Viele Arbeitnehmer, Personalverantwortliche und Selbstständige verzichten auf Weiterbildungen, weil sie zu teuer sind. Dass der finanzielle Aspekt aber überhaupt kein Grund dafür sein muss, erklären wir in unserer kurzen Übersicht zum Thema „Weiterbildung steuerlich absetzen“. Denn das kann wirklich jeder nutzen.
Was kostet eine Weiterbildung?
Berufliche Weiterbildungen sind meist sehr hochpreisig und reichen von einer Spanne von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro. Dies kann und möchte sich nicht jeder leisten. Dabei wäre das so wichtig, um:
- auf dem aktuellen Stand zu bleiben
- als Selbstständiger mit Angeboten anderer mithalten zu können
- sich als Bewerber einen Wissensvorteil zu sichern
- das Unternehmen mit gut ausgebildeten Mitarbeitern voranzubringen
Wie kann ich mich kostenlos weiterbilden?
Wie kann ich mich kostenlos weiterbilden?
Kostenlos weiterbilden?
Bevor wir zur Möglichkeit kommen, eine Weiterbildung steuerlich abzusetzen, sei noch die Option der Förderung genannt. Denn in vielen Fällen müssen Sie die Weiterbildungskosten gar nicht selbst tragen, sondern können sich komplett kostenlos weiterbilden. Das funktioniert über staatliche Fördertöpfe wie beispielsweise den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose und auch an Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, wenn sie sich nicht entsprechend weiterbilden. Er kann erforderliche Maßnahmen teilweise oder komplett finanzieren. Wie Sie diese Art der Förderung bekommen, können Sie auf unserer separaten Seite zum AZAV-Bildungsgutschein nachlesen. Über die Erfahrungen mit dem BFD hat Ex-Soldat Daniel Werner uns ein aufschlussreiches Interview gegeben. Lesen Sie hier im Blog nach, wie er sich mit einem Budget von 22.000 € gleich mehrere hochwertige Weiterbildungen leisten konnte.
So können Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen
So können Sie die Weiterbildung steuerlich absetzen
So geht's
Wer weder einen Bildungsgutschein noch eine andere Fördermöglichkeit beanspruchen darf, kann seine Weiterbildung ganz einfach selbst steuerlich absetzen. Die Kosten werden dann von der Summe der zu leistenden Steuerschuld abgezogen und mindern diese entsprechend. Für Unternehmen, Privatleute und Selbstständige gibt es leicht unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Wie können Unternehmen und Selbstständige die Weiterbildung steuerlich absetzen?
Unternehmen, die Kosten für Mitarbeiterqualifizierungen haben, können diese einfach als Betriebsausgaben geltend machen. Doch Achtung: Lediglich die Teilnahmegebühren selbst werden zu 100 % anerkannt. Für sonstige Kosten, beispielsweise die An- und Abreisekosten zum Schulungsort müssen gegebenenfalls Abstriche gemacht werden, da hier gesetzliche Pauschalen greifen, die die tatsächlichen Kosten nicht immer decken. Einer der zahlreichen Gründe, warum Unternehmen vermehrt auf ortsunabhängige digitale Weiterbildungen setzen sollten. Weitere gibt es hier.. Diese Regelungen gelten übrigens ebenso für Selbstständige, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, und ermöglichen diesen, ihre Ausgaben für Bildungsmaßnahmen steuerlich geltend zu machen. - Wie können Arbeitnehmer eine Weiterbildung steuerlich absetzen?: Als Arbeitnehmer gehen Sie den Weg über die Steuererklärung. Dazu benötigen Sie die Anlage N Ihrer Einkommenssteuererklärung. Hier wird in Zeile 44 unter dem Punkt „Werbungskosten: Fortbildungskosten“ eingetragen, welche Kosten Sie für Ihre berufliche Weiterbildung aufbringen mussten. Möglicherweise geleistete Zuschüsse vom Arbeitgeber werden abgezogen. Und das war es auch schon! Die Kosten werden schließlich von Ihrer Steuerlast abgezogen. Belege müssen Sie nicht beilegen, sollten Sie aber für Rückfragen und mögliche Überprüfungen vorliegen haben.
Was kann ich absetzen?
Sofern Ihre Fortbildung, Ihr Lehrgang, Kurs oder Seminar die im Berufsbildungsgesetz im § 1 festgeschriebene Bedingung erfüllt und Ihnen ermöglicht Ihre „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten [...] oder zu erweitern“, können Sie nahezu alles rund um Ihre Maßnahme absetzen. Konkret also:
- Teilnahmegebühren der Weiterbildung selbst
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen (derzeit 0,30 €/km)
- Fachliteratur
- nötige technische Ausstattung für die Fortbildung
- Übernachtungs- und Reisenebenkosten
Es gibt keine Obergrenze und auch digitale Weiterbildungen dürfen in vollem Umfang abgesetzt werden. Also nutzen Sie diese Möglichkeit und investieren Sie in Ihren eigenen Erfolg.
Falls Sie noch nicht wissen, welcher Kurs Sie voranbringen könnte, rufen wir Sie innerhalb von 60 Minuten zurück und beraten Sie persönlich, um gemeinsam Ihren Erfolgsweg zu finden. Hier geht's zum Call-Back-Service.