Homeoffice ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Doch während der Komfort zu Hause steigt, darf der Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden. Was genau unterscheidet Homeoffice von mobilem Arbeiten? Warum spielt der Arbeitsschutz zu Hause eine so große Rolle? In diesem Artikel bekommst du neben Antworten auf diese Fragen auch eine praktische Checkliste an die Hand, mit der du deinen Arbeitsplatz sicher und ergonomisch einrichten kannst – für mehr Gesundheit und Produktivität in den eigenen vier Wänden.
Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?
Bevor wir näher auf das Thema Arbeitsschutz im Homeoffice eingehen, möchten wir zunächst den Unterschied zwischen Homeoffice und mobiler Arbeit erläutern. Der Unterschied liegt vor allem in der Flexibilität und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Beim Homeoffice arbeitet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer von einem fest eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause aus. Dazu muss im Arbeitsvertrag oder in einer schriftlichen Vereinbarung die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Homeoffice geregelt sein. Wer beispielsweise nur gelegentlich von zu Hause aus die E-Mails abruft, hat keinen Heimarbeitsplatz im rechtlichen Sinne. Für Letzteren ist keine Mindeststundenzahl festgelegt, sondern hier spricht man von regelmäßiger Arbeitszeit zu Hause. Darüber hinaus muss im Arbeitsvertrag geregelt sein, wie die Arbeitsbedingungen im Einzelnen aussehen. Dazu gehören neben den Räumlichkeiten und der notwendigen Infrastruktur auch Belüftung, Temperatur und Fußboden. Die erforderliche Ausstattung einschließlich Mobiliar, Computer, Telefon und sonstiger Hardware muss von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber oder einer beauftragten Person im häuslichen Arbeitsbereich der beschäftigten Person zur Verfügung gestellt werden, sonst handelt es sich nicht um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Mehr zu den Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung im Homeoffice folgt gleich.
Beim mobilen Arbeiten hingegen gibt es keinen festen Arbeitsplatz – die mitarbeitende Person kann von überall aus arbeiten: sei es im Café, im Zug oder in einem Co-Working-Space. Hier ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber weniger in die Gestaltung des Arbeitsplatzes eingebunden, was die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen erschwert. Beide Modelle bieten Flexibilität, wobei die rechtlichen Verpflichtungen und die Arbeitsplatzgestaltung im Homeoffice deutlich klarer definiert sind.
Warum ist das Thema Arbeitsschutz im Homeoffice wichtig? Rechtliche Aspekte
Spätestens seit der Corona-Pandemie beschäftigt sich nahezu jedes Unternehmen mit der Möglichkeit, Mitarbeitende teilweise oder ganz im Homeoffice arbeiten zu lassen. Doch bei der konkreten Umsetzung tauchen schnell viele Fragen auf. So auch in Bezug auf den Arbeitsschutz:
- Wie kann ich meine Mitarbeitenden vor Unfällen und Krankheiten schützen, wenn sie nicht im Betrieb sind und ich sie nicht im Auge behalten kann?
- Muss ich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Homeoffice-Arbeitsplätze die gleichen Schutzvorkehrungen treffen wie im Betrieb? Und wenn ja, wie muss ich vorgehen?
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit im Homeoffice bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3 ArbSchG ist die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies schließt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ein, um potenzielle Risiken am häuslichen Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen.
Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in § 1 die Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsplätzen, einschließlich solcher im Homeoffice, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die DGUV Vorschrift 1 ergänzt schließlich die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und verdeutlicht die gemeinsamen Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Diese Vorschrift, die von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen festgelegt wurde, enthält grundlegende Vorgaben zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren. Sie gilt grundsätzlich für alle Arbeitsplätze – unabhängig davon, ob diese im Betrieb oder im Homeoffice liegen.
Der richtige Arbeitsschutz im Homeoffice: Checkliste
Wenn du bereits im Homeoffice arbeitest oder die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes planst, haben wir die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung übersichtlich in einer Checkliste zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt es, folgende Aspekte besonders unter die Lupe zu nehmen:
- Bildschirm
- Tastatur/Maus/Vorlagenhalter
- Schreibtisch
- Arbeitsstuhl
- Beleuchtung
- Platzbedarf
- Sonstige Arbeitsumgebung
Neben dem ausgefüllten Selbstcheck sollte sich deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber Fotos von deinem Heimarbeitsplatz schicken lassen. Nur so kann beurteilt werden, ob der Arbeitsschutz im Homeoffice ausreichend ist und du deine Pflichten ordnungsgemäß erfüllst.
Bitte beachte, dass dieser Blogbeitrag nicht von einer Juristin oder einem Juristen verfasst wurde und keine Rechtsberatung darstellt. Wir geben dir hier lediglich Empfehlungen für die Praxis, die dir den Arbeitsschutz im Homeoffice erleichtern sollen.