Nachdem die Firma Sun Microsystems vom Unternehmen Oracle übernommen wurde, erhielt es auch die Rechte an der Programmiersprache Java. Bereits 2010 verklagte Oracle den Suchmaschinengiganten Google, da angeblich Java-APIs unrechtmäßig in Android übernommen wurden. Als Grundlage dienten dabei die Fair-Use-Regeln des US-Urheberrechts. Mitte Oktober beantragte Google für die Überprüfung einer Entscheidung Fristverlängerung, ein Ende des Rechtsstreits ist also noch nicht absehbar, aber eine Tendenz dennoch zu erkennen.
Keine faire Nutzung?
Im Mai 2016 erging durch ein Bezirksgericht in Nordkalifornien das Urteil, dass die Implementierung der 37 Java-API-Schnittstellen durch Google als rechtmäßig angesehen wird. Zuvor hatte Oracle den Suchmaschinenriesen auf Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verklagt. Denn Oracle ist der Ansicht, dass Google sein Betriebssystem Android unter illegaler Verwendung von Java-Technologien entwickelt hat. Nur auf diese Weise, so argumentiert Oracle, konnte Google schnell im Markt der Mobilgeräte Fuß fassen.
Schon kurz nach der Übernahme von Sun Microsystems begann der Streit zwischen Google und Oracle. Denn Google verhandelte zwar bereits im Jahre 2008 mit Sun über ein Lizenzabkommen hinsichtlich der API-Schnittstellen. Schließlich erfolgte jedoch eine kostenlose Nutzung der Programmierschnittstellen in Android. Dies sah Oracle als Diebstahl an und suchte den Weg vor das Gericht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Gegen das im Mai 2016 zu seinen Ungunsten gesprochene Urteil legte Oracle im Februar 2017 Beschwerde beim US Court of Appeals for the Federal Circuit ein.
Hoher Streitwert beschäftigt die IT-Industrie
Oracle argumentiert, dass
- im Falle der unrechtmäßigen Nutzung des Programmcodes große finanzielle Vorteile für Google erzielt wurden
- der Suchmaschinengigant absichtlich Kunden von Oracle abgeworben habe
Das Berufungsgericht entschied im März diesen Jahres, dass die Fair-Use-Klausel im Fall Google gegen Oracle keine Anwendung findet. Die Fair-Use-Regelung stellt dabei eine Besonderheit im Urheberrecht dar. Dabei dürfen unter bestimmten Umständen auch geschützte Produkte kopiert werden. Hierzu wird untersucht, ob das Produkt kommerziell genutzt wird oder nicht, um welche Art eines geschützten Produkts es sich handelt, welchen Anteil es am neuen Produkt ausmacht und wie sich das kopierte Produkt auf den Wert des neuen Produktes auswirkt.
Konkret ging es bei Google gegen Oracle also darum:
- ob die API-Schnittstellen in Android nicht-kommerziell eingesetzt werden
- in welchem Umfang der Programmcode in der Open-Source-Software genutzt wird
- und welchen Mehrwert Android dadurch erreicht
Dabei entschieden die Richter des Berufungsgerichtes nun, dass – auch wenn die Nutzung von Android selbst kostenlos ist – Google durch das Betriebssystem einen kommerziellen Nutzen verfolgt. Auch hinsichtlich ihrer Bedeutung stellten die Richter fest, dass der Einsatz der Java-API-Schnittstellen nicht unerheblich für die Erstellung von Android war.
Oracle spricht dabei von einem Schadensersatzanspruch von knapp 9 Milliarden US-Dollar. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem finanziellen Schaden, der daraus entstanden ist, dass Oracle die Einnahmen aus dem Lizenzverkauf fehlen. Zudem habe auch Amazon extrem hohe Nachlässe erwirken können, indem das Argument vorgebracht wurde, dass Android kostenlos verfügbar wäre, während Amazon für seinen Kindle Java-Lizenzgebühren zahlen müsse.
Aktuell müsste Google bezahlen
Wie hoch die Schadenersatzforderung genau ausfällt, wird noch von einem Gericht festgelegt, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Derzeit sieht es ganz danach aus, als müsste Google der Forderung nachkommen. Das letzte Wort ist hier aber noch nicht gesprochen. Denn dem Suchmaschinenriesen bleibt immer noch der Weg an den obersten Gerichtshof der USA offen. So ist Google der Meinung, dass die API-Schnittstellen nur einen marginalen Anteil an Android ausmachen und daher Oracle auch nur ein kleiner Teilbetrag der durch die Open-Source-Software erzielten Werbeeinnahmen zusteht. Welche Folgen der Rechtsstreit auf die IT-Industrie hat, bleibt abzuwarten.
Google hat nun bis Ende Januar 2019 Zeit, seine Petition an den obersten Gerichtshof zu wenden. Möglicherweise geht der Rechtsstreit Google gegen Oracle dann in seine finale Runde.