Bildungsfreistellung bedeutet, dass Sie sich von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen können, um sich weiterzubilden. Die Bildungsfreistellung trägt der Tatsache Rechnung, dass uns das Lernen heutzutage unser Leben lang begleitet. Grundlage hierfür bildet das Bildungsfreistellungsgesetz oder auch Weiterbildungsgesetz im jeweiligen Bundesland.
Nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) beispielsweise haben Arbeitnehmer für bis zu fünf Tage pro Jahr ein Recht auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Freistellung müssen sie bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Hierfür hält jedes Bundesland ein eigenes Antragsformular sowie eine Liste anerkannter Bildungsveranstaltungen vor.
Die Inhalte der Bildungsmaßnahmen im Rahmen einer Bildungsfreistellung sind eher allgemeinbildender Natur mit gesellschaftspolitischem Schwerpunkt oder auf globale Themen der Arbeitswelt bezogen. Aber auch, wenn Sie sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit qualifizieren wollen, können Sie über die Bildungsfreistellung einen Sonderurlaub beantragen.
In anderen Bundesländern ist die Bildungsfreistellung auch bekannt als …
- Bildungsurlaub,
- Bildungszeit oder
- Arbeitnehmerweiterbildung.