Zum Inhalt springen

Du bist arbeitslos, in Kurzarbeit oder kurz vor einer Kündigung?

Wir beraten dich unverbindlich und kostenfrei zu deiner geförderten Weiterbildung.

06174 951 30 17
Lächelnde Person mit Headset, die in einem hellen Büro an einem Computer arbeitet, im Hintergrund blaue abstrakte Formen.
Beratungsbanner schließen

Weiterbildung | 3 Min. Lesezeit

Weiterbildung steuerlich absetzen: So geht’s

Logo von „karriere tutor“ mit blau gepunkteter Spirale und Text „Gemeinsam. Digital. Erfolgreich.“ auf hellblauem Hintergrund.
Verfasst durch karriere tutor® Blog
Zuletzt aktualisiert am 04.07.2025
Person, die neben einem Laptop, einem Klemmbrett und einem braunen Ledergegenstand auf einem Schreibtisch auf eine Rechnung schreibt und möglicherweise die Fortbildungskosten für eine genaue Finanzaufzeichnung berechnet.

Viele Arbeitnehmer, Personalverantwortliche und Selbstständige verzichten auf Weiterbildungen, weil sie zu teuer sind. Dass der finanzielle Aspekt aber überhaupt kein Grund dafür sein muss, erklären wir in unserer kurzen Übersicht zum Thema „Weiterbildung steuerlich absetzen“. Denn das kann wirklich jeder nutzen.

Was kostet eine Weiterbildung?

Berufliche Weiterbildungen sind meist sehr hochpreisig und reichen von einer Spanne von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro. Dies kann und möchte sich nicht jeder leisten. Dabei wäre das so wichtig, um:

  • auf dem aktuellen Stand zu bleiben
  • als Selbstständiger mit Angeboten anderer mithalten zu können
  • sich als Bewerber einen Wissensvorteil zu sichern
  • das Unternehmen mit gut ausgebildeten Mitarbeitern voranzubringen

Wie kann ich mich kostenlos weiterbilden?

Bevor wir zur Möglichkeit kommen, eine Weiterbildung steuerlich abzusetzen, sei noch die Option der Förderung genannt. Denn in vielen Fällen musst du die Weiterbildungskosten gar nicht selbst tragen, sondern kannst dich komplett kostenlos weiterbilden. Das funktioniert über staatliche Fördertöpfe wie beispielsweise den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose und auch an Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, wenn sie sich nicht entsprechend weiterbilden. Er kann erforderliche Maßnahmen teilweise oder komplett finanzieren.

Weiterbildung in Unternehmen

So kannst du die Weiterbildung steuerlich absetzen

Wer weder einen Bildungsgutschein noch eine andere Fördermöglichkeit beanspruchen darf, kann seine Weiterbildung ganz einfach selbst steuerlich absetzen. Die Kosten werden dann von der Summe der zu leistenden Steuerschuld abgezogen und mindern diese entsprechend. Für Unternehmen, Privatleute und Selbstständige gibt es leicht unterschiedliche Vorgehensweisen:

  • Wie können Unternehmen und Selbstständige die Weiterbildung steuerlich absetzen?
    Unternehmen, die Kosten für Mitarbeiterqualifizierungen haben, können diese einfach als Betriebsausgaben geltend machen. Doch Achtung: Lediglich die Teilnahmegebühren selbst werden zu 100 % anerkannt. Für sonstige Kosten, beispielsweise die An- und Abreisekosten zum Schulungsort müssen gegebenenfalls Abstriche gemacht werden, da hier gesetzliche Pauschalen greifen, die die tatsächlichen Kosten nicht immer decken. Einer der zahlreichen Gründe, warum Unternehmen vermehrt auf ortsunabhängige digitale Weiterbildungen setzen sollten. Diese Regelungen gelten übrigens ebenso für Selbstständige, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, und ermöglichen diesen, ihre Ausgaben für Bildungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen.
  • Wie können Arbeitnehmer eine Weiterbildung steuerlich absetzen? Als Arbeitnehmer gehst du den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigst du die Anlage N deiner Einkommenssteuererklärung. Hier wird in Zeile 44 unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ eingetragen, welche Kosten du für deine berufliche Weiterbildung aufbringen musst. Möglicherweise geleistete Zuschüsse vom Arbeitgeber werden abgezogen. Und das war es auch schon! Die Kosten werden schließlich von der Steuerlast abgezogen. Belege musst du nicht beilegen, solltest diese aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben.

Was kann man absetzen?

Sofern deine Weiterbildung, dein Lehrgang, Kurs oder Seminar die im Berufsbildungsgesetz im § 1 festgeschriebene Bedingung erfüllt und dir ermöglicht deine „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten [...] oder zu erweitern“, kannst du nahezu alles rund um deine Maßnahme absetzen. Konkret also:

  • Teilnahmegebühren der Weiterbildung selbst
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen (derzeit 0,30 €/km)
  • Fachliteratur
  • nötige technische Ausstattung für die Weiterbildung
  • Übernachtungs- und Reisenebenkosten

Es gibt keine Obergrenze und auch digitale Weiterbildungen dürfen in vollem Umfang abgesetzt werden. Also nutze diese Möglichkeit und investiere in deinen eigenen Erfolg.

Falls du noch nicht weißt, welcher Kurs dich voranbringen könnte, rufen wir dich schnell zurück und beraten dich persönlich, um gemeinsam deinen Erfolgsweg zu finden.