Inhaltsverzeichnis
1. Plötzlich arbeitslos: Das Wichtigste in Kürze 2. Was ist der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos? 3. Arbeitslos melden 4. Wie beantrage ich Arbeitslosengeld? 5. Arbeitslos ohne Leistungsbezug? Das solltest du beachten 6. Verbessere deine Chancen auf dem ArbeitsmarktArbeitslosigkeit kann jeden treffen. Nach einer Kündigung tauchen oft viele Fragen auf: Wo muss ich mich arbeitslos melden? Wie kann ich Arbeitslosengeld beantragen? Bekomme ich das Arbeitslosengeld rückwirkend? Solche Sorgen und Ängste sind verständlich und vollkommen normal. Wenn du jedoch die Fristen und Formalitäten der Agentur für Arbeit einhältst, hast du in der Regel nichts zu befürchten und bist zumindest vorerst finanziell abgesichert.
In unserem Beitrag zeigen wir dir, wie du dich beim Arbeitsamt richtig und rechtzeitig arbeitslos melden kannst. Außerdem erklären wir den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos und geben dir Tipps, wie du bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld beantragen kannst.
Aber was passiert, wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast? Keine Sorge – auch dann ist nicht alles verloren. Ob du arbeitssuchend oder arbeitslos bist: Es gibt Wege, wie du beruflich wieder Fuß fassen kannst und die Zeit sinnvoll für deine Zukunft nutzt. Unser Ratgeber zeigt dir, welche Möglichkeiten du hast und welche Unterstützung dir während deiner Arbeitslosigkeit dennoch zusteht.
Beachte bitte, dass du dich bei karriere tutor® nicht arbeitslos melden kannst.
Von der Arbeitssuchendmeldung und der Arbeitslosmeldung über wichtige Fristen bis hin zu benötigten Unterlagen: In unserem Leitfaden erfährst du genau, was du und wann zu tun hast.
Außerdem stellen wir dir eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Informationen zur Arbeitslosmeldung zum Download zur Verfügung.
Plötzlich arbeitslos: Das Wichtigste in Kürze
Arbeitslosmeldung – Fristen
- Wann arbeitssuchend melden? Du solltest dich unmittelbar, nachdem du gekündigt wurdest / nachdem du gekündigt hast, bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden, spätestens drei Monate bevor du arbeitslos wirst. Falls du die Kündigung kurzfristiger erhältst, solltest du dich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Kündigung arbeitssuchend melden.
- Wann arbeitslos melden? Du solltest dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden, entweder persönlich bei der Arbeitsagentur in deiner Region oder online über das Service-Portal.
Arbeitslos melden: Unterlagen
- Dein Kündigungsschreiben bzw. befristeter Arbeitsvertrag
- Deinen Personalausweis oder eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis
- Deinen Sozialversicherungsausweis
- Deinen Lebenslauf
- Nachweise über Leistungsbezüge vorheriger Arbeitslosigkeit
Was ist der Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos?
Bevor wir auf den Prozess eingehen, wie man sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden kann, müssen wir zunächst eine wichtige Unterscheidung zwischen dem Status arbeitssuchend und arbeitslos treffen. Oft werden diese Begriffe im Alltag synonym verwendet. Das ist allerdings nicht korrekt, denn zwischen einer Arbeitslosigkeit und dem Status der Arbeitssuche gibt es im dritten Sozialgesetzbuch (SGB) eine klare Unterscheidung. Und danach richtet sich auch die Arbeitsagentur. Aber wann bist du arbeitssuchend oder arbeitslos?
Arbeitssuchend bist du, wenn du nach oder während einer Beschäftigung eine Arbeitsstelle als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchst. Du kannst auch dann arbeitssuchend sein, wenn du noch beschäftigt bist, aber dein Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung oder Kündigung in absehbarer Zeit endet. In diesen Fällen musst du dich frühzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. So vermeidest du bei einer späteren Arbeitslosigkeit finanzielle Nachteile.
Arbeitslos bist du dagegen, wenn du gar nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest, aktiv bei der Jobsuche mit der Arbeitsagentur zusammenarbeitest und auch selbst eine versicherungspflichtige Arbeit suchst. Arbeitslos bist du also erst dann, wenn du nicht mehr beschäftigt bist. Die notwendigen Vorbereitungen für eine ordentliche Arbeitslosmeldung beginnen aber bereits an dem Tag, an dem du weißt, dass du arbeitslos werden könntest. Ab diesem Zeitpunkt bist du im Sinne des Sozialgesetzbuches und damit auch für die Agentur für Arbeit arbeitssuchend, und dies solltest du dann auch umgehend melden.
Arbeitslos melden
Wann arbeitslos melden?
Du kannst dich frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Spätestens musst du dich am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Denn die Arbeitslosmeldung ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird nämlich frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem du dich arbeitslos gemeldet hast, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist zudem, dass du dich vorab beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet hast. Arbeitssuchend melden musst du dich schon dann, wenn du von einer bevorstehenden Kündigung erfahren hast. Melde dich in diesem Fall am besten sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, spätestens aber drei Monate bevor deine Beschäftigung endet. In Arbeitsverhältnissen mit Kündigungsfrist erhältst du die Kündigung in der Regel mit einer Frist von drei Monaten, damit du die Fristen vom Arbeitsamt einhalten kannst. Erfolgt die Kündigung später, solltest du dich innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Kündigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.
Die Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung! Du musst dich zusätzlich beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Wie melde ich mich arbeitslos?
Sobald du weißt, dass du arbeitslos werden könntest, solltest du dich also zunächst beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Am einfachsten meldest du dich über das Online-System der Bundesagentur arbeitssuchend. Solltest du noch keinen Benutzernamen haben, kannst du dich ganz einfach als Privatperson neu registrieren.
Alternativ kannst du dich auch telefonisch oder persönlich vor Ort bei deinem Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Melde dich aber nur auf einem Weg arbeitssuchend. Deine zuständige Arbeitsagentur deiner Region wird automatisch informiert.
Welche Agentur für Arbeit ist für mich zuständig? Die zuständige Arbeitsagentur richtet sich nach deinem Wohnort. Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit kannst du über die PLZ-Suche die richtige Stelle finden.
Sowohl die Bundesagentur als auch du selbst kannst im Anschluss sofort damit beginnen, nach passenden Jobs zu suchen. Dir wird eine persönliche Beraterin oder ein persönlicher Berater der Arbeitsagentur zugeteilt, die oder der das weitere Vorgehen mit dir bespricht. In einem Beratungstermin kannst du alles genau mit deiner Kontaktperson bereden und deine Fragen klären.
Solltest du nicht rechtzeitig eine neue Stelle finden, musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Das kannst du ebenfalls online tun. Um dich online arbeitslos zu melden, musst du das Datum deiner voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und dich online ausweisen. Beachte, dass dafür die Onlinefunktion deines Personalausweises freigeschaltet sein muss. Im Anschluss kannst du direkt einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Alternativ kannst du dich auch persönlich vor Ort bei deiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden.
Beachte: Auch wenn du dich bereits arbeitssuchend gemeldet hast, musst du dich trotzdem zwingend arbeitslos melden, um Leistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen zu können.
Ist man verpflichtet, sich arbeitslos zu melden? Ja, um Arbeitslosengeld oder andere Unterstützungsleistungen zu erhalten, musst du dich arbeitslos melden. Aber auch ohne Anspruch auf Leistungen ist eine Meldung sinnvoll, um Beratungs- und Vermittlungsangebote der Arbeitsagentur nutzen zu können.
Möglichst vor der Frist arbeitslos melden
Du solltest dich am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Wenn du aber direkt ab diesem Tag Arbeitslosengeld bekommen möchtest, ist es besser, dich schon etwas früher arbeitslos zu melden. Sobald du arbeitslos gemeldet bist, kannst du nämlich auch gleich den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Die Bearbeitung kann einige Tage oder Wochen dauern, in dieser Zeit wird noch kein Geld ausgezahlt. Du erhältst zwar das Arbeitslosengeld rückwirkend ab dem Tag deiner Arbeitslosigkeit, die Zeit bis zur Bewilligung musst du jedoch zunächst selbst überbrücken.
Je früher du mit deiner Beraterin bzw. deinem Berater der Arbeitsagentur sprichst, desto früher kannst du dich auch über deine Möglichkeiten informieren.
Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?
Wenn du sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du in den meisten Fällen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie hoch es ausfällt und wie lange du es bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, musst du dich zuvor bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung allein gilt aber nicht als Antrag auf Arbeitslosengeld. Ohne einen offiziellen Antrag erhältst du keine Leistungen. Du musst das Arbeitslosengeld also aktiv beantragen. Die notwendigen Formulare erhältst du bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit oder kannst sie als Onlineantrag herunterladen. In der Regel stellst du den Antrag auf Arbeitslosengeld direkt bei deiner Arbeitslosmeldung, damit du so schnell wie möglich Geld erhältst. Die Agentur für Arbeit prüft anschließend deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wusstest du, dass du die voraussichtliche Höhe deines Arbeitslosengeldes vorab online ermitteln lassen kannst? Ein sogenannter Arbeitslosengeldrechner hilft dir dabei. Wie die Berechnung genau funktioniert, erklären wir dir in dem Beitrag Arbeitslosengeldrechner: Anspruch & Höhe berechnen.
Welche Unterlagen braucht man für den Antrag auf Arbeitslosengeld?
Wenn du beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragst, musst du nachweisen, ob und wie lange du gearbeitet hast. Außerdem musst du belegen, wie viel du verdient hast und dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
In der Regel brauchst du dafür:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis über deine Steuerklasse
- Arbeitsbescheinigungen und Nachweise über andere versicherungspflichtige Zeiten
- Angaben zu deiner Krankenkasse
- Deine aktuelle Bankverbindung
- Deine Rentenversicherungsnummer
- Deine Steueridentifikationsnummer
Kann man Arbeitslosengeld online beantragen?
Arbeitslosengeld kannst du einfach online beantragen. Über das Serviceportal der Agentur für Arbeit kannst du den Onlineantrag direkt ausfüllen und an die Arbeitsagentur übermitteln.
Wenn du keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld hast, aber trotzdem auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist, kannst du Bürgergeld beantragen. Mehr zu Anspruch, Höhe und Antrag von Bürgergeld erfährst du in unserem Blogbeitrag Bürgergeldrechner: Anspruch einfach berechnen.
Arbeitslos ohne Leistungsbezug? Das solltest du beachten
Wenn du arbeitslos bist, aber weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Bürgergeld hast, giltst du als arbeitslos ohne Leistungsbezug. Das heißt, dass du trotz Arbeitslosigkeit keine staatlichen Leistungen bekommst.
Warum besteht kein Anspruch auf Leistungen?
Da das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistungist, haben Personen, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Außerdem ist das Arbeitslosengeld an einige Voraussetzungen geknüpft und wird maximal für 2 Jahre gezahlt (im Regelfall nur 1 Jahr).
Wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, kannst du Bürgergeld beantragen. Solltest du auch dafür nicht berechtigt sein, bist du arbeitslos ohne Anspruch auf staatliche Leistungen.
Arbeitslos ohne Leistungsbezug – deine Rechte und Pflichten
Auch wenn du kein Geld von der Agentur für Arbeit bekommst, ist sie trotzdem für dich zuständig. Deine Sachbearbeiterin oder dein Sachbearbeiter hilft dir dabei, einen neuen Job zu finden. Du kannst dich persönlich beraten lassen, Unterstützung bei der Erstellung deines Bewerberprofils bekommen oder an einem Bewerbercoaching teilnehmen.
Außerdem erhältst du Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit und kannst das Berufsinformationszentrum sowie die Jobbörse nutzen. Wenn du eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchtest, kann das Arbeitsamt die Kosten dafür oft übernehmen.
Warum solltest du dich also arbeitslos melden, auch wenn du kein Geld bekommst? Ganz einfach: Ohne Arbeitslosmeldung kannst du viele hilfreiche Angebote und Unterstützung der Arbeitsagentur nicht nutzen.
Allerdings gibt es auch Pflichten, die du erfüllen musst: Du musst aktiv mitarbeiten, pünktlich und zuverlässig zu Terminen erscheinen und die Vorgaben deiner Sachbearbeiterin bzw. deines Sachbearbeiters erfüllen. Außerdem musst du mindestens 15 Stunden pro Woche für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und regelmäßig nachweisen, dass du dich um einen neuen Job bemühst. Am besten führst du ein detailliertes Protokoll über deine Bewerbungen und Vorstellungsgespräche.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?
Wenn du arbeitslos ohne Leistungsbezug bist, hast du auch keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Krankenversicherung.
Achtung: Du bist gesetzlich verpflichtet, dich zu versichern. Mit einer freiwilligen Krankenversicherung kommst du dieser Verpflichtung nach. Am besten fragst du bei deiner Krankenkasse nach, wie hoch der Mindestbeitrag ist.
Wenn du verheiratet bist, kannst du dich auch bei deiner Partnerin oder deinem Partner mitversichern. Auch hier kann dir deine Krankenkasse weiterhelfen und dich umfassend beraten.
Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auf die Rente aus?
Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kann dir diese Zeit trotzdem bei der Rentenversicherung angerechnet werden.
Wenn du vor und nach dieser Zeit sozialversicherungspflichtig arbeitest, bekommst du die Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug auf die Rente angerechnet. Die Höhe deines Rentenanspruchs ändert sich dadurch aber nicht.
Damit du diese Zeiten angerechnet bekommst, ist es ganz wichtig, dass du dich lückenlos arbeitslos meldest, obwohl du kein Arbeitslosengeld bekommst – und zwar alle drei Monate. Denn das Arbeitsamt möchte regelmäßig wissen, ob du für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, weiterhin arbeitsfähig bist und dich selbstständig um Beschäftigung bemüht hast.
Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug?
Während deiner Arbeitslosigkeit kannst du an einer Weiterbildung oder an einem gezielten Bewerbercoaching teilnehmen. Wenn du arbeitslos gemeldet bist, kannst du bei der Arbeitsagentur einen sogenannten Bildungsgutschein beantragen. Mit dieser Förderung ist deine berufliche Weiterbildung komplett kostenfrei.
Neben den Kosten für die eigentliche Weiterbildung, hast du auch Anspruch auf viele weitere Erstattungen für
- die Fahrt- und Unterbringungskosten,
- das Lehrmaterial und
- die Betreuungskosten für deine Kinder.
Verbessere deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Auch wenn ein Jobverlust zunächst belastend ist, kann Arbeitslosigkeit auch Chancen für einen Neuanfang bieten. Wichtig ist, die richtigen Schritte zu kennen. Melde dich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos, kläre deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und reiche den Antrag fristgerecht ein. So stellst du sicher, dass du finanziell abgesichert bist.
Auch wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, solltest du deine Arbeitslosigkeit melden. Die Arbeitsagentur unterstützt dich bei der Jobsuche und kann eventuell die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung übernehmen.
Nutze die Zeit der Arbeitslosigkeit, um gezielt die Kompetenzen auszubauen, die am Arbeitsmarkt besonders gefragt sind. So verwandelst du deine Arbeitslosigkeit in eine Chance für deinen beruflichen Neustart.