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Bewerbung und Jobsuche | 11 Min. Lesezeit

Arbeitszeugnis verstehen und bewerten: So liest du zwischen den Zeilen

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Verfasst durch karriere tutor® Blog
Zuletzt aktualisiert am 27.06.2025
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Nahezu jede und jeder von uns hat es schon einmal erhalten: ein Arbeitszeugnis. Ein sehr gutes Arbeitszeugnis kann für Arbeitgebende in Deutschland ein entscheidender Faktor sein, um sich für oder gegen eine Bewerberin oder einen Bewerber zu entscheiden. In diesem Beitrag erfährst du, welche Inhalte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten sollte und wie du typische Formulierungen und Codes dechiffrierst, um bewerten zu können, ob es sich um ein gutes oder schlechtes Arbeitszeugnis handelt.

Was ist ein Arbeitszeugnis und warum ist es wichtig?

In der Regel erhalten Arbeitnehmende bei Beendigung ihrer Beschäftigung ein qualifiziertes Zeugnis. Aber was ist ein Arbeitszeugnis genau? Ein Arbeitszeugnis ist in Deutschland ein Dokument, auf das Arbeitnehmende gemäß Arbeitsrecht Anspruch haben. Laut Definition handelt es sich hierbei um eine ein- bis zweiseitige schriftliche Bescheinigung gegenüber Dritten über Kenntnisse und Qualifikationen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Mit anderen Worten gibt dieses Dokument Auskunft über die Aufgaben und Kompetenzen, die während der letzten Beschäftigung angewendet wurden. So kann eine potenzielle Arbeitgeberin bzw. ein potenzieller Arbeitgeber bei einer Bewerbung besser einschätzen, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber zur ausgeschriebenen Stelle passt.

Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses ist dabei breit gefächert. Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung enthält das Arbeitszeugnis nicht nur Informationen zur Tätigkeit sowie der Art und Dauer der Anstellung, sondern auch zu den individuellen Leistungen und dem Verhalten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Dabei werden häufig bestimmte Formulierungen zur Beurteilung verwendet, die Hinweise darauf geben, ob die bisherige Arbeitgeberin oder der bisherige Arbeitgeber mit der Leistung zufrieden war. Diese Bewertung erfolgt in der Regel in Form eines Abschluss- oder eines Zwischenzeugnisses. Während das Abschlusszeugnis erst ausgestellt wird, nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde, kannst du ein Zwischenzeugnis hingegen während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses anfordern.

Warum ist ein Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis so wichtig? In erster Linie dient ein qualifiziertes Zeugnis dem Nachweis der bisherigen Berufserfahrung. Als zentraler Bestandteil der Bewerbungsunterlagen dokumentiert die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis, welche Aufgaben die bewerbende Person bereits übernommen und wie viel Verantwortung sie dabei getragen hat. Diese Informationen sind insbesondere bei einem Wechsel in eine ähnliche Position oder Branche von Interesse.

Typische Inhalte im Arbeitszeugnis sind somit auch die Bewertung der Arbeitsweise, des Engagements, des Fachwissens sowie des Sozialverhaltens der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Für die Leistungsbeurteilung werden dabei bestimmte Formulierungen und sprachliche Codes verwendet, anhand derer sich das Zeugnis den klassischen Schulnoten von 1 bis 6 zuordnen lässt. Formulierungen, die auf ein Arbeitszeugnis der Note 1 oder 2 hinweisen, können Einladungskriterien für ein Vorstellungsgespräch sein und sind somit ein Türöffner für deine Karriere.

Wie du siehst, gibt es viele gute Gründe dafür, weshalb du keinesfalls auf die Anforderung eines Arbeitszeugnisses verzichten solltest.

Welche Arbeitszeugnis-Arten gibt es?

Ob bei Beendigung des Jobs, bei einem internen Wechsel oder nach Abschluss einer Ausbildung – es gibt verschiedene Zeugnisarten und Dinge, auf die du achten solltest, wenn du ein Arbeitszeugnis erhältst. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam: Sie geben Auskunft darüber, welche Aufgaben du übernommen und in welchem Maße du die Ansprüche deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers erfüllt hast. Die folgende Liste bietet dir einen Überblick über die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen:

  • Zwischenzeugnis: Die Beantragung für ein Zwischenzeugnis erfolgt immer während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses, also bevor eine Kündigung eingereicht wurde. Der Zeugnisaufbau und die Inhalte sind mit denen eines Abschlusszeugnisses vergleichbar, allerdings ist es im Präsens formuliert, also in der Gegenwartsform, und nicht, wie sonst üblich, in der Vergangenheitsform.
  • Vorläufiges Arbeitszeugnis: Ein vorläufiges Arbeitszeugnis ist eine Übergangslösung, die ausgestellt wird, wenn bereits eine Kündigung vorliegt, das Arbeitsverhältnis aber noch nicht beendet ist, beispielsweise während der Kündigungsfrist oder bei Freistellung.
  • Abschlusszeugnis: Das Abschlusszeugnis wird erst mit einer Frist von zwei bis vier Wochen nach dem Austritt ausgestellt, wenn das Arbeitsverhältnis offiziell beendet ist. Wichtig ist hierbei, zu beachten, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber nicht zur automatischen Erstellung verpflichtet ist, sondern du das Arbeitszeugnis anfordern musst.
  • Ausbildungszeugnis: Nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Ausbildung wird gemäß § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Ausbildungszeugnis ausgestellt. Dieses kann als qualifiziertes oder einfaches Zeugnis erfolgen – je nach Wunsch der ausgebildeten Person.
  • Praktikumszeugnis: Auch nach Beendigung eines Praktikums hast du auf ein Arbeitszeugnis Anspruch. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Berufseinsteigende ist das Zeugnis bei der Bewerbung ein erster wichtiger Nachweis über praktische Erfahrungen und erworbenes Fachwissen. Du kannst bereits ab einer Praktikumsdauer von sechs Wochen ein Arbeitszeugnis anfordern.

Gibt es auch ein Arbeitszeugnis für die Probezeit oder für einen Minijob? Ein explizites Probezeit-Arbeitszeugnis gibt es nicht, aber rechtliche Grundlagen sind auf deiner Seite. Gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) besteht bei einer Kündigung während der Probezeit ebenfalls ein Anspruch auf ein Zeugnis, sofern eine sinnvolle Beurteilung möglich ist. Gleiches gilt für das Arbeitszeugnis bei einem Minijob. Unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit, hast du je nach Betriebszugehörigkeit den rechtlichen Anspruch, um ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis zu erhalten. Sowohl bei dem Arbeitszeugnis für die Probezeit als auch für den Minijob handelt es sich um keine weiteren Arten von Arbeitszeugnissen. Jegliche Arbeitszeugnis-Arten werden in der Regel in einfacher oder qualifizierter Ausführung ausgestellt. Der Unterschied dieser beiden Formen liegt in ihrem Umfang, Aufbau und Inhalt. Das einfache Arbeitszeugnis ist deutlich kürzer und oberflächlicher als das qualifizierte Arbeitszeugnis.

Ab wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Wie bereits erwähnt, haben Arbeitnehmende in Deutschland rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. § 109 der Gewerbeordnung (GewO) legt eine gesetzliche Zeugnispflicht für Arbeitgebende fest. Diese gilt allerdings nur für das Abschlusszeugnis, welches zeitnah, in der Regel zwei bis vier Wochen nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, ausgestellt wird. Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist hingegen nicht im Arbeitsrecht geregelt, sondern wird individuell beurteilt. Welche Voraussetzungen für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses müssen genau erfüllt sein? Ein rechtlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht bei Erfüllung folgender Bedingungen:

  • Vorliegendes Arbeitsverhältnis: Jede Person, die mit einem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis eingeht, hat unabhängig von der Art der Anstellung das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Minijobbende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Einzig freie Mitarbeitende und Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der gesetzliche Anspruch tritt grundsätzlich mit Beendigung der Beschäftigung in Kraft. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln reicht hierfür bereits eine Beschäftigungsdauer von sechs Wochen aus. Somit steht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber auch dann in der Pflicht, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet wird – unabhängig davon, durch wen die Kündigung erfolgt. Selbst eine fristlose Kündigung lässt das Recht auf ein Arbeitszeugnis unberührt. Arbeitszeugnisse dürfen grundsätzlich keine Hinweise auf den Kündigungsgrund enthalten und müssen stets den Anforderungen an Wahrheit und Wohlwollen genügen.

Bei einem Zwischenzeugnis verhält es sich etwas anders. Sofern zwischen der arbeitnehmenden Person und dem Unternehmen ein Arbeitsverhältnis besteht, gibt es einige individuelle Beurteilungskriterien dafür, ob ein Zwischenzeugnis ausgestellt wird oder nicht. Beispiele hierfür sind ein Wechsel der Führungskraft, ein interner Wechsel oder eine Beförderung, die Bewerbung auf eine andere Stelle, geplante längere Abwesenheiten wie Elternzeit oder Sabbatical oder sonstige Veränderungen im Unternehmen, die die eigene Position betreffen können. Grundsätzlich können Mitarbeitende aber jederzeit ein Zwischenzeugnis anfordern.

Rechtliche Vorgaben legen allerdings nicht nur fest, ab wann ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss, sondern auch, wie dies zu erfolgen hat. Sowohl für das Arbeitszeugnis als auch für das Zwischenzeugnis schreibt das Gesetz eine schriftliche Ausstellungsform vor. Das Zeugnis muss darüber hinaus original unterschrieben sein und darf nicht elektronisch übermittelt werden. Eine Zusendung per E-Mail ist somit nicht zulässig.

Welche Informationen müssen im Arbeitszeugnis enthalten sein?

Um beurteilen zu können, ob alle wichtigen Inhalte im Arbeitszeugnis enthalten sind, gilt es, das Arbeitszeugnis zu prüfen. Ein Arbeitszeugnis muss den Grundsätzen von Wohlwollen, Wahrheit und rechtlicher Korrektheit entsprechen. Im ersten Schritt zeigen wir dir den klassischen Aufbau von einem Arbeitszeugnis. Hier ist es wichtig, zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis zu unterscheiden, da sie verschiedene Informationstiefen aufweisen.

Einfaches Arbeitszeugnis: Inhalte

Der Inhalt für ein einfaches Arbeitszeugnis ist sehr oberflächlich gehalten. Nach einer kurzen Einleitung, die Name, Position und Beschäftigungszeitraum beinhaltet, folgt eine kurze Beschreibung der Aufgaben und des Verantwortungsbereichs. Eine knappe und typische Schlussformel im Arbeitszeugnis gibt Auskunft über den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses. Ausstellungsort und -datum sowie die Unterschrift der Führungskraft oder der Personalabteilung bilden den Abschluss.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Inhalte

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist deutlich detaillierter und ausführlicher als ein einfaches Arbeitszeugnis. Neben den Basisinformationen wie Name, Beschäftigungszeitraum und Position enthält es auch Angaben zur Leistungsbeurteilung und zum Sozialverhalten. Auch wenn Arbeitszeugnisse kein direktes Inhaltsverzeichnis haben, so ist der Aufbau eines Arbeitszeugnisses doch immer gleich. Die typische Gliederung im qualifizierten Arbeitszeugnis sieht wie folgt aus:

  1. Einleitung: Beschäftigungsdauer, Position, Personalien
  2. Aufgabenbeschreibung: detaillierte Auflistung von Aufgaben und Verantwortungsbereichen
  3. Leistungsbeurteilung: Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Motivation, Belastbarkeit, Problemlösungsfähigkeit, Arbeitsergebnisse, besondere Erfolge und Projekte
  4. Sozialverhalten: Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie externen Stakeholdern
  5. Schlussformel: zusammenfassende Bewertung, Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Dank, Zukunftswünsche
  6. Ort, Datum, Unterschrift: in der Regel von der Führungskraft oder der Personalabteilung unterschrieben

Hinweis: Der Austrittsgrund ist nicht Bestandteil der standardisierten Inhalte im Arbeitszeugnis, kann aber auf Wunsch der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers hinzugefügt werden.

Was darf nicht in einem Arbeitszeugnis stehen?

§ 109 der Gewerbeordnung (GewO) schreibt nicht nur eine Arbeitszeugnis-Pflicht für Arbeitgebende vor, sondern auch die Grundsätze der Wahrheitspflicht und des Wohlwollens im Arbeitszeugnis. Daher gibt es einige Aussagen, Informationen und Geheimcodes, die rechtliche Anforderungen nicht erfüllen und auf die du dein Arbeitszeugnis prüfen solltest.

Inhalte, die in einem Arbeitszeugnis nichts zu suchen haben, sind beispielsweise Informationen über deinen Familienstand, deine Familie, eine eventuelle Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit. Auch Hinweise auf deinen Gesundheitszustand, Krankheiten oder Behinderungen sind deplatziert. Selbstverständlich dürfen auch keine negativen oder diskriminierenden Aussagen wie „unzuverlässig“ oder „faul“ getroffen werden. Ebenso Hinweise auf Konflikte oder gar Straftaten sind unzulässig. Die Inhalte eines Arbeitszeugnisses sollten zudem frei von Formelementen wie Anführungszeichen, Ausrufezeichen oder Smileys sein.

Wie interpretierst du dein Arbeitszeugnis richtig?

Ein Thema, das die meisten Arbeitnehmenden beschäftigt, sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis. Was sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis, was sind gute Sätze im Arbeitszeugnis und welche Sätze sollten nicht im Arbeitszeugnis stehen? Mit der Zeit hat sich eine Zeugnissprache etabliert, deren Verwendung im Arbeitszeugnis in Noten übertragen werden kann. Damit du die Codes richtig entschlüsseln und verstehen kannst, stellen wir dir die gängigsten Formulierungen für Arbeitszeugnisse vor. So kannst du erkennen, ob dein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist.

Typische Arbeitszeugnis-Formulierungen

Leider gibt es nicht den einen Schlüssel, mit dem du alle Codes in Arbeitszeugnissen dechiffrieren kannst. Doch welche Formulierungen im Arbeitszeugnis sind gut und welche negativ? Ob dein Arbeitszeugnis sehr gut, gut oder lediglich befriedigend ist, kannst du an speziellen Formulierungen erkennen. Im Folgenden findest du eine Übersicht einiger typischer Formulierungen im Arbeitszeugnis und ihre Bedeutung:

  • „War bemüht“: Bemühung steht für eine Anstrengung, die erfolglos bleibt, und ist daher eher ein Zeichen für eine schwache Leistung.
  • „Verständnis zeigen / aufmerksam sein“: Diese Beurteilung drückt aus, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sich passiv verhält und nicht aktiv handelt.
  • „Stets pflichtbewusste und ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben“: Auch diese Arbeitszeugnis-Formulierung steht für wenig Eigeninitiative.
  • „Stets pünktlich, loyal und ehrlich“: Wenn diese als selbstverständlich geltenden Eigenschaften besonders hervorgehoben werden, könnte das ein Hinweis auf fehlende Stärken sein.
  • „Stets vorbildliches Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten“: Die Anordnung der Personen lässt darauf schließen, dass es Schwierigkeiten mit Vorgesetzten gab.
  • „Vertritt die eigene Meinung“: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verträgt keine Kritik.
  • „Engagiertes Auftreten“: Was zunächst wie eine positive Bewertung klingt, ist in der Praxis ein Code für Scheinaktivität mit wenig Substanz.
  • „Wir wünschen viel Erfolg und alles Gute“: Diese Formulierung im Arbeitszeugnis klingt ebenfalls nett gemeint und wie eine klassische Floskel. Tatsächlich drückt sie jedoch aus, dass die mitarbeitende Person im Unternehmen keinen Erfolg hatte.
  • „Wir wünschen alles Gute und Gesundheit“: Auch diese Schlussformel ist nicht so positiv, wie sie scheint. Der Wunsch nach Gesundheit drückt aus, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter oft krank war und gefehlt hat.
  • Fehlende Schlussformel: Die abschließende Schlussformulierung ist ein fester Bestandteil der Textbausteine im Arbeitszeugnis. Fehlt diese, so kann dies auf Konflikte oder Unzufriedenheit hindeuten.

Welche Geheimcodes gibt es im Arbeitszeugnis?

Über die genannten Floskeln hinaus gibt es im Kontext der Zeugnissprache bestimmte Formulierungen, anhand derer sich erkennen lässt, ob es sich um ein Arbeitszeugnis der Note 1 oder einer schlechteren Bewertung handelt. Um zu erkennen, ob es sich tatsächlich um ein gutes Zeugnis handelt oder es nur so scheint, sind minimale textuelle Unterschiede entscheidend. Wie so oft liegt der Teufel im Detail. Wir stellen dir die häufigsten Formulierungen der gefürchteten Geheimsprache im Arbeitszeugnis vor und zeigen dir, welcher Note sie zugeschrieben werden können.

Arbeitszeugnis Note 1 – sehr gut

„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
„Alle Aufgaben wurden stets äußerst sorgfältig und effizient erledigt.“
„Es wurde jederzeit außergewöhnliches Engagement und Eigeninitiative gezeigt.“
„Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.“
„Wir bedauern das Ausscheiden sehr und danken für die stets hervorragende Arbeit.“

Arbeitszeugnis Note 2 – gut

„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
„Alle übertragenen Aufgaben wurden stets sorgfältig und zuverlässig erledigt.“
„Es wurde ein hohes Maß an Engagement und Eigeninitiative gezeigt.“
„Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.“
„Wir danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg.“

Arbeitszeugnis Note 3 – befriedigend

„zu unserer vollen Zufriedenheit“
„Alle übertragenen Aufgaben wurden ordnungsgemäß erfüllt.“
„Es wurde Engagement gezeigt und gewissenhaft gearbeitet.“
„Das Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt.“
„Wir danken für die Mitarbeit und wünschen alles Gute.“

Arbeitszeugnis Note 4 – ausreichend

„zu unserer Zufriedenheit“
„Alle übertragenen Aufgaben wurden mit Sorgfalt erledigt.“
„Es wurde Interesse an den übertragenen Aufgaben gezeigt.“
„Das Verhalten gegenüber Kollegen war insgesamt zufriedenstellend.“
„Wir wünschen für die Zukunft alles Gute.“

Arbeitszeugnis Note 5 – mangelhaft

„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
„War bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
„Es wurde Verständnis für die übertragenen Aufgaben gezeigt.“
„Das Verhalten gegenüber Kollegen war nicht zu beanstanden.“
In einem schlechten Arbeitszeugnis fehlt die Schlussformulierung mit Dank und Zukunftswünschen.

Arbeitszeugnis Note 6 – ungenügend

„Er/Sie war bemüht.“
„Es wurde Interesse an den Aufgaben gezeigt.“
„Es wurde sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.“
„Das Verhalten war insgesamt nicht zu beanstanden.“
Auch hier wird auf die typische Schlussformel verzichtet.

Wie du siehst, gleichen die Formulierungen der Zeugnissprache im Arbeitszeugnis einem Geheimcode, die es schwer machen können, das Arbeitszeugnis richtig zu lesen und zu deuten.

Unser Tipp zur eigenen Arbeitszeugnis-Analyse: Markiere zunächst alle wertenden Aussagen und achte auf Widersprüche, zum Beispiel eine sehr gute Leistungsbeurteilung, aber kein Dank. Versuche anschließend, die Aussagen selbst nach Noten zu ordnen.

Wie gehst du vor, wenn du mit deinem Arbeitszeugnis unzufrieden bist?

Du hast dein Arbeitszeugnis erhalten, bist nach sorgfältiger Prüfung jedoch nicht zufrieden und fragst dich, wie du am besten vorgehst und welche Rechte du bezüglich Widerspruch oder Anpassung des Arbeitszeugnisses hast? Wenn du unzufrieden bist und dein Arbeitszeugnis korrigieren lassen möchtest, solltest du folgende Schritte einleiten:

  1. Änderungswünsche schriftlich formulieren: Du hast jederzeit die Möglichkeit, dein Arbeitszeugnis ändern zu lassen. Zunächst solltest du dein Arbeitszeugnis analysieren und auf versteckte Geheimsprache, fehlende Aussagen und Tätigkeiten sowie widersprüchliche Formulierungen prüfen. Auch Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis sind ein valider Änderungswunsch. Wende dich anschließend höflich und sachlich in schriftlicher Form an deine ehemalige Arbeitgeberin oder deinen ehemaligen Arbeitgeber und bitte darum, das Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen. Weise konkret auf die betreffenden Stellen hin und schlage gegebenenfalls alternative Formulierungen vor.
  2. Fristen beachten: Ein Einspruch gegen das Arbeitszeugnis sollte zeitnah erfolgen, idealerweise innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Ausstellung. Andernfalls kann der Anspruch verfallen.
  3. Rechtliche Schritte einleiten: Du hast das Recht auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis. Lehnt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Korrektur des Arbeitszeugnisses ab, kannst du dich an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder im Zweifel an eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Wie du siehst, gibt es bei der Beantragung von Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis einiges zu beachten. Das Zeugnis muss stets wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein und du solltest es nach Erhalt sorgfältig auf typische Arbeitszeugnis-Codes prüfen. Da das Arbeitszeugnis für die Bewerbung ein sehr zentraler Bestandteil ist, raten wir dazu, es bei Unzufriedenheit in jedem Fall korrigieren zu lassen.