Wer nach der Elternzeit zurück ins Arbeitsleben möchte, braucht eine gute Vorbereitung. Wir haben die entscheidenden Erfolgstipps für Ihren Wiedereinstieg nach der Elternzeit zusammengestellt und verraten, woran Sie denken sollten und welche Möglichkeiten Sie mit Kind im Job haben.
Wiedereinstieg nach Elternzeit: ein Frauenthema?
Während Männer meist nur eine kurze Auszeit nehmen und sich für wenige Monate Elternzeit oder eine Teilzeitlösung entscheiden, sind Frauen nach der Geburt eines Kindes deutlich länger weg vom Arbeitsplatz. Eine Umfrage des Portals statista.com ergab, dass lediglich 1 % der Frauen weniger als drei Monate Elternzeit nimmt, während rund ein Drittel der Männer diesen Zeitraum für die eigene Elternzeit nutzt. Die meisten Frauen entscheiden sich für eine Elternzeit zwischen sieben und zwölf Monaten (33 %) bzw. 24 Monaten (37 %). Hier sinkt der Anteil der Männer hingegen deutlich – für zwei Jahre planen nur 12 % der Männer eine Elternzeit für sich ein. Trotz des immer lauter werdenden Echos der Väter, die ihre Kinder betreuen, ist die Elternzeit und damit auch der Wiedereinstieg nach Elternzeit nach wie vor ein Frauenthema. Vor allem sie sind es also, die sich mit der Zeit nach der Babypause auseinandersetzen müssen und Tipps zur Rückkehr in den Job brauchen. Die wichtigsten fünf, die den Wiedereinstieg erleichtern, haben wir für Sie zusammengestellt.
Tipp 1: Bleiben, Rückkehr, oder Neuanfang?
Als schwangere Frau im Job kommen Sie um eine zumindest kurze Babypause kaum herum. Das regelt bereits das Mutterschutzgesetz, das bestimmte Schutzfristen vorschreibt. Schwangere Frauen müssen von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen vor; Mütter schließlich acht Wochen nach der Geburt freigestellt werden. Bei Kindern mit Behinderungen, Mehrlings- oder Frühgeburten bestehen längere Schutzfristen. Doch wie es für Sie persönlich dann nach dem Mutterschutz weitergeht, sollten Sie möglichst frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie haben in Deutschland zwar Anspruch auf Elternzeit, sind aber dazu verpflichtet, Ihren Antrag auf Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn derselben abzugeben. Ziehen Sie die Mutterschutzzeit also ab, muss Ihr Arbeitgeber spätestens eine Woche nach der Geburt Ihres Kindes wissen, wie lange Sie in Elternzeit gehen möchten. Ein Beispiel:
- Ihr errechneter Entbindungstermin ist der 15.03.2021
- Mutterschutz beginnt am: 01.02.2021
- Mutterschutz endet am: 10.05.2021
Aber nur, wenn Ihr Kind genau am Termin geboren wird. Kommt das Baby ein paar Tage früher, beginnen die acht Wochen Mutterschutz ab dem Tag der Geburt. Kommt es später, beginnen die acht Wochen dementsprechend später – gekürzt wird der Mutterschutzzeitraum aber bei einem späteren Geburtstermin nicht. Sie haben immer Anspruch auf die vollen acht Wochen.
Variante 1: Sofort zurück in den Job
Wie aber geht es nach dem Mutterschutz weiter? Sie haben die freie Wahl, ob Sie den Wiedereinstieg nach Elternzeit sofort wünschen, oder für eine längere Zeit für die Kindererziehung pausieren wollen. Wenn Sie mit Kind weiterarbeiten möchten, stellen Sie keinen Antrag auf Elternzeit, sondern kehren nach den acht Wochen Mutterschutzzeit in den Job zurück. Für viele Familien ist allerdings die Kombination aus Vollzeittätigkeit und Kinderbetreuung problematisch. In diesem Fall lohnt es sich über eine Teilzeitlösung nachzudenken. Während der Elternzeit haben Sie die Möglichkeit sowohl Elterngeld zu beziehen, als auch bis zu 30 Wochenstunden zu arbeiten. Elterngeld und Gehalt werden dann miteinander verrechnet.
Vorteile des sofortigen Wiedereinstiegs:
- Sie bleiben im Thema drin
- Sie verlieren den Anschluss im Job nicht
- Sie haben keine oder nur geringe finanzielle Einbußen
Variante 2: Rückkehr nach Elternzeit
Die meisten Mütter entscheiden sich heute für eine mehrmonatige Auszeit und eine Wiederkehr in den Job nach ca. 12 bis 24 Monaten. Die letzten Jahre zeigen dabei einen immer früheren Wiedereinstieg nach Elternzeit an. Waren im Jahr 2006 nach zwei Jahren noch rund 43,1 % der Mütter nicht erwerbstätig, sank dieser Anteil acht Jahre später auf 32,3 %. Das veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Jahr 2017. Was aber nach wie vor nur langsam ansteigt, ist der Anteil von Müttern, die Vollzeit arbeiten. Der Großteil entscheidet sich auch heute noch für eine Teilzeitlösung.
Vorteile der Rückkehr nach Elternzeit:
- Sie haben ausreichend Zeit für die Kinderbetreuung
- Sie haben keine finanziellen Einbußen nach Wegfall des Elterngeldes
- Sie können sich beruflich wieder einbringen und weiterentwickeln
Variante 3: Neuanfang
Oftmals stoßen Frauen auf Widerstände, weil der Wiedereinstieg nach Elternzeit nicht so möglich ist, wie sie ihn sich erhoffen. Das kann bedeuten, dass der Arbeitgeber keine Teilzeitlösung anbieten kann oder möchte, oder dass Frauen mit Kind im Job nur noch schwer Zugang zu Aufstiegschancen im Unternehmen erlangen. Wenn Sie keine gemeinsame Lösung mit Ihrem Arbeitgeber finden, können Sie die Elternzeit auch zur Neuorientierung nutzen. Gerade diese Zeit ermöglicht Ihnen nachzudenken, was Sie beruflich erreichen möchten und wie Sie das trotz Kind schaffen können. Suchen Sie nach Ihrem Wunsch-Arbeitgeber oder absolvieren Sie eine Online-Weiterbildung von zuhause aus und bereiten Sie sich Stück für Stück auf den Wiedereinstieg als Neuanfang vor. Einige weitere Impulse dazu, wie Sie statt der Elternzeit aufsteigen, statt unter mäßigen Bedingungen an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren, finden Sie im Blog. Lesen Sie hier gerne nach, wie Sie Ihre Elternzeit zur Erfolgschance machen können.
Vorteile des Neuanfangs nach Elternzeit
- Sie haben Zeit, sich beruflich neu zu orientieren
- Sie können in Ruhe nach besseren Arbeitsbedingungen suchen
- Sie haben die Chance, sich beruflich weiterzuentwickeln

Tipp 2: Den Kontakt halten oder aufbauen
Wer im Job pausiert, droht den Anschluss zu verlieren. Es ist daher wichtig, den Kontakt ins Berufsleben so gut wie möglich aufrechtzuerhalten, auch wenn Sie gerade nicht im Büro anwesend sein können. Sofern Sie sich für den sofortigen Wiedereinstieg nach dem Mutterschutz entschieden haben, fällt Ihnen der Anschluss deutlich leichter als es bei einer Rückkehr nach mehren Monaten oder gar Jahren wäre. Doch auch für längere Erziehungspausen gibt es Wege, im Job dranzubleiben und sich präsent zu zeigen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber regelmäßige Termine, an denen Sie trotz Elternzeit teilnehmen können. Auch hier gibt es flexible Möglichkeiten, die Kind und Job miteinander verbinden. Vielleicht ermöglicht Ihr Chef Ihnen Skype-Calls statt Präsenz-Meetings, um Sie auch während der Babypause einzubinden und auf dem Laufenden zu halten. Finden Sie hier rechtzeitig gemeinsame Regeln und Wege!
Haben Sie sich jedoch für die berufliche Neuorientierung entschieden, gibt es jetzt die Gelegenheit, erste Kontakte zu knüpfen. Suchen Sie rechtzeitig vor Ende Ihrer Elternzeit nach hilfreichen Kontakten in Ihre Wunschbranche, besuchen Sie relevante Konferenzen – auch das geht heute oftmals online – und machen Sie die ersten Schritte. Wenn Sie sich beispielsweise während der Elternzeit weitergebildet haben und Ihre neuen Fähigkeiten direkt ins Unternehmen einbringen können, erleichtert Ihnen das den Übergang ins neue Arbeitsverhältnis spürbar. Denn wer bereits mit ersten Erfahrungen startet, tut sich auf neuem Terrain deutlich leichter.
Tipp 3: Bedingungen klären
Wenn das Kind da ist und Sie in die Elternzeit starten, sind Ihre Gedanken vermutlich überall aber nicht bei den Arbeitszeiten für das nächste oder übernächste Jahr. Zumindest kurz sollten Sie diesen aber dennoch Beachtung schenken und rechtzeitig abklären, wie der Wiedereinstieg nach Elternzeit konkret aussehen soll. In Ihrem Antrag auf Elternzeit genügt es zwar zunächst, die geplante Dauer der Babypause anzugeben. Der Arbeitgeber kann aber deutlich besser planen, wenn er Ihre Wünsche kennt und berücksichtigen kann. Möchten Sie in Teilzeit oder Vollzeit in den Job zurückkehren? Wünschen Sie sich mehr Flexibilität, beispielsweise einen festen Tag im Home-Office? Sprechen Sie rechtzeitig darüber und klären Sie die Bedingungen Ihres Wiedereinstiegs nach Elternzeit. Übrigens tun Sie auch bei einem neuen Arbeitgeber gut daran, rechtzeitig das Gespräch zu suchen und die Rahmenbedingungen für den Start zu regeln.
Tipp 4: Kinderbetreuung sicherstellen
Wenn Sie in den Job zurückkehren möchten, sich aber erst nach sechs oder neun Monaten mit der Betreuungsfrage beschäftigen, haben Sie höchstwahrscheinlich ein Problem. Denn nach wie vor sind Krippenplätze vor allem in den Städten sehr schnell ausgebucht. Denken Sie daher unbedingt rechtzeitig an die Kinderbetreuung. Wägen Sie die verschiedenen Möglichkeiten ab:
- Kinderkrippe
- Tagesmutter
- Au-pair
- Betreuung innerhalb der Familie
- eigene Betreuung im Home-Office
Manche Lösungen erscheinen auf den ersten Blick finanziell nicht sehr attraktiv. Natürlich sollten die Betreuungskosten nicht Ihr ganzes Gehalt verschlingen. Wenn Sie aber zurück in den Job müssen oder möchten und dafür eine teure Betreuung beanspruchen, können Sie diese vom Arbeitgeber bezuschussen lassen. Dieser Kinderbetreuungszuschuss ist im § 3 Nr. 33 EStG geregelt und steuer- sowie sozialabgabenfrei. Auch für den Arbeitgeber hat dieser Zuschuss Vorteile. Bezuschusst werden können nämlich Plätze in öffentlichen Einrichtungen – eine eigene Betriebskita ist also gar nicht nötig. Außerdem sind die Förderungen steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Am Ende profitieren also beide Seiten:
- Sie haben das Betreuungsproblem gelöst
- Ihr Arbeitgeber profitiert davon, dass Sie schneller zurückkehren
Tipp 5: Rechtliche Vorgaben zum Wiedereinstieg nach Elternzeit kennen
Kind und Job scheinen auf den ersten Blick schwer vereinbar. Doch es gibt zahlreiche gesetzliche Regelungen, die berufstätige Mütter schützen und fördern. Verschaffen Sie sich als werdende Mutter oder als Mutter in Elternzeit, die in ihren Job zurückkehren möchte, rechtzeitig einen Überblick, was das Gesetz vorgibt, welche Rechte Sie haben und welche Chancen es Ihnen eröffnet. Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt es zahlreiche kostenlose Broschüren, die über Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit und die Rückkehr ins Berufsleben informieren. Hier kommen Sie zu den Publikationen.