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Förderungen | 5 Min. Lesezeit

Welche Weiterbildung zahlt die Agentur für Arbeit?

Verfasst durch karriere tutor® Blog

Welche Weiterbildung zahlt das Arbeitsamt

Das Arbeitsamt, offiziell als Bundesagentur für Arbeit bezeichnet, unterstützt arbeitslose, arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen dabei, sich beruflich weiterzubilden. Doch welche beruflichen Weiterbildungen zahlt die Agentur für Arbeit und welche nicht? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie wird die Förderung überhaupt beantragt? 

In diesem Artikel nehmen wir die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung durch die Agentur für Arbeit genauer unter die Lupe und klären wichtige Fragen rund um dieses Thema. Von den geförderten Weiterbildungsmaßnahmen über das Antragsverfahren bis hin zu den Förderkriterien beleuchten wir alle wichtigen Aspekte, um dir einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Außerdem gehen wir auf die Frage ein, welche Weiterbildungen nicht von der Agentur für Arbeit gefördert werden und wie die Qualität von Weiterbildungsangeboten durch Zertifizierungen gesichert wird. 

Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Agentur für Arbeit finanziert? 

Wenn du arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, dann gibt es für dich verschiedene Möglichkeiten, dich von der Agentur für Arbeit fördern zu lassen.  

Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen: Die wohl bekannteste Fördermöglichkeit bei der Agentur für Arbeit ist der Bildungsgutschein. Mit dem Bildungsgutschein fördert die Agentur für Arbeit entweder berufliche Weiterbildungen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt und zum Erhalt der beruflichen Qualifikation notwendig sind, oder auch ganze Umschulungen, die zu einem neuen Berufsabschluss führen – sogenannte abschlussorientierte Maßnahmen. Alle förderfähigen Weiterbildungen und Umschulungen findest du online im KURSNET der Arbeitsagentur. 

Förderung von Umschulungen, berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen und Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen für Personen ab 25: Mit der Initiative „Zukunftsstarter“ fördert die Agentur für Arbeit Personen über 25 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben, ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben oder nach längerer Unterbrechung wieder in das Berufsleben einsteigen wollen. 

Förderung von Coachings und weiteren Qualifizierungen: Mit der Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst du dir Coachings wie zum Beispiel ein Bewerbungscoaching und weitere Qualifizierungen erstatten lassen, wenn sie deine Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessern. 

Voraussetzungen und Kriterien für die Förderung 

Wenn du dich für eine geförderte Weiterbildung interessierst, nennen die Agenturen für Arbeit – bzw. bei Bezug von Arbeitslosengeld II die Jobcenter – bestimmte Voraussetzungen, die die gewünschte Weiterbildung oder Umschulung erfüllen muss. So wird nicht jede Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert, sondern nur solche, die: 

  • die Chancen erhöhen, eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, 
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden können oder 
  • das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses ermöglichen. 

Eine Weiterbildung muss also einen dieser Zwecke erfüllen, damit die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten übernimmt. Berufliche Weiterbildungen, die du als antragstellende Person aus reinem Interesse machen möchtest, werden nicht gefördert. 

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, um eine Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gefördert zu bekommen, stehen dir verschiedene Optionen offen. Welche Fördermöglichkeiten es gibt, erfährst du auf unserer Übersichtsseite zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

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So beantragst du eine Weiterbildungsförderung 

Die Beantragung einer Weiterbildungsförderung bei der Agentur für Arbeit ist ein strukturierter Prozess, der mit einer individuellen Beratung beginnt. Zunächst ist es wichtig, einen Termin bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit zu vereinbaren, um die persönliche Situation zu besprechen und die passenden Weiterbildungsmöglichkeiten zu ermitteln. Im Beratungsgespräch wird die Arbeitsvermittlerin oder der Arbeitsvermittler deine individuellen beruflichen Ziele, Qualifikationen und Möglichkeiten analysieren, um gemeinsam eine passende Weiterbildungsmaßnahme für dich zu finden.  

Anschließend erfolgt die Antragsstellung, bei der alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden müssen. Dazu gehören unter anderem ein tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über bisherige Qualifikationen und gegebenenfalls ein Motivationsschreiben.  

Nach Prüfung der Unterlagen und der Genehmigung der Förderung durch die Agentur für Arbeit kann die Weiterbildung beginnen. Dazu musst du nur noch einen geeigneten Bildungsträger wie karriere tutor® auswählen und den Bildungsgutschein dort einlösen. 

Eine detaillierte Anleitung findest du hier. Außerdem kannst du in unserem Ratgeber nachlesen, was du tun kannst, wenn dein Bildungsgutschein von der zuständigen Agentur für Arbeit abgelehnt wird. 

Förderinstrument und Bildungsziel beachten: Welche Weiterbildung zahlt die Agentur für Arbeit nicht? 

Zwei Personen mit einem Bildungsgutschein haben nicht automatisch den gleichen Anspruch auf Förderung. Der Grund dafür ist, dass der Bildungsgutschein immer auf deine persönliche Situation zugeschnitten ist und ein „Bildungsziel“ enthält, das zuvor mit deiner Beraterin oder deinem Berater festgelegt wurde. Grundlage für die Festlegung des Bildungsziels sind dein Beruf, deine Berufsausbildung, eine bestehende Arbeitslosigkeit mit oder ohne Bezug von Arbeitslosengeld sowie deine Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. 

Verständlicher wird dies anhand eines Beispiels

Beispiel A: Die gewünschte Weiterbildung erfüllt das Bildungsziel 

Situation: Du bist in der Bilanzbuchhaltung tätig, hast jedoch keine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen. Mitarbeitende ohne adäquaten Berufsabschluss werden nun nach und nach entlassen – lediglich die ausgebildeten Bilanzbuchhalterinnen und -buchhalter können ihren Arbeitsplatz erhalten. Ein anerkannter Abschluss in der Bilanzbuchhaltung könnte dich also vor der Arbeitslosigkeit bewahren. In diesem Fall würde die Agentur für Arbeit höchstwahrscheinlich eine Weiterbildung in diesem Bereich fördern. Du würdest einen Bildungsgutschein mit dem Ziel bekommen, die drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. 

Beispiel B: Die gewünschte Weiterbildung erfüllt das Bildungsziel nicht 

Situation: Du bist ausgebildete Marketingfachkraft und derzeit arbeitslos. Bei deiner Jobsuche stellst du fest, dass im Marketingbereich immer wieder Mitarbeitende mit einer Qualifikation im Bereich Social Media gesucht werden, die du nicht hast. Jedoch stellst du nun einen Antrag auf Förderung einer Umschulung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter, weil dich dieser Bereich schon immer interessiert hat und du dich lieber beruflich umorientieren möchtest, als wieder im Marketing einzusteigen. Die Agentur für Arbeit würde diese Maßnahme wahrscheinlich nicht übernehmen, da das festgelegte Ziel ist, deine Arbeitslosigkeit schnellstmöglich zu beenden. Mit einer Weiterbildung, mit der du die gefragte Zusatzqualifikation im Bereich Social Media erwerben könntest, wäre dies vermutlich schneller und auch günstiger möglich als mit einer Umschulung für einen ganz neuen Beruf. 

Qualitätssicherung durch Zertifizierungen 

Entscheidend für die Förderung einer Weiterbildung sind nicht nur die Bildungsziele, sondern auch die Anforderungen an den Weiterbildungsträger und die Weiterbildungsmaßnahme. Dabei unterscheidet die Agentur für Arbeit zwischen 

Sowohl den Bildungsgutschein als auch den AVGS bekommst du nur, wenn du eine zertifizierte Maßnahme von einem zertifizierten Maßnahmenträger auswählst. Die Zertifizierung und Zulassung der Weiterbildungsanbieter und ihrer Weiterbildungsangebote erfolgt dabei durch spezielle Zertifizierungsgesellschaften. Ist ein Anbieter nicht zertifiziert, übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten der beruflichen Weiterbildung bei diesem Anbieter nicht. Ist zwar der Anbieter zertifiziert, die jeweilige Weiterbildung aber nicht, verhält es sich genauso. Nur wenn beide Zertifizierungen vorliegen, zahlt das Arbeitsamt den Lehrgang. Sofern du die KURSNET-Datenbank nutzt, kannst du sicher sein, dort von der Arbeitsagentur zugelassene Weiterbildungen zu finden. 

Alle Fragen rund um deine Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten beantwortet dir jederzeit gerne unsere Karriereberatung. Nimm ganz einfach Kontakt mit uns auf oder rufe uns an unter der 06174 9513017.