Weiterbildung und das regelmäßige Auffrischen der beruflichen Kompetenzen sind wichtig, sowohl für den Mitarbeiter selbst als auch für den Arbeitgeber. Genau deshalb gibt es die Möglichkeit des Bildungsurlaubs. Wie der Bildungsurlaub konkret funktioniert, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten und was Sie vor Ihrem Antrag auf Bildungsurlaub wissen sollten, finden Sie in diesem Artikel.
Was bedeutet Bildungsurlaub konkret ?
Was ist denn überhaupt ein Bildungsurlaub? Mit dem klassischen guten Buch, das Sie vielleicht stets mit auf Reisen nehmen, hat es nichts zu tun. Mit Hängematte und Strand ebenso wenig. Aber mit Zeitnehmen für die eigene Weiterbildung, ohne unter dem Druck der Doppelbelastung von Beruf und beruflicher Weiterbildung zu stehen, dafür sehr viel. Denn der Bildungsurlaub bezeichnet den gesetzlichen Anspruch auf eine fünftägige Freistellung von der Arbeit, um Zeit für Fort- und Weiterbildung zu haben. Und das, je nach Regelung in Ihrem Bundesland, jedes oder jedes zweite Jahr.
Vorteile des Bildungsurlaubs
Von dieser gesetzlich verankerten Möglichkeit auf Freistellung profitieren letztlich beide Seiten:
- Arbeitnehmer gewinnen an wichtigem fachlichem Know-how hinzu und
- Arbeitgeber können im Unternehmen auf das neu erworbene Wissen des Mitarbeiters zugreifen.
Besonders interessant: Die inhaltliche Ausrichtung der geförderten Weiterbildung, die im Bildungsurlaub absolviert wird, kann der Mitarbeiter selbst wählen.
Aber: So klar das grundsätzliche Prinzip des Bildungsurlaubs geregelt ist, desto unterschiedlicher sind die konkreten Regelungen der einzelnen Bundesländer. Denn wenn Sie einen Bildungsurlaub beantragen möchten, ist das Prozedere überall ein wenig anders.
Länderspezifische Regelungen beachten
Wer kann einen Bildungsurlaub beantragen? Ausschließlich Arbeitnehmer? Gilt der Bildungsurlaub auch für Auszubildende? Und gibt es bestimmte Fristen oder andere Voraussetzungen für diese geförderte Freistellung? Die Antworten auf diese Fragen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Deshalb sollten Sie unbedingt einen Blick in die gesetzlichen Regelungen Ihres Bundeslandes werfen. Informationen dazu finden Sie meist auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen.
Wichtig: Es gelten die Regelungen des Landes, in dem Sie arbeiten. So gibt es zum Beispiel in Bayern und in Sachsen überhaupt keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Arbeiten Sie also in Baden-Württemberg, leben aber in Bayern, können Sie Bildungsurlaub beantragen. Ist es umgekehrt, gibt es diese Möglichkeit nicht, weil es in Bayern keinen Anspruch auf diese staatliche Förderung gibt.
Wer trägt die Kosten eines Bildungsurlaubs ?
Die Übernahme der Kosten des Bildungsurlaubs ist in den teilnehmenden Ländern immer gleich. Während die Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für die Tage der Freistellung gewähren, übernimmt der Arbeitnehmer die Seminargebühren. Natürlich können Weiterbildungskosten zudem steuerlich abgesetzt werden.
Bildungsurlaubsregelungen der 16 Länder
Die Bestimmungen zum Bildungsurlaub unterscheiden sich je nach Bundesland. Doch was gilt wo? Wer kann einen Antrag stellen? Und welche Weiterbildungsmaßnahmen erfüllen die Voraussetzungen? Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen zum Bildungsurlaub in den 16 Bundesländern zum Download.
Tipp: Alle Fakten zum Bildungsurlaub finden Sie im Bildungsfreistellungsgesetz des Bundeslandes, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Informieren Sie sich dort rechtzeitig über geltende Fristen zur Antragstellung und mögliche Sonderfallregelungen.
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Für welche Maßnahme kann ich mich freistellen lassen?
Wenn Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen und dieser trotz bestehender Bildungsfreistellungsregelung in Ihrem zuständigen Bundesland abgelehnt wird, kann dies einen einfachen Grund haben: Nicht jede Weiterbildungsmaßnahme wird anerkannt. Informieren Sie sich deshalb unbedingt frühzeitig, also bereits einige Wochen, bevor Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen, welche Veranstaltungen in Ihrem Bundesland übernommen werden. Die Landesgesetze unterscheiden u. a. zwischen diesen Weiterbildungsarten:
- Gesellschaftspolitische Weiterbildungen
- Arbeitsweltbezogene Weiterbildungen
- Ehrenamtsbezogene Weiterbildungen
In einigen Bundesländern, z. B. in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, können auch Auszubildende Bildungsurlaub beantragen, jedoch nur für politische Schulungen und Fortbildungen. In z. B. Brandenburg, Hamburg und dem Saarland gibt es die Möglichkeit, sich auch für berufliche Weiterbildungen freistellen zu lassen. Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub zu nutzen, sollten Sie vorab unbedingt einen Blick auf die jeweiligen Regelungen werfen.
Wichtig: Der volle Anspruch auf alle fünf Tage (bzw. sechs im Saarland) entsteht nur, wenn der Antragsteller an fünf Tagen pro Woche beschäftigt ist. Möchten Sie als Teilzeitbeschäftigter Bildungsurlaub beantragen und erbringen Ihre Wochenarbeitszeit an weniger als fünf Tagen, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Schritt-für-Schritt-Erklärung der Antragstellung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle offenen Fragen geklärt, wird es für Sie konkret. Der Prozess, um einen Bildungsurlaub zu beantragen, gliedert sich in sechs Schritte.
Vorgespräch mit Arbeitgeber
Ein Antrag auf Bildungsurlaub sollte stets eng mit Ihrem Arbeitgeber abgestimmt werden. Suchen Sie deshalb rechtzeitig vor der Antragsfrist das persönliche Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Gemeinsam können Sie klären, wie Ihre Abwesenheit und die Fortbildungsdauer geregelt werden sollen. Mit diesem persönlichen Vorgespräch erhöhen Sie zudem Ihre Chancen auf Bewilligung des Bildungsfreistellungsantrags, denn wenn die Eckdaten vorab geklärt sind, erleichtert das den späteren Prozess. Verständigen Sie sich am besten auf Folgendes:
- Art der geplanten Weiterbildung
- Inhaltlicher Schwerpunkt der Weiterbildung
- Ort der Weiterbildung
- Zeitraum der Weiterbildung
- Kosten der Weiterbildung
Bildungseinrichtung auswählen
Stimmt Ihr Arbeitgeber einem Bildungsurlaub zu, können Sie sich auf die Suche nach einem geeigneten Weiterbildungsanbieter machen. Prüfen Sie, welche Institute Ihre gewünschte Weiterbildung anbieten, und treffen Sie Ihre Wahl.
Antragsformular ausfüllen
Steht Ihre Wunsch-Weiterbildung fest, beantragen Sie die Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber. Viele Bundesländer bieten online kostenlose Antragsformulare an, die Sie sich herunterladen und nutzen können. Meist ist auch die formlose Antragstellung möglich. Jedoch bieten die bestehenden Formulare eine gute Hilfestellung, damit keine wesentlichen Informationen vergessen werden.
Wichtig: Beachten Sie die gesetzlichen Fristen! Meist liegen diese bei ca. sechs Wochen vor Beginn der Freistellung; manche Bundesländer sehen jedoch auch kürzere Fristen vor.
Bildungsurlaub beantragen
Ist das Formular ausgefüllt bzw. der formlose Antrag geschrieben, reichen Sie diesen bei der zuständigen Abteilung, meist ist es die Personalabteilung, Ihres Unternehmens ein. Dort wird der Antrag bearbeitet und schließlich bewilligt oder abgelehnt.
Was tun, wenn der Bildungsurlaub abgelehnt wird ?
Wenn Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber über die gewünschte Weiterbildung gesprochen haben, wird Ihr Antrag in der Regel auch bewilligt. Bleibt die Genehmigung jedoch aus, kann das an einem der folgenden Gründe liegen:
- Sie haben die Frist nicht eingehalten.
- Sie haben ein ungeeignetes Bildungsangebot angegeben, für das die Regelung in Ihrem Bundesland nicht greift.
- Betriebliche Gründe sprechen gegen die geplante Freistellung.
Was können Sie nun tun, wenn Sie eine Ablehnung bekommen haben? Stellen Sie den Antrag noch einmal und geben Sie dabei einen anderen Termin oder eine andere Bildungsmaßnahme an. Übrigens gilt eine rein mündliche Ablehnung des Bildungsurlaubs nicht. Kann Ihr Arbeitgeber also nicht zustimmen, muss er dies schriftlich begründen.
Weiterbildung beginnen
In der Regel folgt dem Antrag jedoch eine Bewilligung. Mit dieser in der Tasche können Sie die geplante Weiterbildung beginnen und durchführen.
Teilnahmebestätigung einreichen
Nach Abschluss der Weiterbildung erhalten Sie in der Regel eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat. Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Chancen für berufliche Weiterbildung nutzen
Leider kennen längst nicht alle Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen Bildungsurlaub zu beantragen, um sich damit Zeit und Freiraum für ihre berufliche Qualifizierung zu nehmen. Dabei ist diese Regelung eine hervorragende Möglichkeit, in die eigene Karriere und die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes zu investieren. Wenn Sie Ihre Chancen nach dem Lesen dieses Artikels nun nutzen wollen, wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung und der favorisierten Weiterbildungsmaßnahme.