Du bist arbeitslos, in Kurzarbeit oder kurz vor einer Kündigung?

Wir beraten dich unverbindlich und kostenfrei zu deiner geförderten Weiterbildung.

Du bist arbeitslos, in Kurzarbeit oder kurz vor einer Kündigung? Wir beraten dich unverbindlich und kostenfrei zu deiner geförderten Weiterbildung.

karriere tutor® Eine Frau mit Headset und gestreiftem Hemd tippt lächelnd auf einer Tastatur, während sie an einem Schreibtisch sitzt.

Arbeitslosigkeit | 12 Min. Lesezeit

Arbeitslosengeldrechner: Anspruch & Höhe berechnen 

karriere tutor® Logo von „karriere tutor“ mit dem Slogan „Gemeinsam. Digital. Erfolgreich.“ auf einem hellblauen kreisförmigen Hintergrund, der Kursnet Bildungsangebote und AZAV-zertifizierte Weiterbildungen hervorhebt.
Verfasst durch karriere tutor® Blog
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2025
karriere tutor® Person, die an einem Schreibtisch einen Taschenrechner benutzt und Diagramme auf Papier überprüft, mit einem Laptop und einer Kaffeetasse in der Nähe.

Der Verlust deines Arbeitsplatzes stellt dich vor große emotionale sowie finanzielle Herausforderungen und du siehst dich mit Sorgen und Ängsten konfrontiert. In solchen Zeiten hilft es, zu wissen, welche finanzielle Unterstützung dir zusteht. In unserem Blogbeitrag erklären wir dir, wann, wie lange und in welcher Höhe du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Außerdem zeigen wir dir, wie du mit einem Arbeitslosengeldrechner schnell und einfach dein voraussichtliches Arbeitslosengeld berechnen kannst, und geben dir einige anschauliche Rechenbeispiele. 

Anspruch auf Arbeitslosengeld: alles, was du wissen musst

Arbeitslosengeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es ist dazu da, um Arbeitnehmende, die ihren Job verloren haben, eine Zeit lang finanziell abzusichern. Das Arbeitslosengeld wird in dieser Zeit als Ersatz für das wegfallende Arbeitsentgelt von der Agentur für Arbeit gezahlt.  

Jede Person, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein und hat damit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber auch Selbstständige oder freiberufliche Tätige können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Aus diesen Beiträgen und den Beiträgen der Arbeitgebenden wird das Arbeitslosengeld finanziert.  

Wann, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, erklären wir dir im Folgenden.  

Wann hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, musst du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:  

  • Du bist derzeit nicht beschäftigt, bist aber arbeitssuchend und kannst mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. 
  • Du hast dich entweder online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet. Schaue dir unseren Leitfaden mit praktischer Checkliste zur Arbeitslosmeldung an. 
  • Du bist aktiv auf der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und arbeitest dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.  
  • Du hast die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt. Das heißt, du hast in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und hast in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. 
  • Du musst bei der Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld beantragen. Es wird nicht automatisch nach deiner Arbeitslosmeldung gezahlt.  

In bestimmten Fällen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängen. Dies ist z. B. der Fall, wenn du selbst gekündigt, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben oder die Kündigung deines Arbeitgebenden durch dein eigenes Verschulden herbeigeführt hast. Diese Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern und in dieser Zeit bekommst du kein Arbeitslosengeld.   

In diesen Situationen solltest du frühzeitig Kontakt zur Arbeitsagentur aufnehmen, um dich zu informieren und eine mögliche Sperre zu vermeiden. Denn auch bei einer Selbstkündigung kann in bestimmten Fällen Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit gezahlt werden. Dazu muss ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen, z. B. schlechte Arbeitsbedingungen, gesundheitliche Umstände oder ein Umzug. 

Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld?

Wie lange du Arbeitslosengeld erhältst, hängt von zwei verschiedenen Faktoren ab:  

  • Dauer deiner vorherigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: Je länger du gearbeitet hast, desto länger kannst du Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt beziehen, maximal jedoch 12 bzw. 24 Monate. 
  • Dein Alter: Wenn du jünger als 50 Jahre bist, kannst du bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass du in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast. Hast du beispielsweise nur 12 Monate gearbeitet, bekommst du 6 Monate Arbeitslosengeld. Ab dem 50. Lebensjahr verlängert sich die maximale Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld in mehreren Schritten. Der höchste Anspruch gilt für Arbeitslose ab 58 Jahren. Sie können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten, sofern sie mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. 

Sonderregelung: Arbeitslosengeldanspruch bei befristeten Beschäftigungen

Wenn du häufig befristet beschäftigt warst, gelten unter bestimmten Bedingungen verkürzte Anwartschaftszeiten. Das bedeutet, dass du bereits mit 6 Monaten (anstelle der sonst erforderlichen 12 Monate) versicherungspflichtiger Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. 

Beispiele: 

  • Du hast 6 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet: Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld liegt bei 3 Monaten. 
  • Du hast 8 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet: Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld liegt bei 4 Monaten. 
  • Du hast 10 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet: Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld liegt bei 5 Monaten. 

Die verkürzte Anwartschaftszeit gilt vor allem für die folgenden Branchen und Berufe: 

  • Film- und Fernsehbranche (z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler) 
  • Journalismus und Medien (z. B. freie Redakteurinnen und Redakteure) 
  • Kunst und Kultur (z. B. Musikerinnen und Musiker) 
  • Bildungs- und Weiterbildungsbereich (z. B. Dozentinnen und Dozenten an Volkshochschulen) 
  • Gastronomie und Hotellerie (z. B. Saisonkräfte in Hotels) 
  •  Messe- und Eventbranche (z. B. Messebauerinnen und Messebauer) 

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

Die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosengeld 1 oder ALG 1) und Bürgergeld liegen vor allem in den Voraussetzungen, der Höhe der Leistungen und der Finanzierungsquelle.  

Arbeitslosengeld (ALG 1) ist eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung, die aus der Arbeitslosenversicherung finanziert wird und dazu dient, einen Teil des wegfallenden Einkommens bei Arbeitslosigkeit auszugleichen. Es wird an Arbeitnehmende gezahlt, die vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und somit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. 

Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die darauf abzielt, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die arbeitslos sind oder deren Einkommen nicht ausreichend ist. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 wird das Bürgergeld nicht nach dem Einkommen berechnet, sondern basiert auf festen Regelsätzen.  

Für das Jahr 2025 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 € monatlich. Zusätzlich werden Wohn- und Heizungskosten übernommen. Um Bürgergeld zu beantragen, musst du mindestens 15 Jahre alt und in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Dein Ansprechpartner ist das Jobcenter in deinem Wohnort. Bürgergeld kannst du so lange erhalten, bis du nicht mehr auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist.  

Wer nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keine neue Beschäftigung gefunden hat und weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, kann ebenfalls Bürgergeld beantragen.  

Arbeitslosengeld: Wie wird das berechnet?

Wie hoch ist dein Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. deinem vorherigen Einkommen, deiner Steuerklasse und ob du Kinder hast oder nicht. Grundsätzlich basiert das Arbeitslosengeld auf dem Bruttogehalt, das du im letzten Jahr vor der Arbeitslosigkeit durchschnittlich verdient hast. Es wird aber nur das Gehalt berücksichtigt, das sozialversicherungspflichtig ist, d. h., für das auch Sozialabgaben wie z. B. die Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden. Ein Minijob, der nicht steuerpflichtig ist, zählt zum Beispiel nicht dazu. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dagegen schon. Solche einmaligen Sonderzahlungen fließen in die Berechnung des durchschnittlichen Bruttoeinkommens mit ein und beeinflussen somit auch die Höhe des Arbeitslosengeldes, das dir zusteht. 

Aus diesen Beiträgen wird ein Durchschnittsentgelt ermittelt, das als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes dient. 

Arbeitslosengeld berechnen: So funktioniert's

Um dein Arbeitslosengeld zu berechnen, sind einige wichtige Informationen erforderlich. Dazu zählen:  

  • Dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate: Das Bruttoeinkommen bildet die Basis für die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Wichtig ist, dass nur sozialversicherungspflichtige Einkünfte berücksichtigt werden. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden miteinbezogen. 
  • Deine Steuerklasse wirkt sich direkt auf die Berechnung deines Nettoleistungsentgelts aus. Vom Bruttoeinkommen wird unter anderem die Lohnsteuer abgezogen und hier variiert der Steuersatz je nach Steuerklasse. 
  • Angaben zu Kindern: Falls du Kinder hast, erhöht sich dein Arbeitslosengeld auf 67 % vom Nettoleistungsentgelt. Ohne Kinder liegt der Betrag bei 60 %. 
  • Weitere relevante Angaben: Falls du in den letzten Monaten Leistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen hast, spielt das ebenfalls eine Rolle bei der Arbeitslosengeldberechnung. 

Um die Arbeitslosengeld-Höhe zu berechnen, wird der sogenannte Bemessungszeitraum herangezogen. Dieser umfasst in der Regel die letzten 12 Monate, in denen du gearbeitet hast. Wenn du in diesem Zeitraum beispielsweise einen Monat nicht gearbeitet hast und somit kein Einkommen hattest, wird dieser Monat bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt.  

Um das tägliche Arbeitslosengeld zu berechnen, wird dein durchschnittliches Bruttoeinkommen durch 365 geteilt. Dieser Wert wird als Bemessungsentgelt bezeichnet. Vom Bemessungsentgelt werden Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und der (falls zutreffend) Solidaritätszuschlag abgezogen. Das verbleibende Nettoentgelt pro Tag nennt sich Leistungsentgelt.  

Wichtig: Falls du aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, wie der Betreuung eines Kindes, weniger arbeiten konntest, gibt es Sonderregelungen für die Berechnung des Bemessungsentgelts (siehe Sonderregelung: fiktives Bemessungsentgelt). 

Der Leistungssatz gibt an, wie viel Prozent Arbeitslosengeld du vom Leistungsentgelt bekommst:   

  • 60 % des Nettoentgelts für Personen ohne unterhaltspflichtige Kinder
  • 67 % des Nettoentgelts für Personen mit unterhaltspflichtigen Kindern

Höchstsatz des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist an die Beitragsbemessungsgrenze (wird jährlich angepasst) gekoppelt, die für das Jahr 2025 bei 8.050 € im Monat liegt. Das bedeutet, dass Einkommen über dieser Grenze bei der Arbeitslosengeldberechnung nicht berücksichtigt werden und stattdessen eine maximale Höhe des Arbeitslosengeldes ausgezahlt wird.  

Verdient jemand beispielsweise 9.000 € brutto im Monat, gilt hier der Arbeitslosengeldhöchstsatz und das Arbeitslosengeld wird auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € berechnet. Das maximale Arbeitslosengeld liegt dann beispielsweise bei einer Person in Steuerklasse 1 ohne Kinder bei ca. 2.640,30 € pro Monat, während eine Person in Steuerklasse 3 mit Kindern ca. 3.425,10 € Arbeitslosengeld monatlich erhalten kann.  

Sonderregelung: fiktives Bemessungsentgelt

Wenn du in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit weniger als 150 Tage gearbeitet hast, wird der Bemessungszeitraum auf 2 Jahre erweitert. Wenn du auch in dem erweiterten Zeitraum weniger als 150 Tage Einkommen hattest, zum Beispiel wegen Krankheit, Wehr- oder Zivildienst oder Elternzeit, wird das Bemessungsentgelt fiktiv ermittelt. Das fiktive Bemessungsentgelt richtet sich nach deiner beruflichen Qualifikation. 

Die Regelung stellt sicher, dass individuelle Lebensumstände wie durch eine Krankheit oder Kinderbetreuung bei der Berechnung fair berücksichtigt werden.  

Was ist ein Arbeitslosengeldrechner?

Ein Arbeitslosengeldrechner (auch ALG-Rechner) ist ein Onlinetool, mit dem du dein voraussichtliches Arbeitslosengeld berechnen kannst. Mit wenigen Eingaben, wie deinem Bruttoeinkommen und deiner Steuerklasse, gibt dir der Rechner eine erste Einschätzung, wie hoch dein Arbeitslosengeld ausfallen kann. So erhältst du schnell eine erste Schätzung, welche finanzielle Unterstützung dir während deiner Arbeitslosigkeit zusteht. 

Es ist jedoch wichtig, zu wissen, dass diese Berechnung nur eine Orientierungshilfe darstellt. Die Agentur für Arbeit berücksichtigt bei der endgültigen Berechnung des Arbeitslosengeldes zusätzliche Faktoren wie Sonderzahlungen, individuelle Abzüge oder Sonderregelungen nach Krankengeld, Elternzeit, Kurzarbeit oder eine mögliche Sperrzeit. Betrachte die Ergebnisse daher als unverbindliche Schätzung. Wenn du genau wissen möchtest, wie hoch dein Arbeitslosengeld sein wird, melde dich direkt bei der Bundesagentur für Arbeit. 

Arbeitslosengeldrechner benutzen

So nutzt du den Online-Arbeitslosengeldrechner der Arbeitsagentur richtig: 

  1. Arbeitslosengeldrechner aufrufen  

Besuche die offizielle Website der Agentur für Arbeit und navigiere zum Arbeitslosengeldrechner. Dieser ist in der Rubrik „Arbeitslosengeld“ oder über die Suchfunktion der Seite zu finden. Alternativ gelangst du hier direkt zum Arbeitslosengeldrechner. 

  1. Kalenderjahr auswählen 

Wähle zuerst das Jahr aus, in dem dein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht. Klicke dann auf „Bestätigen“. 

  1. Persönliche Daten eingeben 

Fülle die erforderlichen Felder aus: 

  • Letztes Bruttoeinkommen: durchschnittliches monatliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate. 
  • Steuerklasse: Wähle deine aktuelle Steuerklasse aus. 
  • Kinder: Gib an, ob du oder deine Lebenspartnerin / dein Lebenspartner Kindergeld erhält. 
  1. Arbeitslosengeldberechnung starten 

Nachdem du alle relevanten Daten eingegeben hast, klicke auf „Berechnen“. Der Onlinerechner ermittelt nun dein geschätztes Arbeitslosengeld. 

  1. Ergebnis überprüfen 

Der ALG-Rechner zeigt dir eine ungefähre Höhe deines monatlichen Arbeitslosengeldes an. Beachte, dass es sich um eine Schätzung handelt und die tatsächliche Arbeitslosengeldberechnung durch die Agentur für Arbeit abweichen kann. 

Wichtiger Hinweis: Besondere Umstände wie Teilzeitarbeit, Elternzeit oder bestimmte Sonderregelungen können das tatsächliche Arbeitslosengeld beeinflussen, werden aber im Onlinerechner nicht berücksichtigt. 

Beispielberechnung Arbeitslosengeld

Zur Veranschaulichung findest du hier drei Beispielberechnungen mit dem Arbeitslosengeldrechner. Die Angaben sind rein fiktiv und dienen nur der beispielhaften Darstellung, damit du besser verstehst, wie die Berechnung des Arbeitslosengeldes abläuft.  

Beispiel 1: Steuerklasse 1, ledig, keine Kinder  

  • Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt (monatlich): 3.000 € 
  • Bemessungsentgelt (Tagessatz): 3.000 € x 12 Monate / 365 Tage = 98,63 € 
  • Pauschale Abzüge: 30,17 € 
  • Leistungsentgelt (Tagessatz, nach Abzügen): 68,46 € 
  • Arbeitslosengeld (monatlich): 68,46 € x 60 % x 30 Tage = 1.232,40 € 

Beispiel 2: Steuerklasse 3, verheiratet mit Kindern  

  • Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt (monatlich): 2.000 € 
  • Bemessungsentgelt (Tagessatz): 2.000 € x 12 Monate / 365 Tage = 65,75 € 
  • Pauschale Abzüge: 13,15 € 
  • Leistungsentgelt (Tagessatz, nach Abzügen): 52,60 € 
  • Arbeitslosengeld (monatlich): 52,60 € x 67 % x 30 Tage = 1.057,20 € 

Beispiel 3: Steuerklasse 2, alleinerziehend mit Kindern  

  • Durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt (monatlich): 4.000 € 
  • Bemessungsentgelt (Tagessatz): 4.000 € x 12 Monate / 365 Tage = 131,51 € 
  • Pauschale Abzüge: 41,01 € 
  • Leistungsentgelt (Tagessatz, nach Abzügen): 90,50 € 
  • Arbeitslosengeld (monatlich): 90,50 € x 67 % x 30 Tage = 1.819,20 € 

Tipps zur optimalen Nutzung eines Arbeitslosengeldrechners

  • Wähle einen seriösen ALG-Rechner: Achte darauf, dass die Berechnung auf den neuesten gesetzlichen Regelungen basiert. 
  • Gib dein durchschnittliches Bruttoeinkommen so genau wie möglich an. 
  • Achte auf korrekte Eingaben: Die falsche Steuerklasse oder fehlerhafte Angaben verfälschen das Ergebnis. 
  • Probiere verschiedene Szenarien aus: Teste, wie sich Änderungen des monatlichen Bruttoeinkommens auf das Ergebnis auswirken. 
  • Beachte, dass Sonderzahlungen berücksichtigt werden müssen. 

FAQs

Welche Vorteile bietet die Verwendung eines Arbeitslosengeldrechners?

Ein ALG-Rechner, wie der vom Arbeitsamt, bietet dir eine schnelle und einfache Möglichkeit, online die Höhe deines zu erwartenden Arbeitslosengeldes zu berechnen. So bekommst du eine erste Orientierung, noch bevor du offiziell Arbeitslosengeld beantragen musst. 

Wie genau ist die Arbeitslosengeldberechnung mithilfe eines Rechners?

Je genauer deine Eingaben, desto präziser ist das Ergebnis vom Arbeitslosengeldrechner. Wenn du beispielsweise Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, beim durchschnittlichen Bruttoentgelt berücksichtigst, liegt das berechnete Arbeitslosengeld näher an dem tatsächlichen Betrag, den die Agentur für Arbeit ermittelt. Dennoch liefert der Onlinerechner nur eine Schätzung und die Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend. 

Gibt es verschiedene Arten von Arbeitslosengeldrechnern?

Es gibt verschiedene kostenfreie Online-Arbeitslosengeldrechner, die alle auf derselben Berechnungsbasis beruhen. Sie nutzen das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate und ziehen pauschale Abzüge für Sozialversicherungen und Steuern ab. Die Ergebnisse dienen als Orientierung und können je nach Tool leicht variieren. 

Wo findest du seriöse Arbeitslosengeldrechner im Internet?

Seriöse ALG-Rechner werden von offiziellen Stellen wie der Bundesagentur für Arbeit oder seriösen Finanzportalen, z. B. Lohnsteuer kompakt, angeboten. 

Fazit

Ein Arbeitslosengeldrechner ist ein praktisches Onlinetool, welches dir schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zur Höhe deines Arbeitslosengeldes liefert. Dennoch solltest du immer eine Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, um deine individuelle Situation zu besprechen und alle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu nutzen.  

Wenn du dir gerade überlegst, wie es beruflich weitergehen soll, kann dir eine Weiterbildung ganz neue Perspektiven eröffnen. Wir von karriere tutor® unterstützen dich mit praxisnahen Weiterbildungen, die dich gezielt auf deinen nächsten Karriereschritt vorbereiten. Unsere Weiterbildungen sind bis zu 100 % förderfähig. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit kannst du sie vollständig kostenfrei absolvieren. So kannst du dich gezielt weiterqualifizieren und deine Jobchancen nachhaltig verbessern.  

Hast du gewusst, dass du mit einer geförderten Weiterbildung bei einem anerkannten Träger wie karriere tutor® sogar dein Arbeitslosengeld verlängern kannst? Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erhältst du während deiner Weiterbildung ganz normal Arbeitslosengeld. Außerdem wird jeder Tag deiner Weiterbildung, an dem du Arbeitslosengeld beziehst, nur als halber Tag auf die Bezugsdauer angerechnet, sodass du insgesamt eine längere Bezugsdauer hast. Informiere dich hier über deine Möglichkeiten!