um sicherzugehen, dass du die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllst und um die Ziele der Maßnahme festzulegen, musst du einen persönlichen Termin bei deiner zuständigen Arbeitsvermittlerin oder deinem zuständigen Arbeitsvermittler vereinbaren. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Ausstellung des Bildungsgutscheins bei der Agentur für Arbeit. Darüber hinaus müssen der ausgewählter Bildungsträger sowie die jeweilige Weiterbildung oder Umschulung von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. 

Welche Kosten werden übernommen? 

Wird deine Weiterbildung oder Umschulung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert, werden alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten übernommen. Das bedeutet:  

  • Lehrgangs- und Seminargebühren einschließlich der Aufwendungen für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren, 
  • Fahrt- und Übernachtungskosten, 
  • Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung sowie 
  • bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. 

Welche Kosten konkret in deinem Fall übernommen werden und wie hoch die Förderung durch den Bildungsgutschein ist, wird in deinem persönlichen Gespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder Jobcenter vor Ort geklärt.  

Bildungsgutschein beantragen: Schritt für Schritt Anleitung  

Einen Bildungsgutschein zu beantragen ist unkompliziert und erfolgt in drei Schritten.  

1. Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit

Im ersten Schritt nimmst du online Kontakt zu deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder Jobcenter auf. Hierfür musst du dich zunächst unter folgendem Link registrieren: Zur Registrierung. Anschließend wirst du innerhalb von vier Wochen zu einem Beratungsgespräch eingeladen. 

2. Beraten lassen  

Während des Beratungstermins vor Ort werden deine beruflichen Weiterbildungspläne konkret besprochen und die Voraussetzungen für die Vergabe des Bildungsgutscheins geprüft. Da die Ausstellung eine Ermessensfrage ist, solltest du dich bestmöglich auf dieses Gespräch vorbereiten, um zu zeigen, dass du dich bereits aktiv mit deiner beruflichen Zukunft auseinandergesetzt hast.  

Auf diese Fragen solltest du eine Antwort haben 

  • Wie ist deine derzeitige berufliche Situation? 
  • Wie stehen deine Chancen aktuell auf dem Arbeitsmarkt? 
  • Wie sind deine Zukunftsaussichten mit deiner aktuellen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt? 
  • Welche beruflichen Ziele hast du? 
  • In welchem Bereich möchtest du konkret eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung machen und warum?  
  • Welche Bedeutung hat die Weiterbildung oder Umschulung für deine berufliche Situation? 
  • Inwieweit verbessert die Maßnahme deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt? 

Diese Unterlagen solltest du mitbringen 

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, Unterlagen zu deinen bisherigen Bewerbungsbemühungen mitzubringen, um nachweisen zu können, dass du dich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren möchtest.  

Hinweis: Wenn du noch keine Bewerbungen verschickt hast, kann deine Arbeitsvermittlerin oder dein Arbeitsvermittler dies als Voraussetzung für die Ausstellung des Bildungsgutscheins verlangen. Es ist daher sinnvoll, sich bereits vor dem Beratungsgespräch auf verschiedene Stellen zu bewerben, auch wenn du deine Chancen auf eine Anstellung als gering einschätzt. 

Nicht zuletzt kannst du deine Chancen erhöhen, indem du bereits 5–10 Stellenangebote vorlegen kannst, die deinen Qualifikationen nach der Weiterbildung oder Umschulung entsprechen. Dies reicht bereits aus, um deine Argumentation zu untermauern.  

Wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, solltest du unbedingt eine Bestätigung deines Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Weiterbildung mitbringen.  

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird dir der Bildungsgutschein zeitnah per Post zugestellt. Erst dann kannst du an einer geförderten Weiterbildung oder Umschulung teilnehmen. 

3. Passende Weiterbildung oder Umschulung auswählen

Abschließend gilt es, die passende Weiterbildung oder Umschulung für deine persönlichen Ziele zu finden und mit dem Bildungsträger Kontakt aufzunehmen. 

WICHTIG: Die ausgewählte Weiterbildung oder Umschulung muss AZAV-zertifiziert sein, um mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden.

Die Suche eignet sich daher am besten die Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Alle dort gelisteten Anbieter und Maßnahmen verfügen über diese Zertifizierung.   

Wenn du noch unsicher bist und Hilfe bei der Beantragung deines Bildungsgutscheins oder bei der Auswahl einer geeigneten Weiterbildung benötigst, dann nimm gerne Kontakt zu uns auf. Wir von karriere tutor® sind ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger und stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Gerne unterstützen wir dich auch beim Aufbau deiner Argumentationsstrategie für das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. 

Das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld-Bonus

Seit dem 01. Januar 2023 ist das neue Bürgergeldgesetz in Kraft, das Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst hat. Ein großer Vorteil des neuen Bürgergeldes ist die zusätzliche monetäre Förderung beruflicher Weiterbildungen für alle Bürgergeldbeziehende durch das Weiterbildungsgeld und den Bürgergeld-Bonus, die zum 01. Juli 2023 eingeführt wurden. Was es hiermit auf sich hat, erklären wir dir jetzt. 

Das Weiterbildungsgeld

Wenn du dich für eine Umschulung oder eine abschlussbezogene Weiterbildung entscheidest, kannst du dich über einen monatlichen Zuschuss von 150 € Weiterbildungsgeld freuen. Dieses erhältst du ab dem 01.07.2023, auch wenn deine Maßnahme bereits vorher begonnen hat. Eine rückwirkende Auszahlung für die Zeit vor dem 01.07. erfolgt jedoch nicht. 

Der Bürgergeld-Bonus

Entscheidest du dich jetzt für eine Teilnahme an einem Coaching oder einer geförderten Weiterbildung ohne Berufsabschluss, so wirst du mit 75 € Bürgergeld-Bonus monatlich belohnt. Allerdings nur, wenn die Maßnahme mindestens acht Wochen dauert und nachweislich dazu beiträgt, deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.  

Du siehst, einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen ist gar nicht so schwierig. Es erfordert lediglich eine gute Vorbereitung auf das persönliche Beratungsgespräch mit deiner Arbeitsvermittlerin oder deinem Arbeitsvermittler vor Ort.

Und selbst wenn dein Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt wurde, finden wir gemeinsam eine Lösung und prüfen, ob eine andere Förderung für dich in Frage kommt. Auf unserer Übersichtsseite zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten bekommst du einen ersten Überblick.  


FAQ – Weitere Fragen und Antworten

Wird deine Weiterbildung oder Umschulung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert, werden alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten übernommen. Das bedeutet: 

  • Lehrgangs- und Seminargebühren einschließlich der Aufwendungen für Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren 
  • Fahrt- und Übernachtungskosten  
  • Kosten für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung  
  • bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung

Welche Kosten konkret in deinem Fall übernommen werden und wie hoch die Förderung durch den Bildungsgutschein ist, wird in deinem persönlichen Gespräch bei deiner Agentur für Arbeit oder Jobcenter vor Ort geklärt.  

Einen Bildungsgutschein zu beantragen ist unkompliziert und erfolgt in drei Schritten. 

  • Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen 
  • In einem persönlichen Gespräch beraten lassen 
  • Passende Weiterbildung oder Umschulung auswählen 

Vor der Entscheidung über deinen Bildungsgutschein-Antrag wirst du zu einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit eingeladen. Dort kannst du mit den Sachbearbeitenden deinen möglichen Anspruch auf den Gutschein besprechen. Besonders Beschäftigte im Angestelltenverhältnis sollten sich gut vorbereiten: Plane ausreichend Zeit ein, ordne alle relevanten Unterlagen im Voraus und sammle Argumente, die deinen Anspruch auf den Gutschein unterstützen. Erscheine pünktlich und organisiert zum Gespräch, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen und erfolgreich zu starten. Eine gute Vorbereitung und professionelles Auftreten helfen dir dabei.

Nachdem du deinen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten hast, suchst du dir eine passende Weiterbildung für dein berufliches Ziel aus. Einzige Voraussetzung für die Förderung ist, dass sowohl der Bildungsträger als auch die von ihm angebotenen Maßnahmen AZAV-zertifiziert sind. Alle geeigneten Anbieter, die diese Voraussetzung erfüllen, findest du in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. 

Nachdem dir der ausgewählte Bildungsträger die Teilnahme auf dem Bildungsgutschein bestätigt hat, legst du diesen vor Beginn der Weiterbildung wieder bei der Agentur für Arbeit vor. 

Ja es ist grundsätzlich möglich, einen zweiten oder sogar dritten Bildungsgutschein zu erhalten. Voraussetzung ist, dass du die Notwendigkeit einer weiteren Förderung nachweisen kannst, z.B. dass die erworbenen Qualifikationen nicht ausreichen, um dein berufliches Ziel zu erreichen. 

Der Bildungsgutschein ist ab Ausstellung drei Monate gültig. Wird die Weiterbildung oder Umschulung nicht innerhalb dieser Frist begonnen, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. 

Die Ausstellung eines Bildungsgutscheins ist eine „Kann-Leistung“ und liegt im Ermessen der jeweiligen Arbeitsvermittlerin oder des jeweiligen Arbeitsvermittlers. Was du tun kannst, wenn dein Bildungsgutschein abgelehnt wurde, erfährst du hier.  

Ja, neben dem Bildungsgutschein gibt es noch viele weitere Fördermöglichkeiten. Welche Fördertöpfe es für deine Weiterbildung noch gibt, findest du hier.