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Arbeitslosigkeit, Förderungen, Weiterbildung | 4 Min. Lesezeit

Beruflich wieder Fuß fassen: Das bringt das neue Bürgergeld

Autorbild von karriere tutor® Verfasst durch karriere tutor®

Bürgergeld

Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld das bisherige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich als Hartz IV bekannt. Doch mit diesem Wechsel tritt nicht nur ein neuer Name auf den Plan, sondern auch völlig neue Chancen für Arbeitslose. Lies hier, wie das Bürgergeld Weiterbildung erleichtert und dir hilft, beruflich wieder Fuß zu fassen, auch wenn du vielleicht schon aufgegeben hast, eine gute Stelle zu finden. 

Welche Neuerungen bringt das Bürgergeld? 

Folgendes wurde geändert: 

  • Höhere Regelsätze für Leistungsbezieher, 
  • Karenzzeit im ersten Jahr: Die Kosten für das Wohnen werden im ersten Jahr uneingeschränkt übernommen, damit der Leistungsbezieher sorglos auf Arbeitssuche gehen kann, 
  • höheres Schonvermögen, also unangetastetes Erspartes, 
  • höhere Freibeträge für Schüler, Studenten und bei einem Einkommen bis 1000€, 
  • Geringqualifizierte werden bei einer beruflichen Weiterbildung unterstützt, 
  • Empfänger des ALG1 haben eine Einmalzahlung von 100€ erhalten und 
  • Empfänger des Bürgergeldes haben eine Einmalzahlung von 200€ erhalten. 

Was ändert sich durch das Bürgergeld? 

Insgesamt bleibt das Grundprinzip gleich: Menschen ohne Beschäftigung sollen rasch wieder in Lohn und Brot gebracht werden. Wie bislang beim Arbeitslosengeld II bleibt auch beim Bürgergeld die Verpflichtung zur Aufnahme zur Aufnahme einer Arbeit für Leistungsbezieher bestehen. Wenn du diese Sozialleistung in Anspruch nimmst, bist du also verpflichtet, schnell eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. 

Was sich aber ändert, ist die konkrete Auslegung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“, denn das Bürgergeld setzt weniger stark auf Sanktionen wie beispielsweise Leistungskürzungen. Dafür rückt die Förderung der beruflichen Weiterbildung in den Fokus. Es ist also nicht das Ziel, Menschen schnell in irgendeinen Aushilfsjob zu vermitteln, damit sie schnell wieder Teil des Arbeitsmarktes sind, sondern ihnen einen möglichst erfolgreichen beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Damit dies gelingt und Arbeitslose wirklich eine Chance auf eine neue Anstellung haben, beinhaltet das Bürgergeld ein separates Weiterbildungsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar noch ein zusätzlicher Bürgergeld-Bonus hinzukommen. Genau hier wird es spannend für alle, die ihre berufliche Zukunft aktiv gestalten und ihre Arbeitslosigkeit endlich beenden wollen.  

Was bringt das Bürgergeld für Weiterbildungen? 

Das Arbeitsamt unterstützt Geringqualifizierte oder ehemalige Arbeitnehmer aus gefährdeten Berufsbildern dabei, eine Weiterbildung anzutreten. So soll ein weiterer Zugang zum Fachkräftemarkt eröffnet werden. Zudem werden Leistungsberechtigte bei der Berufswahl gecoacht und betreut.  

Wenn du also bisher keine neue Stelle finden konntest, weil dir eine bestimmte Qualifikation oder ein bestimmter Abschluss gefehlt hat, kannst du dieses monatliche Weiterbildungsgeld genau dafür einsetzen.  

Beispiel: Du hast dich bisher erfolglos auf Stellen als Bürokauffrau oder -mann beworben, weil dir entsprechende Skills gefehlt haben, hattest aber auch keine Möglichkeit, dir diese anzueignen, dann kannst du dir beispielsweise qualifizierende Umschulungen im Büromanagement nun fördern lassen. Mit diesem Abschluss in der Tasche erhöhst du deine Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung drastisch. 

Wichtig: Achte bei der Auswahl deines Weiterbildungsanbieters darauf, dass entsprechende Zertifizierungen vorhanden sind und diese auch Förderungen deiner Weiterbildung ermöglichen. 

Immer die zweite Chance nutzen 

Das Positive am Bürgergeld ist, dass es Perspektiven eröffnet, die nicht nur kurzfristig helfen, wieder in Arbeit zu kommen, sondern langfristig eine echte Chance aufzeigen. Dadurch, dass die Bedeutung von guten Weiterbildungen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt wird, zeigt sich auch, dass jeder jederzeit seine berufliche Lage zum Positiven verändern kann. Und zwar unabhängig davon, wie die bisherige Situation war. 

Wenn dir ein bestimmter Abschluss fehlt, du in der Vergangenheit von Aushilfsjob zu Aushilfsjob gesprungen bist und nie in einem guten Arbeitsverhältnis richtig Fuß fassen konntest, dann kannst du etwas tun. Nutze Förderungen wie diese, nutze das explizit für Weiterbildungen vorgesehene Weiterbildungsgeld, um unabhängig zu werden und einen Job zu finden, der dir Sicherheit und Freude bringt. 

Wenn es mit der ersten Chance vielleicht nicht geklappt hat, dann ist nun die Zeit für die zweite gekommen. 

Was folgt nach der Arbeitslosigkeit? 

Wie malst du dir deine berufliche Zukunft aus? Welcher Job würde dir Spaß machen? Welcher könnte dir ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sodass du auch wirklich dein Bestes geben kannst und dich nicht in Sorgen um deine Zukunft verlieren musst? In welche Richtung wolltest du schon immer mal gehen? Oder was hat dir bisher gefehlt, um eine feste Anstellung in dem Bereich zu bekommen, indem du wirklich gut bist? 

Was auch immer es in deinem konkreten Fall ist: Heute gibt es für nahezu jede Lebenslage und jede berufliche Vorliebe passende geförderte Weiterbildungen. Zum Beispiel diese: 

Du hast es in der Hand, wohin deine berufliche Reise geht. Nutze die Möglichkeiten, die dir das neue Bürgergeld bietet und lass dich frühzeitig, besser heute als morgen, zu der passenden Weiterbildung für dich beraten.  


FAQ – Weitere Fragen und Antworten

Du meldest dich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend, sobald du von der Kündigung erfährst.

Die Meldung sollte drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, spätestens aber drei Tage nach Bekanntwerden der Kündigung erfolgen.

Wenn du Sperrfristen, also den Verlust von Arbeitslosengeld, vermeiden möchtest, ja.

Das Bürgergeld ist der Nachfolger vom bisherigen Arbeitslosengeld II, der Leistung, die Arbeitslose nach Beendigung des Arbeitslosengeld I beziehen konnten. Viele kennen es auch unter dem Begriff „Hartz IV“. Wer länger als 12 Monate ohne Beschäftigung und bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist, bezieht ab Januar 2023 nicht mehr Hartz IV, sondern das neue Bürgergeld. Neuanträge auf diese Leistung sind dann ebenfalls nur noch für das neue Bürgergeld möglich.

Was sich aber ändert, ist die konkrete Auslegung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“, denn das Bürgergeld setzt weniger stark auf Sanktionen wie beispielsweise Leistungskürzungen. Dafür rücken Förderungen der beruflichen Weiterbildung in den Fokus. Es ist also nicht das Ziel Menschen schnell in irgendeinen Aushilfsjob zu vermitteln, damit sie rasch wieder Teil des Arbeitsmarktes sind, sondern der berufliche Wiedereinstieg soll möglichst erfolgreich sein.

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