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Arbeitslosigkeit, Bewerbung und Jobsuche, Förderungen | 11 Min. Lesezeit

Kündigung – Was tun? 3 Sofortmaßnahmen gegen drohende Arbeitslosigkeit

Blaues Globussymbol neben dem blauen Text "intern-navi" auf transparentem Hintergrund.
Verfasst durch karriere tutor® Blog
Zuletzt aktualisiert am 23.10.2025
Ein Mann im Anzug trägt eine Kiste mit Büromaterial und blickt mit traurigem Gesichtsausdruck nach unten, nachdem er in einem Büro seine Kündigung erhalten hat.

Eine Kündigung kommt selten gelegen und kann einem im ersten Moment regelrecht den Boden unter den Füßen wegreißen. Ob betriebsbedingt, fristlos oder sogar in der Probezeit – dieser Moment, in dem das Kündigungsschreiben überreicht wird, löst bei den meisten Betroffenen Schock, Unsicherheit und sogar tiefe (Existenz-)Angst aus. Fragen wie „Ich habe die Kündigung erhalten – Was tun?“ oder „Wie kann ich Arbeitslosigkeit vermeiden?“ kommen unmittelbar auf. Die gute Nachricht: Es gibt klare Schritte, die du jetzt gehen kannst. In diesem Artikel erfährst du, welche drei Sofortmaßnahmen nach einer Kündigung entscheidend sind, welche Fristen du unbedingt beachten musst und wie du mit gezielter Weiterbildung deine arbeitslose Zeit sinnvoll nutzt – und stärker zurückkommst als zuvor.

Erste Schritte nach der Kündigung: Was du sofort tun musst

Wenn du eine Kündigung erhalten hast, ist das verständlicherweise ein großer Schock. Selbst wenn du schon geahnt hast, dass es passieren könnte, ist es ein einschneidender Moment für dich und deine finanzielle Existenz. Trotz aller Sorge ist es gerade jetzt wichtig, handlungsfähig zu bleiben und die nächsten Schritte mit klarem Kopf anzugehen. Denn selbst kleinste Fehler oder Versäumnisse können in dieser Phase weitere finanzielle Folgen haben. Wenn du dich beispielsweise zu spät arbeitslos bei der Agentur für Arbeit meldest oder Unterlagen nicht rechtzeitig einreichst, kann das zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

Deshalb gilt: Je besser du organisiert bist, desto reibungsloser läuft alles ab – dabei helfen wir dir in diesem Artikel.

Im Folgenden erfährst du Schritt für Schritt, was du direkt nach einer Kündigung tun solltest, um finanziell abgesichert zu bleiben, dich gut vorzubereiten und deine Chancen auf einen schnellen beruflichen Wiedereinstieg zu erhöhen.

Arbeitslosmeldung: Fristen und Pflichten

Sobald du erfährst, dass dein Arbeitsverhältnis endet, melde dich umgehend und sofort bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Das klingt in einer solchen emotionalen Lage schnell viel zu bürokratisch, ist aber einer der wichtigsten Schritte, um deine Ansprüche und finanzielle Lage zu sichern.

Zunächst reicht es, wenn du dich telefonisch oder online arbeitsuchend meldest. Damit teilst du der Agentur mit, dass du bald ohne Job sein wirst und finanzielle Unterstützung sowie Hilfe bei der Suche nach einer neuen Stelle brauchst. Am ersten Tag deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du zusätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen, um dich offiziell arbeitslos zu melden. Dabei werden deine Daten aufgenommen, du erhältst Informationen zu deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld I, und es wird ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart.

Bei der Meldung musst du folgende Fristen einhalten:

  • Spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung musst du dich arbeitssuchend melden.
  • Weißt du schon länger von der Kündigung, musst du dich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden.

Wenn du dich zu spät meldest, kann die Agentur für Arbeit eine sogenannte Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Das bedeutet, dass du für mehrere Wochen keine Leistungen, also kein Geld, erhältst. Deshalb ist es wichtig, die Meldung sofort vorzunehmen, sobald du von deiner Kündigung erfährst. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt auf Basis deines durchschnittlichen Bruttogehalts der vergangenen zwölf Monate. Nach pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhältst du in der Regel rund 60 % des so ermittelten Nettoentgelts. Wenn du Kinder hast, erhöht sich der Satz auf 67 %. Wenn dein letztes Nettoeinkommen also beispielsweise bei 2.500 € lag, bekommst du rund 1.500 € Arbeitslosengeld im Monat. Mit Kind wären es dann etwa 1.675 €. Mit einem Arbeitslosengeldrechner kannst du bereits vorab ermitteln, welche Summe dir zusteht.

Dieses sogenannte Arbeitslosengeld I wird in der Regel für zwölf Monate gezahlt. Wenn du älter bist oder besonders lange beschäftigt warst, kann der Anspruch sogar auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass du innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.

Wenn du dich also frühzeitig arbeitssuchend meldest, bleibst du lückenlos finanziell abgesichert und kannst dich in Ruhe auf deine nächste berufliche Etappe konzentrieren.

Wichtige Dokumente sichern

Sobald du deine Kündigung erhalten hast, lohnt es sich, alle relevanten Dokumente zu sammeln und geordnet abzulegen. Diese Unterlagen brauchst du sowohl für die Meldung bei der Agentur für Arbeit als auch für zukünftige Bewerbungen. Dazu gehören:

  • dein Kündigungsschreiben,
  • dein Arbeitsvertrag mit allen Nachträgen oder Zusatzvereinbarungen,
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, zum Beispiel frühere Verträge oder Tätigkeitsnachweise,
  • die letzten Gehaltsabrechnungen,
  • gegebenenfalls Abmahnungen, Gesprächsprotokolle oder andere relevante Schriftstücke.

Diese Dokumente sind wichtig, falls du prüfen lassen möchtest, ob die Kündigung rechtmäßig war, und helfen dir außerdem, bei künftigen Bewerbungen vollständige und korrekte Angaben zu machen.

Restarbeitszeit sinnvoll nutzen – professionell bis zum Schluss

Nach deiner Kündigung folgt meist noch eine Phase, in der du dein aktuelles Arbeitsverhältnis beendest. Auch wenn es nicht leichtfällt und Frust die Motivation schwächt, ist ein geordneter Abschluss wichtig. Denn wenn du deine Aufgaben gewissenhaft zu Ende bringst, hinterlässt du einen professionellen Eindruck und legst gleichzeitig die Basis für ein gutes Arbeitszeugnis und zukünftige Referenzen.

Aufgaben ordentlich übergeben

Überlege dir, welche Aufgaben du noch sinnvoll abschließen solltest und welche Projekte du vielleicht geordnet einer Teamkollegin oder einem Teamkollegen übergeben solltest. Erstelle dafür beispielsweise eine kleine To-do-Liste mit allen regelmäßigen und noch offenen Tasks, damit du nichts vergisst und die Übergabe für deine Nachfolge reibungslos verläuft. Wenn du Zeit hast, halte detailliert fest, welche Routineaufgaben anstehen und wie gewisse Prozesse laufen. Frage zudem deine Führungskraft, welche Aufgaben höchste Priorität haben und welche du in den letzten Tagen noch gewissenhaft erledigen kannst.

Auch kleine Gesten, wie ein freundlicher Abschied oder ein kurzes Dankeschön an dein Team, können den letzten Eindruck positiv prägen. Damit zeigst du Selbstrespekt und schaffst die Basis für ein gutes Arbeitszeugnis und künftige Empfehlungen.

Resturlaub klären

Prüfe, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen, und kläre frühzeitig mit deinem Arbeitgebenden, wie du damit umgehst. In vielen Fällen kannst du deinen Resturlaub noch nehmen, bevor dein Arbeitsverhältnis endet. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, kannst du dir die verbleibenden Tage in der Regel auszahlen lassen. Wichtig ist: Dein Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch mit der Kündigung!

Arbeitszeugnis anfordern

Ein Tipp von uns: Fordere dein Arbeitszeugnis möglichst frühzeitig an, damit du es noch während deiner verbleibenden Arbeitszeit auf Korrektheit prüfen kannst. Achte besonders darauf, dass alle wesentlichen Aufgaben und Verantwortungsbereiche korrekt aufgeführt sind und die Beurteilung deinem tatsächlichen Engagement entspricht. Du kannst dein Zeugnis von Fachleuten oder spezialisierten Beratungsstellen prüfen lassen oder auch selbst dein Arbeitszeugnis bewerten und prüfen. So stellst du sicher, dass dein beruflicher Abschied fair bewertet wird und du mit einem guten Eindruck in deine nächste Position startest.

Langfristige Arbeitslosigkeit vermeiden: So planst du deine Zukunft

Auch wenn eine Kündigung anfangs entmutigend wirken kann, steckt darin oft eine Chance. Jetzt hast du die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie dein beruflicher Weg weitergeht. Mit etwas Planung und Mut lässt sich aus dem Verlust des alten Jobs ein echter Neuanfang machen. Wir zeigen dir wie.

Erfolgreich bewerben nach der Kündigung

Eine gute Bewerbung zeigt nicht nur, was du bisher gemacht hast, sondern auch, wohin du willst. Gerade nach einer Kündigung ist es wichtig, deine Unterlagen positiv, ehrlich und selbstbewusst zu gestalten. Potenzielle Arbeitgebende achten darauf, ob Bewerberinnen und Bewerber Verantwortung übernehmen und Motivation zeigen, was du gezielt in deiner Bewerbung vermitteln kannst.

So überzeugst du mit deinem Anschreiben:

Dein Anschreiben sollte individuell und klar formuliert sein. Sprich eine konkrete Person an und vermeide allgemeine Floskeln. Steige direkt damit ein, warum du dich für die Stelle interessierst und was du einbringen kannst. Wenn du dich nach einer Kündigung neu orientierst, kannst du das ruhig kurz erwähnen, aber sachlich und zukunftsgerichtet. Zum Beispiel: „Nach einer beruflichen Neuorientierung suche ich nun eine Position, in der ich meine bisherigen Erfahrungen weiter ausbauen und langfristig einbringen kann.“

Zeige, was dich ausmacht und betone deine Stärken, deine Motivation und konkrete Erfolge. Nenne am besten Beispiele, die belegen, wie du bisher gearbeitet hast, etwa erfolgreiche Projekte oder messbare Ergebnisse. Schließe dein Anschreiben mit einem positiven Ausblick ab, der Eigeninitiative zeigt: „Ich freue mich auf die Möglichkeit, meine Kenntnisse in Ihrem Team einzubringen.“

Darauf kommt es im Lebenslauf an

Dein überzeugender Lebenslauf sollte übersichtlich und fehlerfrei sein sowie idealerweise maximal zwei Seiten umfassen. Beginne mit einem kurzen Profil, das deine beruflichen Schwerpunkte und Stärken zusammenfasst. Danach folgen deine beruflichen Stationen in umgekehrter Reihenfolge, also die aktuellste zuerst. Ergänze jede Station mit konkreten Aufgaben und Erfolgen. So wird deutlich, was du tatsächlich geleistet hast und welchen Beitrag du in einem Team leisten kannst. Auch Weiterbildungen, Zertifikate und neue Qualifikationen gehören in den Lebenslauf. Wenn du dich nach der Kündigung weitergebildet hast, zeigst du damit Engagement und Lernbereitschaft, zwei Eigenschaften, die Arbeitgebende besonders schätzen.

Das Gesamtbild zählt:

Eine gute Bewerbung ist klar, ehrlich und zielgerichtet. Sie zeigt, dass du dich reflektiert mit deiner Situation auseinandergesetzt hast und bereit bist, neue Wege zu gehen. Lass deine Unterlagen am besten noch einmal von einer zweiten Person prüfen oder nutze professionelle Unterstützung, um sicherzugehen, dass alles stimmig wirkt. Wer offen, strukturiert und motiviert auftritt, hat beste Chancen, schnell wieder eine passende Stelle zu finden.

Direkter Wiedereinstieg dank Weiterbildung

Wusstest du, dass du nach einer Kündigung und während der Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine staatlich geförderte Weiterbildung haben kannst? Viele Menschen wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt, selbst dann, wenn sie ihren Job wegen fehlender Qualifikationen verloren haben oder sich generell beruflich verändern möchten. Dabei kann genau jetzt der richtige Zeitpunkt sein, deine Karriere auf neue Beine zu stellen.

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten für eine geförderte, sogenannte AZAV-zertifizierte Weiterbildung. Diese hilft dir nicht nur, fachlich wieder aufzuschließen, sondern zeigt auch potenziellen Arbeitgebenden, dass du aktiv an deiner Zukunft arbeitest und den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen bist.

Klingt spannend? Wenn du nun also arbeitslos geworden bist oder dir Arbeitslosigkeit droht und du eine geförderte Weiterbildung starten möchtest, kannst du bei der Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein beantragen. Dieser Gutschein ist deine Eintrittskarte in eine Weiterbildung, bei der Staat alle Kosten – Kursgebühren, Lernmaterialien und Prüfungen – übernimmt. Sogar Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Den Bildungsgutschein kannst du in der Regel nach deinem ersten Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit beantragen – unabhängig davon, ob du bereits arbeitslos bist oder dir Arbeitslosigkeit droht. Wusstest du schon? Durch eine geförderte Weiterbildung kannst du dein Arbeitslosengeld verlängern.

Der Weg dorthin ist einfacher, als viele denken:

  • Melde dich arbeitslos.
  • In einem Beratungsgespräch prüft die Agentur, ob du förderfähig bist, und stellt dir, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, den Bildungsgutschein aus. Förderfähig bist du in der Regel, wenn du arbeitslos bist, dir Arbeitslosigkeit droht oder du mit deiner aktuellen Qualifikation kaum Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt hast. Auch Beschäftigte in Kurzarbeit oder Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten, können eine Förderung erhalten.
  • Wähle eine Weiterbildung: So startet deine neue Karriere mit einer Weiterbildung und neuen Kenntnissen, die deine Chance auf dem Arbeitsmarkt enorm steigern. 

Wir begleiten dich auf dem ganzen Weg

Egal, ob du schon weißt, welche Weiterbildung zu dir passt, oder du dich erst orientieren möchtest: Wir unterstützen dich von Anfang an – beginnend vom Förderantrag bis zum Start deiner Weiterbildung. Wir erklären dir gerne persönlich, wie die Förderung funktioniert, welche Kurse am besten zu deinem Profil passen und helfen dir bei der Kommunikation mit der Arbeitsagentur. Unser Ziel ist, dass du schnell wieder beruflich durchstartest – in einem zukunftsorientierten Bereich, der zu dir passt.

Sonderfälle bei Kündigung: Fristlos, in der Probezeit oder bei drohender Kündigung

Nicht jede Kündigung verläuft nach dem gleichen Muster. Manchmal geschieht sie plötzlich und unerwartet, manchmal unter schwierigen Umständen. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu reagieren und sich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen, um eigene Ansprüche zu wahren.

Fristlose Kündigung – Was tun?

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Das bedeutet, dass du ab dem Moment der Kündigung keinen Anspruch mehr auf Lohn oder Beschäftigung hast. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei schwerem Fehlverhalten oder groben Pflichtverletzungen wie zum Beispiel Diebstahl, Arbeitsverweigerung, Beleidigungen oder häufigem unentschuldigtem Fehlen. In allen anderen Fällen gelten die üblichen Kündigungsfristen. Deshalb solltest du in jedem Fall prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Oft lassen sich Fehler im Ablauf oder in der Begründung nachweisen, sodass eine Anfechtung möglich ist. Wenn du vermutest, dass die Kündigung ungerechtfertigt war, musst du schnell reagieren. Innerhalb von drei Wochen kannst du beim Arbeitsgericht Klage einreichen und die Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen. Eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in dieser Situation sehr empfehlenswert, da er deine Ansprüche genau bewerten und dich beim weiteren Vorgehen unterstützen kann.

Selbst wenn sich eine Trennung abzeichnet, ist das nicht immer ein Drama. Viele Arbeitgeber möchten die Situation professionell und fair regeln und einigen sich mit ihren Mitarbeitenden auf eine einvernehmliche Lösung. Das kann zum Beispiel ein Aufhebungsvertrag sein, also eine Kündigung mit Abfindung, der dir Planungssicherheit gibt und einen geregelten Übergang ermöglicht. Eine solche Einigung ist oft stressfreier als ein langer Streit und kann sogar vorteilhaft sein, wenn du ohnehin offen für eine berufliche Veränderung bist.

Wichtig ist, dass du dich in dieser Phase gut informierst und keine vorschnellen Entscheidungen triffst. Hole dir rechtlichen Rat, bevor du etwas unterschreibst, und überlege, welche nächsten Schritte du beruflich gehen möchtest. So behältst du auch in einer schwierigen Situation die Kontrolle und kannst gestärkt in die Zukunft starten.

Kündigung in der Probezeit

Auch während der Probezeit kann dein Arbeitgebender das Arbeitsverhältnis beenden. Das ist rechtlich zulässig, solange die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten wird. In der Regel beträgt sie zwei Wochen, unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgebenden oder von dir ausgesprochen wird. Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, zu prüfen, ob die Zusammenarbeit fachlich, menschlich und organisatorisch passt. Wenn du während der Probezeit gekündigt wirst, bedeutet das nicht automatisch ein Scheitern. Oft zeigt sich in dieser Phase einfach, dass Erwartungen und Arbeitsalltag nicht zusammenpassen. Nutze die Gelegenheit, um herauszufinden, welche Aufgaben, Strukturen und Arbeitsumfelder wirklich zu dir passen. So kannst du die Erfahrung positiv für dich nutzen und gezielter nach einem Job suchen, der besser zu deinen Stärken und Vorstellungen passt.

Eine Kündigung in der Probezeit ist kein Grund zur Sorge, sie kommt häufiger vor, als man denkt. Im Lebenslauf reicht es völlig aus, den Zeitraum und die Position neutral anzugeben, ohne auf die Kündigung einzugehen. Im Vorstellungsgespräch kannst du offen, aber positiv bleiben, indem du erklärst, dass die Aufgaben nicht optimal zu dir gepasst haben, du aber wertvolle Erfahrungen gesammelt hast. Zeige außerdem, dass du die Zeit aktiv nutzt, wie zum Beispiel für eine gezielte Weiterbildung, um gestärkt und mit klarerem Fokus neu durchzustarten.

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung kann besonders schwer wiegen – vor allem, weil sie meist nichts mit Fehlverhalten zu tun hat. Diese wird ausgesprochen, wenn die oder der Beschäftigte aus Gründen, die in der eigenen Person liegen, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbringen kann. Dazu zählen zum Beispiel lang andauernde Krankheiten, häufige Fehlzeiten, fehlende Arbeitserlaubnis oder der Verlust einer für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikation, etwa eines Führerscheins. Der Arbeitgebende muss dabei nachweisen, dass keine Möglichkeit besteht, die betroffene Person auf einem anderen geeigneten Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen. Personenbedingte Kündigungen sind daher nur unter strengen Voraussetzungen rechtmäßig und müssen stets sorgfältig begründet werden.

Kündigung droht – Was tun, bevor es zu spät ist?

Wenn deine Vorgesetzte oder dein Vorgesetzter mit einer betriebsbedingten Kündigung droht oder Druck auf dich ausübt, solltest du die Situation ernst nehmen und besonnen reagieren. Eine betriebsbedingte Kündigung wird nur dann ausgesprochen, wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen Arbeitsplätze unabdingbar abbauen muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Aufträge wegfallenUmstrukturierungen anstehen oder ganze Abteilungen geschlossen werden. In solchen Situationen endet das Arbeitsverhältnis nicht wegen des Verhaltens oder der Leistung einer Person, sondern weil der Arbeitsplatz selbst entfällt. Doch eine wiederholte oder unangemessene Drohung kann im Einzelfall sogar als Nötigung gewertet werden. Versuche zunächst, ruhig zu bleiben, und sprich das Thema offen an, um Missverständnisse zu vermeiden. Notiere dir, wann Gespräche stattgefunden haben und was gesagt wurde, damit du im Zweifel Nachweise hast. Wenn du dich unwohl fühlst oder das Gefühl hast, ungerecht behandelt zu werden, ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen. Eine frühzeitige Rechtsberatung bei Kündigung hilft dir, deine Rechte zu kennen, eine unrechtmäßige Kündigung aufzudecken und dich gegen unzulässigen Druck zu schützen.

Konforme Kündigungsgründe liegen nämlich erst dann vor, wenn ein nachvollziehbarer und rechtlich zulässiger Anlass besteht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dazu zählen etwa betriebsbedingte Gründe wie Stellenabbau, personenbedingte Gründe wie längere Krankheit oder verhaltensbedingte Gründe wie wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung. Eine Kündigung lässt sich in diesen Fällen meist nicht verhindern.

Kündigung als Chance für einen Neubeginn

Eine Kündigung ist immer ein Einschnitt, aber sie kann auch der Beginn von etwas Neuem sein. Wenn du alle Fristen einhältst, entspannt bleibst und rechtzeitig aktiv wirst, kannst du Arbeitslosigkeit vermeiden und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft stellen. Überlege, welche Ziele du künftig verfolgen möchtest, und nutze Fördermöglichkeiten, um sie zu erreichen. So wird aus einer schwierigen Situation der Start in eine neue – vielleicht sogar bessere – berufliche Phase.