Du hast Fragen zu unseren Weiterbildungen?

Wir beraten dich kostenfrei und unverbindlich

Gerne beraten wir dich kostenfrei!

Die Karriereberaterin von karriere tutor telefoniert mit einem Kunden

Förderungen | 5 Min. Lesezeit

Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt und welche nicht?

Autorbild von karriere tutor® Verfasst durch karriere tutor®

Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt

Das Arbeitsamt, offiziell als Bundesagentur für Arbeit bezeichnet, unterstützt arbeitslose, arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen dabei, sich beruflich weiterzubilden. Doch welche berufliche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt und welche nicht? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Artikel.

Voraussetzungen der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit

Wenn Sie sich für eine geförderte Weiterbildung interessieren, nennen die Agenturen für Arbeit – bzw. bei Bezug von Arbeitslosengeld II die Jobcenter – bestimmte Voraussetzungen, die die gewünschte Weiterbildung oder Umschulung erfüllen muss. So wird nicht jede Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt, sondern nur solche übernommen, die:

  • die Chancen erhöhen, eine bestehende Arbeitslosigkeit der Antragsteller zu beenden,
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden können oder
  • ermöglichen, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Eine Weiterbildung muss also einen dieser Zwecke erfüllen, damit das Arbeitsamt bzw. das Jobcenter die Kosten trägt. Berufliche Weiterbildungen, die Sie als Antragsteller aus reinem Interesse machen möchten, werden nicht gefördert.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen und können eine vom Arbeitsamt finanzierte Weiterbildung bekommen, stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Die bekannteste ist die Förderung mittels AZAV-Bildungsgutschein. Aber auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)  dient dazu, die Kosten einer nötigen Weiterbildung ganz oder anteilig von der Arbeitsagentur übernehmen zu lassen. Welche Fördermöglichkeiten es außerdem gibt, können Sie unserer Übersichtsseite zur Förderung der beruflichen Weiterbildung entnehmen.

Du willst eine Online-Weiterbildung belegen, hast aber noch viele Fragen? Dann melde dich jetzt zu unserer kostenfreien Infoveranstaltung an.

Ist meine Weiterbildung förderfähig?

Ist meine Weiterbildung foerderfaehig

Wenn Sie eine Förderung, zum Beispiel mittels Bildungsgutschein, beantragen wollen, führt Sie der erste Weg zum zuständigen Berater Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort. Im Gespräch wird Ihnen Ihr Berater Möglichkeiten nennen, wie Sie eine förderfähige berufliche Weiterbildung finden können, deren Kosten das Amt dann auch übernimmt. Erster Anlaufpunkt ist dabei meist die Kursdatenbank des Arbeitsamtes: das KURSNET. Im KURSNET können Sie nach geeigneten Maßnahmen in Ihrer Region suchen und diese nach verschiedenen Parametern filtern, z. B. nach:

  • Thema der beruflichen Weiterbildung,
  • Kursdauer,
  • Ort der Veranstaltung oder
  • nächstmöglichem Kursbeginn.

Auf der Detailseite des gewünschten Lehrgangs finden Sie im KURSNET auch eine Angabe zur möglichen Förderung der Maßnahme. Ist dort zum Beispiel der Zusatz „Förderung mit Bildungsgutschein“ vermerkt, handelt es sich um eine Maßnahme, die Sie als Inhaber eines Bildungsgutscheins absolvieren können. Nach den ersten eigenen Recherchen sollten Sie im Gespräch mit Ihrem Berater klären, ob die Kosten für die gewünschte Weiterbildung in Ihrem Fall von der Arbeitsagentur übernommen werden. Auch Ihre Fragen, ob Sie eine Erstattung von Material- oder Fahrtkosten erhalten und welche Summe in Euro für die gewünschte Maßnahme möglich ist, können Sie direkt im Arbeitsamt bzw. Jobcenter stellen.

Förderinstrument und Lehrgangsziel beachten

Zwei Besitzer eines Bildungsgutscheins haben nicht automatisch den gleichen Anspruch auf Förderung. Grund dafür ist, dass der Bildungsgutschein immer an Ihre persönliche Situation angepasst wird und ein mit Ihrem Berater zuvor definiertes „Bildungsziel“ beinhaltet. Grundlage für das festgelegte Ziel der übernommenen Maßnahme sind Ihr Beruf, Ihre Berufsausbildung, eine bestehende Arbeitslosigkeit mit oder ohne Arbeitslosengeldbezug sowie Ihre Chancen auf einen Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt

Verdeutlichen wir dies anhand eines Beispiels:

Beispiel A: Gewünschte Weiterbildung erfüllt das Bildungsziel

Situation: Sie sind in der Bilanzbuchhaltung tätig, haben jedoch keine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen. Mitarbeiter ohne adäquaten Berufsabschluss werden nun nach und nach entlassen: lediglich die ausgebildeten Bilanzbuchhalter können ihren Arbeitsplatz erhalten. Ein anerkannter Abschluss als Bilanzbuchhalter könnte Sie also vor der Arbeitslosigkeit bewahren. In diesem Fall würde das Amt höchstwahrscheinlich eine Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter fördern. Sie bekämen einen Bildungsgutschein mit dem Ziel, die drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, und hätten mit dem Bilanzbuchhalter-Lehrgang  einen dazu passenden Lehrgang gefunden.

Beispiel B: Gewünschte Weiterbildung erfüllt das Bildungsziel nicht

Situation: Sie sind ausgebildete Marketingfachkraft und derzeit arbeitslos. Bei Ihrer Jobsuche stellen Sie fest, dass im Marketingbereich immer wieder Mitarbeiter mit einer Qualifikation im Bereich Social Media gesucht werden, die Sie nicht haben. Jedoch stellen Sie nun einen Antrag auf Förderung einer Umschulung zur Bilanzbuchhalterin, weil Sie dieser Bereich schon immer interessiert hat und Sie sich lieber beruflich umorientieren möchten, als wieder im Marketing einzusteigen. Das Arbeitsamt würde diese Maßnahme wahrscheinlich nicht übernehmen, da das festgelegte Ziel ist, Ihre Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. Mit einem Lehrgang, mit dem Sie die gefragte Zusatzqualifikation im Bereich Social Media erwerben, wäre dies vermutlich schneller und auch günstiger möglich als mit einer Umschulung für einen ganz neuen Beruf.

Bei jeder geförderten beruflichen Weiterbildung wird Ihr zuständiger Berater der Agentur für Arbeit deshalb vor Ihrem Antrag mit Ihnen besprechen, welches Ziel die Maßnahme verfolgt, und dieses im Bildungsgutschein oder anderen Förderinstrumenten vermerken. So sind Sie in der Lage, Maßnahmen auszuwählen, bei denen die Chancen auf eine Förderung von Anfang an gut sind.

Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt nicht ?

Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt nicht

Es gibt nicht nur Bildungsziele, sondern auch Anforderungen an das Weiterbildungsinstitut und die Weiterbildungsmaßnahme, die über die Förderung einer Weiterbildung entscheiden. Das Arbeitsamt unterscheidet zwischen

  • Trägerzertifizierung und
  • Maßnahmenzertifizierung.

Sowohl den Bildungsgutschein als auch den AVGS bekommen Sie nur, wenn Sie eine zertifizierte Maßnahme von einem zertifizierten Maßnahmenträger auswählen. Die Zertifizierung und Zulassung der Weiterbildungsanbieter und ihrer Weiterbildungsangebote erfolgt dabei durch spezielle Zertifizierungsgesellschaften. Ist ein Anbieter nicht zertifiziert, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten der beruflichen Weiterbildung bei diesem Anbieter nicht. Ist zwar der Anbieter zertifiziert, die jeweilige Weiterbildung aber nicht, ist es ebenso. Nur wenn beide Zertifizierungen vorliegen, zahlt das Arbeitsamt den Lehrgang. Sofern Sie die KURSNET-Datenbank nutzen, können Sie sicher sein, dort von der Arbeitsagentur zugelassene Weiterbildungen zu finden.

Qualitätssicherung durch Zertifizierungen

Die Arbeit der Zertifizierungsgesellschaften sichert den Arbeitsagenturen zu, dass mit staatlichen Fördergeldern verantwortungsbewusst umgegangen wird. Doch auch Sie als Teilnehmer profitieren von diesem Prozess, denn eine Zertifizierung gibt Aufschluss darüber, ob es sich um eine fachlich hochwertige Weiterbildung handelt. Auch dass sich die Kosten einer Weiterbildung im marktüblichen Rahmen bewegen, wird im Zertifizierungsprozess berücksichtigt. Ist eine Zertifizierung nach spätestens drei Jahren ausgelaufen, muss sie erneuert werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn Qualität und Kosten des Lehrgangs weiterhin überzeugen. Auch dies sichert Antragstellern und Arbeitsagenturen zu, dass nur zielführende Weiterbildungen gefördert werden.

Fördermöglichkeiten klären

Die Frage, ob das Arbeitsamt Ihre Weiterbildung zahlt oder nicht, ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Lassen Sie sich deshalb in jedem Fall persönlich beraten. Dies können Sie direkt beim Arbeitsamt, aber auch bei vielen der zertifizierten Weiterbildungsanbieter tun.

Ein abschließender Tipp: Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, sehen Sie sich in Ruhe im KURSNET oder den Portfolios zertifizierter Weiterbildungsanbieter um und suchen Sie nach Lehrgängen, die zu Ihnen, Ihrem beruflichen Profil und Ihren Vorstellungen von Ihrer beruflichen Weiterentwicklung passen, und nehmen Sie diese ersten Überlegungen mit ins Gespräch beim Arbeitsamt. So können Sie und Ihr Berater gleich konkret ins Thema einsteigen und schnellst- und bestmöglich die für Sie optimale Maßnahme finden.