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karriere tutor® Eine Frau mit Headset und gestreiftem Hemd tippt lächelnd auf einer Tastatur, während sie an einem Schreibtisch sitzt.

Förderungen | 6 Min. Lesezeit

Die vier besten Möglichkeiten für einen Weiterbildungsbonus

karriere tutor® Logo von „karriere tutor“ mit dem Slogan „Gemeinsam. Digital. Erfolgreich.“ auf einem hellblauen kreisförmigen Hintergrund, der Kursnet Bildungsangebote und AZAV-zertifizierte Weiterbildungen hervorhebt. Verfasst durch karriere tutor® Blog

karriere tutor Drei Paar Hände halten sanft ein rosa Sparschwein auf einer karierten Tischdecke. Das Bild suggeriert Geldsparen oder Finanzplanung, wobei verschiedene Personen zusammenarbeiten, um ihre Ersparnisse zu schützen, ähnlich wie Teilnehmer eines Online-Weiterbildungskurses zusammenarbeiten, um ihre Finanzkenntnisse zu verbessern.

Weiterbildungen absetzen und damit Steuern sparen, ist das eine. Doch kostspielige Lehrgänge überhaupt finanzieren eine ganz andere Herausforderung. Auch wenn Sie die Kosten für eine Umschulung, Weiterbildung oder Zertifizierung nicht alleine aufbringen können; müssen Sie deshalb nicht zwangsläufig auf sie verzichten. Wir zeigen Ihnen die vier besten Möglichkeiten für einen Weiterbildungsbonus vom Staat und öffentlichen Stiftungen.

Für junge Fachkräfte mit Ambitionen: das Weiterbildungsstipendium

Mit diesem Weiterbildungsbonus können Fachkräfte, die unter 25 Jahre alt sind, ihre Weiterbildung finanzieren. Die geförderten Weiterbildungen können fachlich oder fachübergreifend sein und sowohl dem Weiterkommen als Angestellter oder der Vorbereitung der Selbstständigkeit dienen. In Frage kommen auch Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. Seit 1991 werden jährlich etwa 6.000 Weiterbildungsstipendien vergeben.

Gewährt werden maximal 7.200 Euro, auf drei Jahre aufgeteilt. Also eine Summe, mit der Sie auch preisintensivere Lehrgänge gut stemmen können.

Wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen, könnte ein Weiterbildungsstipendium der passende Weiterbildungsbonus für Sie sein:

  1. Sie sind unter 25 Jahre alt.
  2. Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.
  3. Die gewählte fachliche oder berufsübergreifende Weiterbildung ist berufsbegleitend und dauert drei Jahre.

Grundlage des Weiterbildungsstipendiums ist eine öffentlich-private Partnerschaft, koordiniert von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) in Bonn. Je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner für diese Förderung. Ausführliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium, den Voraussetzungen und dem Ablauf der Bewerbung sowie der zuständigen Stelle für deine Bewerbung erhalten Sie du auf der Internetpräsenz der SBB.

Ohne Altersgrenze: das Aufstiegs-BAföG

Ohne Altersgrenze: das Aufstiegs-BAföG

Über 700 verschiedene Weiterbildungsabschlüsse bei privaten und öffentlichen Trägern werden mit dem Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) gefördert. Hier übernimmt der Staat 40 Prozent der Lehrgangsgebühren bis zu einer Höhe von 15.000 Euro.

Wenn Sie die drei folgenden Bedingungen erfüllen, könnte dieser Weiterbildungsbonus für Sie in Frage kommen:

  1. Sie haben bereits eine Berufsausbildung oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen. Auch nach dem Abitur oder nach dem Abbruch Ihres Studiums können Sie mit dem Aufstiegs-BAföG einen neuen beruflichen Weg beschreiten. Kein Aufstiegs-BAföG erhält, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen staatlich anerkannten Hochschulabschluss verfügt.
  2. Der Berufsabschluss muss über einer Facharbeiter-, Gehilfen- oder einer Gesellenprüfung liegen und höher ausfallen als ein Berufsfachschulabschluss.
  3.  Die gewählte Fortbildung hat einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden. Teilzeitmaßnahmen dauern höchstens vier Jahre und umfassen monatlich mindestens 18 Unterrichtsstunden. Vollzeitmaßnahmen dauern höchstens drei Jahre und umfassen wöchentlich 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen.

Förderfähig sind nicht nur Lehrgänge mit Präsenzunterricht, sondern auch Fernlehrgänge und mediengestützte Lehrgänge.

Anbieter der Bildungsmaßnahme müssen zertifiziert sein und den Fördervoraussetzungen des AFBG entsprechen; Fernlehrgänge müssen zusätzlich dem Fernunterrichtsschutzgesetz entsprechen.

Achtung: Es gibt keine Altersgrenze für das Aufstiegs-BAföG und keine Einkommensgrenze.

  • Zuschüsse können Sie beantragen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren; bei Vollzeitmaßnahmen auch zum Lebensunterhalt.
  • Gewährt werden maximal 15.000 Euro. 40 Prozent der Förderung müssen nicht zurückgezahlt werden. Die verbleibenden 60 Prozent können über ein zinsgünstiges Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert werden. Ein Teil des Darlehens kann bei Prüfungserfolg erlassen werden.
  • Gesetzliche Grundlage ist das AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz).
  • Einen Förderrechner und die Online-Antragsformulare finden Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Vermögen für die Weiterbildung: der Spargutschein

Neben dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist vor allem die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) als Weiterbildungsbonus bekannt. Doch das Bildungsministerium hat mit dem Spargutschein eine weitere Unterstützung geschaffen, die unbekannter, aber nicht weniger attraktiv ist.

Mit diesem Weiterbildungsbonus können Sie Ihre Weiterbildung finanzieren, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben. Grundlage dafür ist das Vermögensbildungsgesetz (VermBG).

Wenn Sie einen solchen Sparvertrag abgeschlossen haben, können Sie daraus Geld für Ihre Weiterbildung entnehmen, noch bevor die Sperrfrist abgelaufen ist - die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.

So gehen Sie vor, um Ihren Spargutschein als Weiterbildungsbonus zu beantragen:

  1. Informieren Sie sich bei dem Finanzinstitut, das Ihr angespartes Guthaben verwaltet. Hier erhalten Sie Antwort auf die Fragen zu den Konditionen der Entnahme, also Gebühren für die Verfügung, Möglichkeit der Teilverfügung und einzuhaltende Fristen.
  2. Suchen Sie eine Bildungsprämien-Beratungsstelle auf. Diese finden Sie an mehr als 500 Standorten in Deutschland von Frankfurt über Hamburg bis Stuttgart oder Berlin. Hier können Sie klären, ob Ihr Weiterbildungswunsch die Voraussetzungen für die Förderung durch einen Spargutschein erfüllt. Passt Ihr Weiterbildungsziel zu Ihrem Beruf oder zu Ihrer aktuellen Tätigkeit und kostet die Maßnahme mindestens 30 Euro, erhalten Sie einen Spargutschein. In der Beratungsstelle erhalten Sie auf Wunsch auch Empfehlungen für geeignete Bildungsanbieter.
  3. Mit dem Spargutschein melden Sie sich zu einem Kurs bei dem Anbieter IhrerWahl an.

Eine ausführliche Information des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Spargutschein finden Sie in dieser Informationsbroschüre des Ministeriums.

Tipp: Der Spargutschein ist mit der Bildungsprämie des BMBF kombinierbar.

Zinsgünstig in den Endspurt gehen: der Studienkredit

Zinsgünstig in den Endspurt gehen: der Studienkredit

Gerade in der letzten Phase des Studiums kann das Geld knapp werden – wenn die Prüfungen keine Zeit für den Nebenjob lassen oder man die Studienzeit für einen erfolgreichen Abschluss um ein oder zwei Semester verlängern muss. Für solche Fälle ist das Bildungskreditprogramm gedacht – ein Angebot der Bundesregierung, um Schüler und Studierende gezielt bei ihrem Erst- oder Folgestudium oder bei der Promotion zu unterstützen. Anders als das BAföG wird der Studienkredit unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern und des Ehepartners gewährt. Anträge nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) entgegen.

Gleich mehrere Vorteile unterscheiden den Studienkredit von sonstigen Bankkrediten:

  • Förderung von grundständigen Studiengängen wie Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen im Erst- oder Zweitstudium in Voll- oder Teilzeit.
  • Förderung von postgradualen Studiengängen: Zusatz-, Aufbau-, Ergänzungs- oder Masterstudium oder Promotion in Voll- oder Teilzeit.
  • Förderung von ausbildungsbedingten Praktika im In- und Ausland bei Fortdauer der Immatrikulation.
  • Flexibles Kreditvolumen von 1.000 bis zu 7.200 Euro.
  • Auszahlung wählbar: Bis zu 24 Monatsraten zu je 100, 200 oder 300 Euro.
  • Finanzierung von Aufwendungen für die Ausbildung durch Einmalzahlung bis 3.000 Euro.
  • Kündigung: Kostenfrei zum jeweiligen Monatsende.
  • Rückzahlung: Beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate.
  • Außerordentliche Rückzahlungen möglich.
  • Die Altersgrenze für einen Studienkredit liegt bei 44 Jahren. Wer älter ist und bereits sein Studium begonnen hat, erhält die absolvierten Semester auf das Höchstalter angerechnet.
Informationen über den Studienkredit finden Sie online auf der Website der KfW.

Weiterbildungsbonus-Übersicht

In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Punkte jeder Finanzierungsmöglichkeit für Sie zusammengefasst:

Finanzierungsart

Was wird gefördert

Wer wird gefördert

Wie wird gefördert

Information und Antragstellung

Weiterbildungsstipendium

Berufsbegleiten-

de Ausbildung

Fachkräfte unter 25 mit abgeschlossener Berufsausbildung

Max. 7.200 Euro auf drei Jahre verteilt. Keine Rückzahlung

Bewerbung an: Stiftung Begabten-förderung berufliche Bildung (SBB)

Aufstiegs-BAföG

Ausbildung mit Abschluss, der höher ist als Facharbeiter, Gehilfen-, Gesellen- und Berufsfachschul-abschluss.

Berufsbegleitend: max. 4 Jahre mit mind. 400 Unterrichts-stunden.

Vollzeit: max. 3 Jahre mit 25 Stunden an 4 Werktagen. Fernlehrgänge und medien-gestützte Lehrgänge.

Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Bachelor-abschluss

Max. 15.000 Euro, davon 60 % als Darlehen

Bundes-ministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Spargutschein

Weiterbildung, die zum Beruf oder zur aktuellen Tätigkeit passt

Alle, die Vermögenswirk-same Leistungen ansparen und Arbeitnehmer-sparzulage erhalten. Mit Bildungsprämie kombinierbar.

Zugriff auf Sparguthaben noch vor Ablauf der Sperrfrist und ohne Abzug der Arbeitnehmer-sparzulage

Bundes-ministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

 

Studienkredit

Grundständige Studiengänge im Erst- oder Zweitstudium,

Postgraduale Studiengänge: Aufbau-, Ergänzungs-, Masterstudium und Promotion, ausbildungs-bedingte Praktika,

Aufwendungen für die Ausbildung durch Einmalzahlung

Studierende in der letzten Phase des Studiums. Altersgrenze: 44 Jahre (absolvierte Semester werden auf das Höchstalter angerechnet)

Zinsgünstiger Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Max. 7.200 Euro, verteilt auf 24 Monate,

Einmalzahlung bis zu 3.000 Euro für ausbildungs-bedingte Aufwendungen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Sie sehen also, dass Sie die finanzielle Last nicht alleine tragen müssen, wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten. Nutzen Sie die Chance, die Ihnen ein Bildungsbonus in Form eines Bildungsdarlehens, Bildungskredites oder einer komplette Kostenübernahme gibt.