Wenn Ihr Bildungsgutschein abgelehnt wird, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Worauf es dabei ankommt, wie Sie den verschiedenen Ablehnungsgründen begegnen und welche Alternativen Sie nach einem Widerspruch haben, zeigen wir in diesem Artikel.
Mit dem Bildungsgutschein zurück ins Arbeitsleben
Der Bildungsgutschein ist ein sehr gefragtes Fördermittel der Agentur für Arbeit und der Jobcenter der Arge und das wohl bekannteste Maßnahmenpaket zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt. Aus dem Datenbericht des Bundesinstituts für Berufsbildung 2017 geht hervor, dass die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter allein 2016 insgesamt 166.429 Menschen im Bereich des SGB II und SGB III förderten. Darunter waren also Antragsteller, die noch in Arbeit waren, die Arbeitslosengeld I oder bereits Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bezogen. Sie bekamen eine Bewilligung und das Amt übernahm die Kosten einer nötigen Weiterbildung oder Umschulung. Eine Bewilligung verfolgt immer ein Ziel: Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Sind also die Aussichten auf eine Bewilligung für jeden, der den Bildungsgutschein beantragt gleich gut? Nicht unbedingt, denn auch wenn Antragsteller aus ihrer persönlichen Sicht alle Voraussetzungen für die Bewilligung einer Förderung durch die BA erfüllen, kommt es trotzdem manchmal dazu, dass der Bildungsgutschein abgelehnt wird. Warum ist das so?
Kann-Leistung statt Rechtsanspruch
Das Sozialgesetzbuch hält klar fest, dass der Bildungsgutschein keine Muss-Leistung ist. Selbst wenn die Voraussetzungen also erfüllt sind, kann es sein, dass er abgelehnt wird. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um eine sogenannte Kann-Leistung. Die letzte Entscheidung obliegt dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bzw. dem Berater beim Jobcenter. Im Merkblatt 6 der BA finden Sie weitere Informationen dazu, wie die Antragstellung abläuft und welche Kosten übernommen werden können. Auf den Punkt gebracht ist es so, dass jeder einen Antrag stellen kann, nicht jeder aber eine Bewilligung bekommt. Doch auch wenn Ihr Bildungsgutschein abgelehnt wird, haben Sie noch Möglichkeiten an eine Förderung zu kommen.
Bildungsgutschein abgelehnt: Ablehnungsgründe und Chancen
Die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit und des Jobcenters sind dazu angehalten, verantwortungsbewusst mit staatlichen Geldern umzugehen. Deshalb prüfen sie sehr genau, ob eine Förderung wirklich sinnvoll ist und den Kunden zurück in den Arbeitsmarkt bringen kann. Nicht immer kommt ein Sachbearbeiter zu dem Schluss, dass das im Einzelfall so ist und lehnt den Antrag schließlich ab. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Ablehnung unbegründet ist, können Sie Widerspruch einlegen, Doch Obacht! Wenn Sie sich für einen Widerspruch gegen die Ablehnung entscheiden, sollten Sie hierfür gute Gründe anbringen. Sehen Sie sich zunächst an, warum Ihr Bildungsgutschein nicht bewilligt wurde. Mögliche Gründe können diese sein:
- es erfolgte keine Beratung
- die Förderung ist aus arbeitsmarktrelevanten Gründen nicht sinnvoll
- die gewünschte Maßnahme hat wenig oder keine Erfolgsaussichten
- die Maßnahme ist mit der möglichen Fördersumme nicht vereinbar
- angebotene Stellen wurden grundlos abgelehnt
- der Antragsteller hat Alternativen und braucht daher keine Förderung
Trifft einer dieser Gründe bei Ihnen zu, gilt es genau zu überprüfen, wie Sie dem begegnen können. Wenn Sie lediglich Widerspruch einlegen, wird das Ergebnis höchstwahrscheinlich gleich bleiben und Sie eine erneute Ablehnung des Bildungsgutscheins bekommen. Wie aber können Sie die Ablehnungsgründe widerlegen?

Widerspruch richtig formulieren: So geht's
Sie können innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Ablehnung Widerspruch einlegen, wenn Ihr Bildungsgutschein abgelehnt wurde. Diese Frist sollten Sie nicht verstreichen lassen, aber auch nicht in Panik verfallen und gleich an Tag 1 Widerspruch einreichen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Gründe der Ablehnung zu überprüfen. Was genau gab das Amt als Ursache der Ablehnung an? Versuchen Sie, auf exakt die genannten Gründe zu reagieren, und beziehen Sie sich auf den Wortlaut im Ablehnungsbescheid. Einige Beispiele:
- Ihr Antrag wurde wegen fehlender Beratung abgelehnt
Eine persönliche Beratung ist eine der Voraussetzungen, um einen Bildungsgutschein zu bekommen. Fand diese in Ihrem Fall tatsächlich nicht statt, bitten Sie innerhalb der Frist um einen persönlichen Termin bei ihrem Berater. War ein solches Treffen jedoch aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht möglich oder wurde schlichtweg vergessen das Beratungsgespräch zu dokumentieren, erklären Sie das in Ihrem Widerspruch. - Der Bildungsgutschein wurde abgelehnt, weil er für Sie nicht sinnvoll ist
Dieser Ablehnungsgrund zeigt, wie schwierig die Regelung mit der Ermessensentscheidung ist. Es kann durchaus sein, dass ein Sachbearbeiter Ihre Chancen besser einschätzt als sie selbst es tun. Wenn Ihr Berater den Bildungsgutschein ablehnt, weil er denkt, dass Sie ihn nicht brauchen, überzeugen Sie ihn mit guten Argumenten vom Gegenteil. Zeigen Sie beispielsweise erfolglose Bewerbungsbemühungen oder legen Sie Ihrem Widerspruch ein ärztliches Attest bei, das klar aufzeigt, dass Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können. Je mehr handfeste Argumente sie hier vorbringen, umso leichter fällt es dem Berater Ihren Einzelfall realistisch einzuschätzen. - Die Maßnahme wurde abgelehnt, weil sie zu teuer ist
Grundsätzlich kommt es auf den Einzelfall an, aber in der Regel deckt der Bildungsgutschein die Kosten für die Weiterbildung bzw. Umschulung, Lernmittel und Fahrtkosten zur Weiterbildung. Wenn Ihr Bildungsgutschein abgelehnt wird, weil die benötigte Fördersumme zu hoch ist, können Sie selbstständig nach gleichwertigen aber günstigeren Maßnahmen suchen. Online-Weiterbildungen beispielsweise sparen die Fahrtkosten und kommen oft mit digitalem Lehrmaterial aus – teure Fachliteratur fällt hier also weg. Überprüfen Sie solche Alternativen, um den Bedenken des Sachbearbeiters entgegenzukommen, gleichzeitig aber Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch zu erhöhen.
Was tun, wenn mein Widerspruch abgelehnt wurde?
Wurde auch Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie zwei Dinge unternehmen. Entweder Sie warten eine Weile ab und beantragen den Bildungsgutschein noch einmal. Dies lohnt sich vor allem, wenn der Bildungsgutschein zum Jahresende abgelehnt wurde. Sachbearbeiter müssen mit den Mitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen, verantwortungsvoll haushalten. Wenn also gegen Jahresende schon sehr viele Förderungen bewilligt wurden, wird im Einzelfall gegebenenfalls kritischer hinterfragt, ob die Voraussetzungen wirklich zu 100 Prozent erfüllt sind. Den Antrag im neuen Jahr noch einmal stellen ist also eine Möglichkeit, die Sie haben. Alternativ empfehlen wir Ihnen, andere Förderungen zu überprüfen. Wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wurde, heißt das noch lange nicht, dass Sie keine Chancen auf eine Förderung durch den BFD oder die Deutsche Rentenversicherung haben. Überprüfen Sie auf unserer Serviceseite zur geförderten Weiterbildung welche Möglichkeiten Sie haben. Glücklicherweise gibt es heute viele Wege, von denen einer hoffentlich genau der richtige zu Ihrer beruflichen Sicherheit ist.