Wenn Sie mitten im Berufsleben stehen, sich 2019 aber noch nicht weitergebildet haben, dann haben Sie vermutlich noch nichts vom Qualifizierungschancengesetz gehört. Oder aber Sie sind ein Digital Native der neuesten Generation, der mit allen Wassern der Digitalisierung gewaschen ist und sich nicht um seinen Platz in der digitalen Arbeitswelt sorgen muss. Wem das neue Gesetz etwas bringt und wie Arbeitnehmer und Unternehmen davon profitieren können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Qualifizierungschancengesetz erleichtert die Förderung
Durch das im Januar 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz wurde die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit deutlich mehr Budget zur Förderung beruflicher Weiterbildung ausgestattet. Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind 2019 rund 10 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Anteil in aktive Weiterbildungsförderung fließen soll. Was so kompliziert klingt, bedeutet konkret eines:
Und das aus gutem Grund. Sein Wissen und Können stets aktuell zu halten, ist gerade in der heutigen Arbeitswelt elementar wichtig für eine sichere berufliche Zukunft. Letztlich geht es darum, Anreize zu schaffen, dass Beschäftigte sich für den digitalen Wandel wappnen. Die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit, Annelie Buntenbach, erklärt in einer Mitteilung zum Haushaltsplan, dass Weiterbildung nicht nur für den Aufstieg zählt, sondern auch eine bedeutende Rolle spielt, wenn es darum geht, einen Arbeitsplatz zu erhalten. Wann also, wenn nicht 2019, können wir unsere Zukunft besser in die Hand nehmen?
Warum es sich für Sie lohnt, jetzt aktiv zu werden
Dass der Haushalt erhöht wurde, ist kein Zufall. Der Gesetzgeber hat erkannt, wie elementar Bildung ist und wie wichtig es ist, dass man nach seinem Berufsabschluss nicht stehen bleibt, sondern sich permanent weiterbildet. Stichwort: lebenslanges Lernen. Dies nützt am Ende gleich mehreren Beteiligten:
- Arbeitnehmern, weil sie benötigte neue Fähigkeiten und Fertigkeiten für ihre Tätigkeit erwerben
- Arbeitgebern, weil gut ausgebildete Mitarbeiter das wichtigste Kapital eines Unternehmens sind
- der Gesellschaft, weil qualifizierte Fachkräfte die Wirtschaft ankurbeln
Es gibt kein Argument mehr, sich nicht weiterzubilden
War der Zugang zur Förderung beruflicher Weiterbildung bisher vor allem Arbeitslosen oder Beschäftigten über 45 Jahren vorbehalten, öffnet das neue Qualifizierungschancengesetz die geförderte Weiterbildung nun für deutlich mehr Menschen. Dies zeigt sich konkret in Form des rechtlichen Beratungsanspruchs für alle Arbeitnehmer.
Jeder, ob arbeitslos, arbeitssuchend oder in Anstellung, hat nun per Gesetz einen Anspruch auf eine fachliche Beratung zur beruflichen Weiterbildung. Zwar gibt es nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung und der AZAV-Bildungsgutschein bleibt eine Kann-Leistung, aber die Barrieren zur Förderung werden deutlich reduziert.
Auch das Förderprogramm WeGebAU öffnet sich und schließt künftig nicht mehr nur die Zielgruppe der 45-Jährigen und Älteren ein, sondern Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Alter und ihrer Ausbildung. Eine echte Chance für Tausende von Menschen, die eine Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, aber trotzdem etwas tun möchten, um ihren Wert am Arbeitsmarkt zu steigern. Sämtliche Vorurteile, die sie vielleicht zuvor gehemmt haben, einen Antrag zur Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme zu stellen, können sie mit der Qualifizierungsoffensive ad acta legen. Dazu zählen die folgenden Annahmen:
- Ich bin zu jung für eine Förderung.
- Ich muss arbeitslos sein, um gefördert zu werden.
- Ich muss mindestens zehn Jahre im Betrieb sein.
- Ich bekomme nur einmal eine Weiterbildung bezahlt.
- Ich brauche eine Ausbildung im Bereich der gewünschten Weiterbildung.
All diese Thesen gelten so nicht mehr. Das neue Qualifizierungschancengesetz richtet sich sowohl an Arbeitssuchende und Arbeitslose als auch an Arbeitnehmer und unterstützt sogar Unternehmen. Gerade für kleinere Unternehmen, die keine hohen Weiterbildungsbudgets haben, übernimmt die Bundesagentur bis zu 100 % der Kosten.
Neben den Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten sind auch die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung interessant, besonders für Unternehmen, die sich keine umfangreiche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter leisten können.
Mit Know-how in die digitale Zukunft
Die Digitalisierung verändert nicht nur Unternehmen und Unternehmensprozesse, sondern stellt auch ganz neue Anforderungen an Arbeitnehmer. Automatisierte Abläufe, agile Formen der Zusammenarbeit, digitale Methodenkompetenz – all das wird zunehmend wichtig und erfasst nach und nach alle Branchen. Wer also schon heute etwas für seine sichere berufliche Zukunft tun möchte, darf seinen Fokus auf diese Dinge legen. Möglichkeiten wie Blended Learning oder E-Learning kombinieren diese beiden Stränge heute bereits sehr gut und vermitteln fachliches, aber auch methodisches und soziales Know-how. Das spielt für Arbeitnehmer eine Rolle, aber auch Unternehmen dürfen zur Qualifizierung der Mitarbeiter neue Wege gehen.
Unser Tipp daher: Nutzen Sie im ersten Schritt Ihr Recht auf eine Beratung zur beruflichen Weiterbildung und ergreifen Sie dann die Chance der Weiterbildungsförderung, um sich rechtzeitig auf die Arbeitswelt 4.0 vorzubereiten.